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Ausbildungsvergütung
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Ausbildungs-Vergütung

Die Ausbildungs-Vergütung ist eine bestimmte Art von Geld.

Die Auszubildenden bekommen diese Art von Geld jeden Monat.

Die Ausbildungs-Vergütung ist nur für die Zeit während der Ausbildung.

Die Auszubildenden bekommen die Ausbildungs-Vergütung für jede Woche.

Die Ausbildungs-Vergütung ist unterschiedlich hoch.

Das heißt:

Ein Beruf kann mehr Geld kosten als ein anderer Beruf.

Aber das heißt nicht:

Ein Beruf bringt mehr Geld als ein anderer Beruf.

Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Zahlung an Auszubildende während der Berufsausbildung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist von Beruf zu Beruf sehr unterschiedlich. Sie wird im Ausbildungsvertrag festgeschrieben und muss sich in jedem Ausbildungsjahr erhöhen. Die Spanne der Ausbildungsvergütungen ist zwar erheblich, sagt aber nichts über die späteren Verdienstmöglichkeiten im erlernten Beruf aus.

Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag

Grundsätzlich ist die Ausbildungsvergütung im Tarifvertrag des entsprechenden Wirtschaftszweiges festgelegt, das heißt alle Ausbildungsbetriebe einer Branche zahlen dasselbe. Unterschiede gibt es nur bei den freiwilligen Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder der Anzahl der Urlaubstage. (Viele Betriebe bieten diese freiwilligen Leistungen an – einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.) Falls in einem Betrieb kein Tarifvertrag besteht, können Auszubildende bzw. ihre Eltern selbst mit dem Ausbildungsbetrieb verhandeln.

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

  • Wer wird gefördert?
    Arbeitgebende können für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht möglich ist.
  • Welche Unterstützung gibt es?
    Die Höhe des Zuschusses zur Ausbildungsvergütung wird individuell festgelegt und richtet sich nach Art und Schwere sowie nach den Auswirkungen der Behinderungen auf die Aus- oder Weiterbildung. Laut Bundesagentur für Arbeit sollen die monatlichen Zuschüsse 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungs- oder Weiterbildungsjahr nicht übersteigen. (In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Aus- oder Weiterbildungsjahr erbracht werden.)

    Der Ausbildungszuschuss wird in der Regel durchgehend für die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung gewährt.

    Neben dem Ausbildungszuschuss können bei bestimmten Voraussetzungen weitere Unterstützungsangebote für Auszubildende gewährt werden.

    Im Anschluss an eine mit einem Ausbildungszuschuss geförderte Aus- oder Weiterbildung kann ergänzend ein Eingliederungszuschuss gewährt werden.
  • Antragstellung
    Arbeitgebende stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter am Wohnsitz der oder des Auszubildenden. Die Beantragung muss vor Abschluss des Ausbildungs- oder Umschulungsvertrags erfolgen, damit die vollständige Förderung gewährt werden kann.

Quelle: BA & BIH (2024): Schwerbehinderte Menschen im Betrieb. Informationen für Unternehmen. Köln.

(ml) 2024