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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
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Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz.
Die kurze Form ist: BFSG.
Das Gesetz gibt es seit Juli 2021.
Das Gesetz ist eine Regel von der EU.

Das Gesetz dazu wurde am 15.

06.

2022 wurde das Gesetz gemacht.
Das Gesetz gilt ab dem 28.

06.

2025 wird es gültig.

Die Barriere-Freiheits-Anforderungen sind Regeln.
Die Regeln sind für bestimmte Sachen.
Die Sachen sind:

  • Online-Handel
  • Hardware
  • Software
  • Personen-Verkehr
  • Bank-Dienst-Leistungen.

Die Regeln sind für:

  • Hersteller
  • Händler
  • Importeure.

Kleinstunternehmen müssen sich nicht immer an die Regeln halten.

Sie halten sich nicht an die Regeln?
Dann können die Markt-Überwachungs-Behörden Strafen geben.

Die Anforderungen sind:

  • auf dem aktuellen Stand der Technik
  • nach bestimmten Regeln und Standards.

Diese Produkte gehören zu dem Gesetz:
u.

a.

Hardware-Systeme
Selbst-Bedienungs-Terminals
E-Book-Lese-Geräte.

Diese Services sind betroffen:

  • Telekommunikations-Dienste
  • Teile von Personen-Beförderungs-Diensten
  • Bank-Dienst-Leistungen für Verbraucher
  • E-Books
  • Services im elektronischen Geschäfts-Verkehr.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) in deutsches Recht überführt.

Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden (das heißt, die Verordnung gilt überwiegend erst ab dem 28.06.2025, siehe unter Externe Links).

Dies umfasst unter anderem den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.

An wen wendet sich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmen Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Kleinstunternehmen sind vom Gesetz teilweise ausgenommen. Werden die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten, können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Dies betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure.

Die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen werden durch die Verordnung zum BFSG geregelt. Bei der Erfüllung der Anforderungen ist der Stand der Technik zu beachten. Konkrete Anforderungen ergeben sich aus verschiedenen Normen und Standards, die über die Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentlicht werden.

Für welche Produkte gilt das BFSG?

Das BFSG gilt für folgende Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden:

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten,
  • Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
  • E-Book-Lesegeräte

Für welche Dienstleistungen gilt das BFSG?

Das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbracht werden:

  • Telekommunikationsdienste
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste,
  • Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und hierfür bestimmte Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
(ml) 2023; Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, 2023