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Ausbildungsvertrag
Zusammenfassung

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Ausbildungs-Vertrag

Ein Ausbildungs-Vertrag ist ein Dokument.

In dem Dokument steht:

  • was der Auszubildende machen muss
  • Und was der Ausbilder machen muss

Der Ausbildungs-Vertrag muss schriftlich sein.

In dem Ausbildungs-Vertrag stehen wichtige Infos.

Zum Beispiel:

  • Was ist das Ziel von der Ausbildung?
  • Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
  • Wann fängt die Ausbildung an?
  • Wie lange dauert die Ausbildung?
  • Wie lange muss man arbeiten?
  • Wie lange ist die Probe-Zeit?

 

Die oder der Auszubildende unterschreibt den Ausbildungs-Vertrag.

Und die Ausbilderin oder der Ausbilder unterschreibt den Vertrag.

Das passiert vor der Ausbildung.

Die oder der Auszubildende ist unter 18 Jahre alt?

Dann muss auch eine erziehungs-berechtigte Person unterschreiben.


Ein Exemplar von dem Ausbildungs-Vertrag geht an die zuständige Kammer.

Der Ausbildungs-Betrieb muss auch den Ausbildungs-Plan

an die zuständige Kammer schicken.

Die Abschluss-Prüfungen von der Ausbildung

finden bei der zuständigen Kammer statt.

Das sind die Kammern:

Zum Beispiel:

  • Handwerks-Kammern
  • Industrie- und Handels-Kammern
  • Oder Landwirtschafts-Kammern


Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Handwerks-Kammer

Eine Handwerks-Kammer hilft Handwerkern

bei Fragen oder Problemen.

In Deutschland gibt es viele Handwerks-Kammern.

Jede Handwerks-Kammer kümmert sich

um die Handwerker in der Nähe.

Ein Handwerker mit einer eigenen Firma

ist immer Mitglied von einer Handwerks-Kammer.

Ein Mitglied zahlt der Handwerks-Kammer Geld.

Dieses Geld heißt Mitglieds-Beitrag.

 

Das sind die Aufgaben von der Handwerks-Kammer:

Die Handwerks-Kammer sagt:

Das müssen Auszubildende lernen.

Die Handwerks-Kammer hilft Auszubildenden.

Ein Handwerker möchte eine eigene Firma haben?

Dann berät die Handwerks-Kammer den Handwerker.

Ein Handwerker möchte etwas Neues lernen?

Dann hilft die Handwerks-Kammer dem Handwerker.

Die Handwerks-Kammer sagt den Politikern:

Das wollen Handwerker.


Industrie- und Handels-Kammer

In vielen Städten gibt es eine Industrie- und Handels-Kammer.

Kurz sagt man: IHK

Die IHK kümmert sich um Unternehmen in einer Stadt und der Umgebung.

Die IHK hat besondere Rechte und Pflichten.

Die IHK übernimmt Aufgaben für den Staat.

Die IHKs haben viele Mitglieder.

Selbst-ständige Unternehmer müssen Mitglied sein.

Die IHKs bieten Beratungen an.

Oft kostenlos.

Die IHKs geben auch Informationen.

Oft kostenlos.

Die Beratungen sind für Unternehmen.

Es geht um Steuern und Rechte.

Es geht um Zusammen-Arbeit von Unternehmen.

 

Manche Aufgaben gibt der Staat an die IHKs ab.

Zum Beispiel:

Aufgaben bei der Ausbildung

Die IHKs betreuen die Berufs-Ausbildung.

Die IHKs beraten Betriebe und Auszubildende.

Sie helfen bei Fragen.

Die IHKs planen viele Tausend Prüfungen im Jahr.

Das sind Prüfungen in der Ausbildung

Und Prüfungen in der Weiter-Bildung.

Prüfer aus Unternehmen helfen dabei.


Landwirtschafts-Kammer

LWK ist die Abkürzung für Landwirtschafts-Kammer.

Eine Landwirtschafts-Kammer ist ein Verband.

Dieser Verband vertritt die Interessen von den Landwirten

Und von den Forstwirten.

Einige Bundes-Länder haben eine LWK.

Die LWK unterstützt aber nicht nur Landwirtschaft und Forst-Wirtschaft.

Sie unterstützt auch Ernährungs-Wirtschaft, Gartenbau und Fischerei.

So unterstützt die LWK diese Bereiche:

  • Sie berät Menschen bei der Arbeit
  • Sie bietet Ausbildungen und Weiter-Bildungen an
  • Sie organisiert Veranstaltungen
  • Sie betreut Betriebe
  • Und Sie berät die Politik

Die Politik trifft Entscheidungen für die Landwirtschaft.

Die LWK arbeitet mit Wissenschaftlern zusammen.

So kann sie neue Erkenntnisse vermitteln.

Der schriftlich vorliegende Ausbildungsvertrag ist im Rahmen einer Ausbildung ein Muss. Er regelt alle für das Ausbildungsverhältnis wichtigen Punkte. In ihm werden unter anderem Ziel, Gliederung, Beginn und Dauer der Berufsausbildung sowie Dauer der Arbeits- und Probezeit festgelegt. Der Ausbildungsvertrag wird vor Beginn der Ausbildung von der oder dem Auszubildenden und dem Ausbilder oder der Ausbilderin unterschrieben. Wenn die oder der Auszubildende unter 18 Jahre alt ist, muss auch eine erziehungsberechtigte Person unterzeichnen. Ein Exemplar des Ausbildungsvertrags bekommt die zuständige Kammer. Als Anhang zum Vertrag sollte der im Betrieb gültige Ausbildungsplan beigefügt sein.

(ml) 2018