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Behindertenverbände
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Behinderten-Verbände

In Deutschland gibt es viele Verbände von Menschen mit Behinderungen.

Man sagt auch Behinderten-Verbände.

Behinderten-Verbände sind Organisationen und Vereine.

Die Verbände vertreten Menschen

  • mit bestimmten Behinderungen
  • mit chronischen Krankheiten
  • aus sozialen Vereinigungen
  • Oder aus wohltätigen Vereinigungen

Es gibt zum Beispiel Verbände für

  • Menschen mit Seh·Behinderungen
  • Oder für Menschen mit Körper-Behinderungen

 

Ein Behinderten-Verband

vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen.

Die Mitarbeiter von den Behinderten-Verbänden reden mit der Politik.

Und setzen sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Damit sie überall dabei sein können.


Die deutschen Behinderten-Verbände erhalten Geld von den Mitgliedern.

Und durch Spenden.

Sie erhalten aber auch Geld von der Regierung.

Das Geld brauchen sie für ihre Arbeit.

Einige Verbände haben viel Geld für ihre Arbeit.

Andere haben kaum Geld.

In den Behinderten-Verbänden arbeiten Menschen mit Behinderungen

häufig ehren-amtlich.

Ehren-amtlich bedeutet:

Sie arbeiten, ohne Geld dafür zu bekommen.


Die Behinderten-Verbände dürfen bei neuen Gesetzen mit-bestimmen.

Gesetze werden in Deutschland meistens von der Regierung vorgeschlagen.

Der Bundestag muss die neuen Gesetze dann beschließen.

Die Mit-Bestimmung bei neuen Gesetzen von der Regierung geht so:

Wenn ein neues Gesetz gemacht wird:

Dann wird es von der Regierung an die Behinderten-Verbände geschickt.

Die Verbände schreiben dazu ihre Meinung.


Die Behinderten-Verbände können leider nicht so viel politisch mit-bestimmen.

Nur wenn es ausdrücklich um Gesetze für Menschen mit Behinderungen geht:

Dann dürfen sie mit-bestimmen.

Wenn Menschen mit Behinderungen nicht direkt betroffen sind:

Dann dürfen sie nicht mit-bestimmen.


Die Regierung muss die Behinderten-Verbände

nach ihrer Meinung zu einem neuen Gesetz fragen.

Das gilt für die Bundes-Regierung.

Und das gilt für die Regierungen der Bundes-Länder.

Aber:

Oft werden die Entwürfe für ein neues Gesetz spät geliefert.

Auch deshalb können Menschen mit Behinderungen oft nicht mit-bestimmen.

Erst wenn das Gesetz schon fast fertig ist:

Dann werden Verbände gefragt.


Ein Behinderten-Verband ist auch ein Sozial-Verband.

Sozial-Verbände vertreten noch mehr Interessen.

Zum Beispiel von:

  • arbeitslosen Menschen
  • Rentnern
  • Und Menschen, die wenig Geld haben


Es gibt große Verbände für Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel:

  • die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft SELBST-HILFE e.V.
  • der Sozial-Verband VdK Deutschland e.V.
  • Oder der Sozial-Verband Deutschland e.V.

Diese Behinderten-Verbände arbeiten auf verschiedenen Ebenen.

Zum Beispiel:

  • in ganz Deutschland
  • in den Bundes-Ländern
  • in den Städten und Gemeinden

 

Die großen Behinderten-Verbände

sind im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Der Beirat ist beim Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.

Sie können das Verbands-Klage-Recht nutzen.

Das heißt:

Sie können für die Rechte von ihren Mitgliedern klagen.

Die Behinderten-Verbände unterstützen auch

  • beim barriere-freien Bauen
  • Und beim Sport für Menschen mit Behinderungen

Sie können auch Träger von Rehabilitations-Einrichtungen sein.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Bundes-Arbeits-Gemeinschaft SELBST-HILFE e.V.

Der lange Name ist:

Bundes-Arbeits-Gemeinschaft SELBST-HILFE

von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung

Und ihren Angehörigen e.V.

Der kurze Name ist: 

BAG SELBST-HILFE e.V.

In der BAG SELBST-HILFE e.V.

sind rund 120 Selbst-Hilfe-Organisationen Mitglied.

Diese 120 Organisationen setzen sich in ganz Deutschland

für mehr als 1 Million Menschen mit Behinderungen

Und Menschen mit chronischen Erkrankungen ein.

Die BAG SELBSTHILFE e.V. vertritt die Interessen von

  • chronisch kranken Menschen
  • behinderten Menschen
  • Und ihren Angehörigen

in Politik und Gesellschaft.

Besonders wichtig sind der BAG SELBSTHILFE e.V. dabei diese Themen:

  • Selbst-Bestimmung
  • Selbst-Vertretung
  • Integration
  • Rehabilitation
  • Und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen

 

Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales

Das kurze Wort ist: BMAS

Das BMAS ist ein Ministerium von der Bundes-Regierung.

Das BMAS ist für viele verschiedene Bereiche in der Politik da.

Das sind die wichtigsten Aufgaben:

Viele Menschen sollen Arbeits-Plätze haben.

Und allen Menschen soll es gut gehen.

Das bedeutet:

Das BMAS will,

dass es wenige Menschen ohne Arbeit gibt.

Alle Menschen sollen eine Arbeit finden können.

 

Chronische Erkrankung

Man hat eine Krankheit.

Und die Krankheit geht nicht mehr weg.

 

Sozial-Verband Deutschland e.V.

Der Sozial-Verband Deutschland e.V. heißt kurz: SoVD.

Der SoVD hat 600.000 Mitglieder

Und ist einer der größten Sozial-Verbände in Deutschland.

Der SoVD gehört zu keiner Partei und zu keiner Kirche.

Der SoVD setzt sich für benachteiligte Menschen ein.

Dafür setzt sich der SoVD ein:

Alle Menschen in Deutschland sollen ein gutes Leben haben.

 

Sozial-Verband VdK Deutschland e.V.

Der VdK Deutschland e.V. ist ein Sozial-Verband.

Das ist ein Verein.

Der Verein setzt sich besonders für Menschen ein,

die benachteiligt sind.

Und die Hilfe brauchen.

Zum Beispiel:

  • Rentner
  • Menschen mit Behinderungen
  • Chronisch kranke Menschen
  • Pflege-bedürftige Menschen und ihre Angehörigen
  • Familien
  • Ältere Arbeit-Nehmer
  • Arbeits-lose Menschen

Der VDK Deutschland e.V. kämpft

für mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft.

Und für soziale Sicherheit für alle Menschen in Deutschland.

Der VDK Deutschland e.V. ist der größte Sozial-Verband in Deutschland.

Der VDK Deutschland e.V. hat 2 Millionen Mitglieder.

Die Behindertenverbände vertreten die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder, um die organisierte Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Sie nehmen Einfluss auf die Gesetzgebung und sind Kontaktstellen der verschiedenen im Sozialbereich tätigen Behörden und Einrichtungen. Sie vertreten ihre Mitglieder in Fragen des Versorgungs-, Sozial- und Sozialversicherungsrechts sowie in allen Angelegenheiten, die mit der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen zu tun haben.

Politische Arbeit der Behindertenverbände

Die großen Verbände der Menschen mit Behinderungen – wie beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE, der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland – bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung in Beschluss- und Beratungsgremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ein.

Sie sind vertreten im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie in den beratenden Ausschüssen für Menschen mit Behinderungen und in den Widerspruchsausschüssen bei den Integrationsämtern und den Agenturen für Arbeit. Ihre Vertreterinnen und Vertreter sind auch als ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter tätig.

Die Verbände der Menschen mit Behinderungen können das Verbandsklagerecht in Anspruch nehmen, mit dessen Hilfe sie an Stelle und mit dem Einverständnis der betroffenen Menschen deren Rechte geltend machen können. Sie befassen sich weiterhin mit der Förderung des barrierefreien Bauens, des Behindertensports und können Träger von Rehabilitationseinrichtungen sein.

(ml) 2017