Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Behindertenbeauftragte
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Behinderten-Beauftragte

Der Behinderten-Beauftragte ist eine wichtige Person.

Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt sein.

Dafür kämpft der Behinderten-Beauftragte.

In vielen Behörden gibt es einen Inklusions-Beirat.

Der Behinderten-Beauftragte gehört dann auch dazu.

Der Behinderten-Beauftragte wird vom Bundes-Kabinett berufen.

Das heißt: Er wird vom Bundes-Kanzler oder der Bundes-Kanzlerin berufen.

Das Amt dauert so lange wie eine Regierung.

Das heißt: So lange wie eine Partei im Amt ist.

Das Gesetz über den Behinderten-Beauftragten ist seit dem 1. Mai 2002 da.

Die oder der Behindertenbeauftragte (auch: Beauftragte für die Belange behinderter Menschen) nimmt die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung wahr und setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen und gesellschaftliche Inklusion ein. In Behörden wird dies oftmals auch im Rahmen eines Inklusionsbeirats umgesetzt.

Der oder die (Bundes)Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt. Behindertenbeauftragte gibt es auf verschiedenen Ebenen mit verschiedenen Wirkungsbereichen: Bundesbehindertenbeauftragte, Landesbehindertenbeauftragte, Behindertenbeauftragte der Kommunen, aber auch Behindertenbeauftragte der Parteien, in Großbetrieben oder an Hochschulen.

Aufgaben der Behindertenbeauftragten

Die oder der Behindertenbeauftragte hat nach § 18 BGG die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Dazu gehört, politische und soziale Rahmenbedingungen mitzugestalten, über die Belange behinderter Menschen zu informieren und zu beraten, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und den Inklusionsgedanken zu verbreiten. Die oder der Behindertenbeauftragte hat allerdings keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen.

(ml) 2017