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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
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Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz

Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz heißt auch: BFSG.

Das BFSG ist ein Gesetz.

Das Gesetz ist für alle Länder in Europa.

Alle Menschen sollen barrierefrei leben können.

Ab dem Jahr 2025 dürfen Unternehmen viele Dinge wie Handies oder Computer nur barriere-frei verkaufen.

Wenn Unternehmen auf ihren Web-Seiten Dinge verkaufen
müssen die Web-Seiten auch barriere-frei sein.

 

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG).

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.

Ziel ist (in Deutschland und Europa) eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. 

Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

(ml) 2022