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Barrierefreies Bauen
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Barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen heißt:

Wohnungen und Gebäude sollen für alle Menschen gut sein.

Alle Menschen sollen die Wohnungen und Gebäude ohne Hilfe benutzen können.

Manche Menschen brauchen dafür Hilfe.

Aber die Hilfe soll nicht immer da sein.

Man sagt auch: Bauen für alle.

Oder: Behindertengerechtes Bauen.

Barrierefreies Bauen bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte und Verkehrswege so zu planen und zu bauen, dass sie von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können. Statt des Begriffs „barrierefreies Bauen“ werden auch die Begriffe „behinderungsgerechtes Bauen“ oder „Bauen für alle“ verwendet.

Unterschiedliche Anforderungen an barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen berücksichtigt die Belange aller; dazu zählen mobilitätseingeschränkte Personen, Menschen mit einer vorübergehenden körperlichen Funktionsbeeinträchtigung, Menschen mit Sprech- und Sprachstörungen, Personen mit Kinderwagen und schwerem Gepäck, Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose, schwerhörige Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Beispiele für Barrierefreiheit:

  • ausreichendes Platzangebot,
  • Durchgänge sind ausreichend breit und hoch,
  • Aufstellflächen sind ausreichend lang,
  • Bewegungsflächen sind eben,
  • Höhenunterschiede oder Stufen können von allen überwunden werden,
  • Taster und Griffe sind in einer Höhe angebracht, so dass sie vom Rollstuhl aus gut erreichbar sind,
  • übersichtliche Raumanordnung,
  • für Blinde oder stark Sehbehinderte sind Leitsysteme wie Tastkanten oder Bodenindikatoren vorhanden.

DIN-Normen für Barrierefreies Bauen

Die Grundlage für barrierefreies Bauen in Deutschland bilden diverse Normen, Richtlinien und Empfehlungen. Diese beziehen sich auf den aktuellen Stand der Technik und stehen jedermann zur Anwendung frei, ohne zunächst rechtlich verbindlich zu sein. Rechtsverbindlich werden sie durch die Bezugnahme oder Einführung in Gesetze und Verordnungen. Die Landesbehörden können beispielsweise in ihren Bauordnungen anordnen, dass die Einhaltung von Normen der Barrierefreiheit für bestimmte Bauten oder Anlagen verpflichtend ist (je nach Bundesland können unterschiedliche Regelungen gelten).

Aktuelle DIN-Normen zum Barrierefreien Bauen:

  • DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
  • DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen
  • DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
(ml) 2018