Ausbildungszuschuss
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Ausbildungs-Zuschuss
Arbeit-Geber können Geld für die betriebliche Aus- und Weiterbildung
- von Menschen mit Behinderungen
- Und von Menschen mit einer Schwer-Behinderung
bekommen.
Das Geld heißt: Ausbildungs-Zuschuss
Der Ausbildungs-Zuschuss ist Geld für die Ausbildungs-Vergütung.
Ausbildungs-Vergütung ist ein anderes Wort für:
- Ausbildungs-Gehalt
- Oder Ausbildungs-Lohn
Der Ausbildungs-Zuschuss wird für die
- ganze Ausbildungs-Zeit
- Oder die ganze Weiterbildungs-Zeit
bezahlt.
Wie bekommt der Arbeit-Geber den Ausbildungs-Zuschuss?
Der Arbeit-Geber muss den Ausbildungs-Zuschuss beantragen.
Der Arbeit-Geber muss den Antrag bei der richtigen Stelle machen.
Die richtige Stelle heißt: Rehabilitations-Träger
Meistens ist das die Bundes-Agentur für Arbeit.
Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderung.
Die Agentur für Arbeit gibt das Geld an den Arbeit-Geber.
Die Voraussetzungen für einen Ausbildungs-Zuschuss sind:
- Es liegt ein unterzeichneter Ausbildungs- oder Weiterbildungs-Vertrag vor
- Der Auszubildende hat eine Behinderung oder eine Schwer-Behinderung
- Der Arbeit-Geber kann die Aus- oder Weiterbildung nicht ohne Unterstützung durch-führen
- Der Arbeit-Geber zahlt Ausbildungs-Lohn oder -Gehalt
Wurde die Aus- oder Weiterbildung erfolg-reich abgeschlossen?
Und bietet der Arbeit-Geber einem Menschen mit Schwer-Behinderung
danach einen festen Arbeits-Vertrag an?
Dann kann der Arbeit-Geber für 1 Jahr einen weiteren Zuschuss bekommen.
Der Zuschuss heißt: Eingliederungs-Zuschuss.
Die Voraussetzungen für den Eingliederungs-Zuschuss sind:
- Es muss ein Arbeits-Vertrag nach der Aus- oder Weiterbildung vorliegen
- Und die Aus- oder Weiterbildung wurde mit einem Ausbildungs-Zuschuss gefördert
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,
die eine Arbeit suchen.
Und sie hilft Menschen,
damit sie ihre Arbeit behalten können.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.
Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle
Agenturen für Arbeit in Deutschland.
Die Agentur für Arbeit in Ihrem Wohn-Ort ist für Sie zuständig.
Oder eine Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.
Rehabilitations-Träger
Reha ist das kurze Wort für Rehabilitation.
Rehabilitation bedeutet Wieder-Herstellung.
Die Rehabilitation ist eine Hilfe für kranke
Oder behinderte Menschen.
Die Menschen sollen wieder arbeiten können.
Verschiedene Ämter bezahlen Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Diese Ämter sind die Rehabilitations-Träger.
Zum Beispiel:
- die Bundes-Agentur für Arbeit
- die deutsche Renten-Versicherung
- die gesetzliche Kranken-Versicherung
- Oder die gesetzliche Unfall-Versicherung
Mit einem Ausbildungszuschuss (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung) können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten oder schwerbehinderten Menschen gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Bei der Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis nach abgeschlossener Aus- oder Weiterbildung kann weiterhin ein Zuschuss (Eingliederungszuschuss) für die Dauer von einem Jahr erbracht werden.
Beantragung des Zuschusses
Der Ausbildungszuschuss muss von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber nach beim zuständigen Rehabilitationsträger beantragt werden (siehe § 6 Absatz 1 SGB IX). In aller Regel ist das die Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderung und zahlt den Zuschuss an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber aus.
Voraussetzungen für einen Ausbildungszuschuss
- Es wurde ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.
- Der oder die Auszubildende ist behindert beziehungsweise schwerbehindert (GdB von mindestens 50).
- Die Aus- oder Weiterbildung ist ohne Förderung nicht erreichbar.
- Bei Übernahme nach Aus- oder Weiterbildung: Es wurde ein Arbeitsvertrag abgeschlossen (Nachweis einer versicherungspflichtigen Beschäftigung).