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Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)
Zusammenfassung

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Manche Jugendliche mit Behinderung brauchen Hilfe bei der Ausbildung.
Dafür gibt es ein besonderes Programm.
Das Programm heißt: begleitete betriebliche Ausbildung.
Die kurze Form ist:
bbA.

Die Bundes-Agentur für Arbeit bietet das an.
Das steht in Paragraph 117 SGB III.

Die Ausbildung ist in einem anerkannten Ausbildungs-Betrieb.
Das heißt:
Der Betrieb darf Ausbildungen machen.
Sie arbeiten in dem Betrieb.
Und Sie gehen in die Berufs-Schule.

Ein Bildungs-Träger kann dem Auszubildenden helfen.
Der Bildungs-Träger kann zum Beispiel Geld für die Ausbildung geben.

Es gibt verschiedene Hilfen.
Zum Beispiel:
- Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungs-Platz
- Förderunterricht
- Nach-Hilfe
- Vorbereitung auf Prüfungen
- Hilfe von Sozial-Pädagogen und Sozial-Pädagoginnen.

Die Hilfen sind für jeden Menschen anders.

Sie wollen sich anmelden?
Dann müssen Sie zur Reha-Beratung von der Bundes-Agentur für Arbeit.
Die Bundes-Agentur für Arbeit bezahlt die Maßnahme.

Die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) ist ein Angebot der besonderen Ausbildungsförderung für junge Menschen mit Behinderungen nach § 117 SGB III der Bundesagentur für Arbeit. Es richtet sich an Jugendliche, die Hilfe und Unterstützung auf dem Weg in eine Ausbildung sowie während der Ausbildung benötigen. Der Ausbildungsvertrag wird mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb geschlossen. Die Ausbildung findet in dem Betrieb statt und umfasst sowohl die Arbeit im Betrieb als auch den Besuch der Berufsschule.

Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb und Bildungsträger

Betrieb und Auszubildende erhalten Unterstützung durch einen Bildungsträger. Ein Ausbildungszuschuss kann gewährt werden. Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuell während der gesamten betrieblichen Ausbildung. In Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb sowie der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden individuelle Förderpläne entwickelt und umgesetzt.

Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung

  • Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Erarbeitung eines individuellen Förderplans unter Einbezug des Ausbildungsbetriebes
  • gezielter Förder- und Stützunterricht, angepasst an den jeweiligen Ausbildungsberuf
  • Nachhilfe in Theorie und Praxis
  • Vorbereitung auf Klassenarbeiten
  • Prüfungsvorbereitung
  • sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen
  • vermittelnde Gespräche mit Ausbilderinnen und Ausbildern, Lehrerinnen und Lehrer sowie den Eltern

Die Anmeldung erfolgt über die Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit. Die Maßnahme wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

(ml) 2017