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Barrierefreies Bauen
Zusammenfassung

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Barrierefreies Bauen heißt:
Alle Menschen sollen alles benutzen können.
Dafür muss man:

  • Wohnungen
  • Häuser
  • öffentliche Orte

richtig planen und bauen.

Das ist besonders wichtig für:

  • Menschen mit Behinderungen
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.

Barrierefreie Gestaltung heißt:
Alle Menschen sollen einen Ort gut benutzen können.
Dafür muss es an dem Ort genug Platz geben.
Die Türen müssen breit und hoch sein.
Die Böden müssen eben sein.
Und man muss die Taster und Griffe gut erreichen können.

In Deutschland gibt es Regeln für barrierefreies Bauen.
Die Regeln heißen: Normen und Richtlinien.
Die Regeln stehen in Gesetzen.
Und die Regeln stehen in Verordnungen.
Das heißt:
Die Regeln sind verbindlich.

Es gibt verschiedene DIN-Normen für barrierefreies Bauen und Design.
Die DIN-Normen heißen:

  • DIN 18040-1 bis -3
  • DIN 32984
  • DIN 32975.

Barrierefreies Bauen bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte und Verkehrswege so zu planen und zu bauen, dass sie von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können. Statt des Begriffs „barrierefreies Bauen“ werden auch die Begriffe „behinderungsgerechtes Bauen“ oder „Bauen für alle“ verwendet.

Unterschiedliche Anforderungen an barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen berücksichtigt die Belange aller; dazu zählen mobilitätseingeschränkte Personen, Menschen mit einer vorübergehenden körperlichen Funktionsbeeinträchtigung, Menschen mit Sprech- und Sprachstörungen, Personen mit Kinderwagen und schwerem Gepäck, Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose, schwerhörige Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Beispiele für Barrierefreiheit:

  • ausreichendes Platzangebot,
  • Durchgänge sind ausreichend breit und hoch,
  • Aufstellflächen sind ausreichend lang,
  • Bewegungsflächen sind eben,
  • Höhenunterschiede oder Stufen können von allen überwunden werden,
  • Taster und Griffe sind in einer Höhe angebracht, so dass sie vom Rollstuhl aus gut erreichbar sind,
  • übersichtliche Raumanordnung,
  • für Blinde oder stark Sehbehinderte sind Leitsysteme wie Tastkanten oder Bodenindikatoren vorhanden.

DIN-Normen für Barrierefreies Bauen

Die Grundlage für barrierefreies Bauen in Deutschland bilden diverse Normen, Richtlinien und Empfehlungen. Diese beziehen sich auf den aktuellen Stand der Technik und stehen jedermann zur Anwendung frei, ohne zunächst rechtlich verbindlich zu sein. Rechtsverbindlich werden sie durch die Bezugnahme oder Einführung in Gesetze und Verordnungen. Die Landesbehörden können beispielsweise in ihren Bauordnungen anordnen, dass die Einhaltung von Normen der Barrierefreiheit für bestimmte Bauten oder Anlagen verpflichtend ist (je nach Bundesland können unterschiedliche Regelungen gelten).

Aktuelle DIN-Normen zum Barrierefreien Bauen:

  • DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
  • DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen
  • DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
(ml) 2018
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