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Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)
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Außerbetriebliche Ausbildung (BaE)

Die außerbetriebliche Ausbildung ist eine Förderung.

Die Förderung ist für junge Menschen.

Die jungen Menschen haben keinen Ausbildungs-Platz in einem Betrieb.

Die Förderung heißt: „Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung“.

Die kurze Form ist: BaE.

Die BA macht die Förderung.

Die BA heißt: Bundes-Agentur für Arbeit.

Die BA will den jungen Menschen helfen.

Sie sollen eine gute Ausbildung bekommen.

Sie bekommen dafür Geld von der BA.

Sie sind dann versichert bei der Kranken-Kasse.

Die Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) ist ein ausbildungsförderndes Angebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) für junge Menschen, die

Die außerbetriebliche Berufsausbildung findet (im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters) bei einem Bildungsträger statt. Sie erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen nach den Ausbildungsordnungen der Regelausbildung oder in Fachpraktikerberufen mit anerkanntem Berufsabschluss nach besonderen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen. Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Bildungsträger abgeschlossen.

Bildungsträger der außerbetrieblichen Ausbildung sind zum Beispiel Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie die Berufsbildungswerke (BBW), aber auch freie Träger wie Akademien, Bildungszentren, Fachschulen, Technikerschulen oder kirchliche Einrichtungen.

Warum heißt es „außerbetriebliche Berufsausbildung“?

Ausbildungsverhältnisse fallen unter die Bezeichnung „außerbetriebliche Ausbildung“, wenn sie überwiegend durch staatliche Programme bzw. durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Das heißt die Unterscheidung zwischen „betrieblich“ bzw. „außerbetrieblich“ betrifft in erster Linie die Art der Finanzierung und den Ort der  Ausbildungsverantwortung und nicht die des Lernorts.

Aufbau und Kooperationen der außerbetrieblichen Ausbildung

Die außerbetriebliche Ausbildung besteht wie eine betriebliche Ausbildung aus zwei Teilen – Theorie und Praxis. Der praktische Teil findet entweder in Werkstätten des Bildungsträgers oder in einem Ausbildungsbetrieb statt, mit dem der Bildungsträger zusammenarbeitet. Zusätzlich besuchen die Auszubildenden die Berufsschule für den theoretischen Teil der Berufsausbildung. Während der Ausbildung finden mehrwöchige Betriebspraktika statt.

Ziel ist es, die Ausbildung möglichst schon nach dem ersten Ausbildungsjahr in einem Betrieb fortzusetzen – bei Bedarf auch mit Mitteln der Assistierten Ausbildung (AsA), das heißt der begleiteten Ausbildungsförderung.

Ausbildung beim Bildungsanbieter und im Kooperationsbetrieb

Im Rahmen der außerbetrieblichen Ausbildung sind auch Ausbildungskooperationen möglich, bei denen die Ausbildung im direkten Verbund des Bildungsträgers mit einem Ausbildungsbetrieb erfolgt. (In diesem Fall wird zusätzlich zum Ausbildungsvertrag ein Kooperationsvertrag mit dem koopierenden Betrieb geschlossen.)

Hierbei gibt es verschiedene Modelle:

Unterstützung der außerbetrieblichen Berufsausbildung

Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können sie auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Für die Fahrten zu den Ausbildungsorten ist ein Zuschuss möglich.

Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen werden durch das Reha-Team der Agentur für Arbeit vermittelt.

(ml) 2025