Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)
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Begleitete betriebliche Ausbildung
Die begleitete betriebliche Ausbildung ist eine besondere Form von Ausbildung.
Die kurze Form ist: bbA.
Menschen mit Behinderungen können eine bbA machen.
Die bbA ist ein Angebot von der besonderen Ausbildungs-Förderung.
Menschen mit Behinderungen wollen eine Ausbildung machen?
Aber sie brauchen Hilfe und Unterstützung?
Dann können sie eine bbA machen.
Die Ausbildung findet im Betrieb statt.
Und es gibt auch Unterricht in der Berufs-Schule.
Sie bekommen vielleicht eine Ausbildungs-Beihilfe.
Die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) ist ein Angebot der besonderen Ausbildungsförderung für junge Menschen mit Behinderungen nach § 117 SGB III der Bundesagentur für Arbeit. Es richtet sich an Jugendliche, die Hilfe und Unterstützung auf dem Weg in eine Ausbildung sowie während der Ausbildung benötigen. Der Ausbildungsvertrag wird mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb geschlossen. Die Ausbildung findet in dem Betrieb statt und umfasst sowohl die Arbeit im Betrieb als auch den Besuch der Berufsschule.
Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb und Bildungsträger
Betrieb und Auszubildende erhalten Unterstützung durch einen Bildungsträger. Ein Ausbildungszuschuss kann gewährt werden. Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuell während der gesamten betrieblichen Ausbildung. In Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb sowie der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden individuelle Förderpläne entwickelt und umgesetzt.
Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung
- Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Erarbeitung eines individuellen Förderplans unter Einbezug des Ausbildungsbetriebes
- gezielter Förder- und Stützunterricht, angepasst an den jeweiligen Ausbildungsberuf
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten
- Prüfungsvorbereitung
- sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Unterstützung bei Alltagsproblemen
- vermittelnde Gespräche mit Ausbilderinnen und Ausbildern, Lehrerinnen und Lehrer sowie den Eltern
Die Anmeldung erfolgt über die Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit. Die Maßnahme wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert.