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Ausbildungszeugnis
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Ausbildungs-Zeugnis

Die Ausbildung ist bald vorbei.

Dann bekommen die Auszubildenden 3 Zeugnisse.

Das erste Zeugnis ist von der Handels-Kammer.

Das zweite Zeugnis ist von der Berufs-Schule.

Das dritte Zeugnis ist vom Arbeits-Platz von der Ausbildung.

Vielleicht will der Auszubildende nicht mehr bei dem Arbeits-Platz arbeiten.

Aber er bekommt trotzdem ein Zeugnis.

Das Zeugnis heißt: Arbeits-Zeugnis.

Das Arbeits-Zeugnis kann einfach sein oder besonders.

Ein einfaches Arbeits-Zeugnis hat wenig Infos.

Ein besonderes Arbeits-Zeugnis hat viele Infos über den Auszubildenden und über seine Fähigkeiten.

Auszubildende erhalten am Ende ihrer Ausbildungszeit in der Regel drei Zeugnisse:

Auch wer später im Arbeitsleben seinen Betrieb verlassen möchte, hat Anspruch auf ein Zeugnis (Arbeitszeugnis).

Das Zeugnis des Ausbildungsbetriebes

Das betriebliche Ausbildungszeugnis kann als einfaches oder als qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Das einfache Zeugnis enthält Angaben zur Person und die Mindestangaben nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), wie Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse (§ 16 BBiG).

Das qualifizierte Zeugnis, das auf ausdrücklichen Wunsch ausgestellt wird, enthält darüber hinaus auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten.

Zeugnisse dürfen keine Bemerkungen enthalten, die sich für eine neue Bewerbung nachteilig auswirken könnten. Trotzdem versuchen viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, negative Bemerkungen positiv klingen zu lassen. Deshalb sollte man seine Zeugnisse immer sehr aufmerksam lesen.

(ml) 2018