Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
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Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz
Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz heißt auch: BFSG.
Das BFSG ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für alle Länder in Europa.
Alle Menschen sollen barrierefrei leben können.
Ab dem Jahr 2025 dürfen Unternehmen viele Dinge wie Handies oder Computer nur barriere-frei verkaufen.
Wenn Unternehmen auf ihren Web-Seiten Dinge verkaufen
müssen die Web-Seiten auch barriere-frei sein.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) in deutsches Recht überführt.
Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden (das heißt, die Verordnung gilt überwiegend erst ab dem 28.06.2025, siehe unter Externe Links).
Dies umfasst unter anderem den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.
An wen wendet sich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmen Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Kleinstunternehmen sind vom Gesetz teilweise ausgenommen. Werden die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten, können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Dies betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure.
Die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen werden durch die Verordnung zum BFSG geregelt. Bei der Erfüllung der Anforderungen ist der Stand der Technik zu beachten. Konkrete Anforderungen ergeben sich aus verschiedenen Normen und Standards, die über die Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentlicht werden.
Für welche Produkte gilt das BFSG?
Das BFSG gilt für folgende Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden:
- Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten,
- Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
- E-Book-Lesegeräte
Für welche Dienstleistungen gilt das BFSG?
Das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbracht werden:
- Telekommunikationsdienste
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste,
- Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und hierfür bestimmte Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Rechtsgrundlage
Mehr zum Thema bei REHADAT
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Literatur -
Digitale Barrierefreiheit
REHADAT-kompakt, Ausgabe 06, PDF | 151 KB -
Barrierefreie Webseiten
REHADAT-kompakt, Ausgabe 07, PDF | 147 KB -
Recht auf digitale Teilhabe
REHADAT-Talentplus
Externe Links
-
Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
buzer.de -
Portal des Bundes zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de -
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
bundesfachstelle-barrierefreiheit.de