Behinderungsgerechte Arbeits(platz)gestaltung
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Behinderungs-gerechte Arbeits-Platz-Gestaltung
Menschen mit Behinderungen können fast alle Berufe lernen und ausüben.
Manchmal müssen aber einige Sachen in einem Betrieb verändert werden:
Damit ein Mensch mit Behinderungen dort gut arbeiten kann.
Der Arbeits-Platz muss behinderungs-gerecht gestaltet sein.
Für manche Menschen mit Behinderungen
muss man dann den Arbeits-Platz umbauen.
Zum Beispiel:
- Der Arbeits-Platz muss ergonomisch ausgestattet sein
- am Arbeits-Platz können technische Hilfen angebracht werden
- am Arbeits-Platz können spezielle Maschinen eingesetzt werden
- Und die Arbeits-Umgebung muss barriere-frei sein
Arbeit-Geber können die Arbeit auch anders organisieren.
Zum Beispiel:
- Arbeits-Pläne und Arbeits-Abläufe anpassen
- Oder Arbeits-Aufgaben in kleine Teile zerlegen
Arbeit-Geber können vielleicht auch Teil-Zeit-Arbeits-Plätze einrichten.
Oder sie können den Beschäftigten Home-Office anbieten.
Home-Office bedeutet: Man arbeitet von zu Hause.
Das Gesetz sagt:
Arbeit-Geber müssen Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderungen
passend machen.
Damit die Menschen an ihrem Arbeits-Platz gut arbeiten können.
Das steht im Paragraf 164 Absatz 4 Sozial-Gesetz-Buch 9.
Die Menschen sollen keine Probleme bei der Arbeit haben.
Alle Beschäftigten sollen am Arbeits-Platz sicher
Und gesund arbeiten können.
Die Beschäftigten sollen nicht krank werden.
Dann bekommen sie vielleicht auch keine Behinderung.
Betriebe können bei der behinderungs-gerechten Arbeits-Gestaltung Geld
Und viel Unterstützung bekommen.
Arbeit-Geber können Unterstützung und Beratung
- von den Rehabilitations-Trägern
- Oder vom Integrations-Amt
erhalten.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Barriere-Freiheit / barriere-frei
Das bedeutet:
Für Menschen mit Behinderungen gibt es keine Hindernisse.
Sie können überall mit-machen.
Beispiele für die Umsetzung von Barriere-Freiheit in einem Betrieb:
- Rollstuhl-Fahrer brauchen Rampen oder Aufzüge
- blinde Menschen brauchen Braille-Schrift
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten brauchen Leichte Sprache
- gehörlose Menschen brauchen Gebärden-Sprache
Braille-Schrift
Ein anderes Wort ist: Blinden-Schrift
Das ist eine Schrift für blinde Menschen.
Louis Braille hat diese Schrift erfunden.
Er war selbst blind.
Braille wird so aus-gesprochen: Breil.
Braille-Schrift sind ganz kleine Punkte.
Sie werden mit einer Maschine in das Papier gedrückt.
Blinde Menschen
Und Menschen mit einer Seh-Behinderung
können diese Punkte mit den Fingern tasten.
Dann können sie den Text lesen.
Ergonomie / ergonomisch
Mitarbeiter sollen am Arbeits-Platz sicher
Und gesund arbeiten können.
Es gibt Regeln für gute Arbeits-Plätze.
Diese Regeln nennt man: Ergonomie.
Zum Beispiel:
Man arbeitet an einem guten Schreib-Tisch.
Das ist bei einem guten Schreib-Tisch wichtig:
- Man kann die Höhe vom Schreib-Tisch ändern. So kann man im Sitzen und im Stehen arbeiten.
- Unter dem Schreib-Tisch ist genug Platz für die Beine
- Und Der Schreib-Tisch ist groß genug
Integrations-Amt
In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt:
Inklusions-Amt
Zum Beispiel:
- in Nordrhein-Westfalen
- Und in Bayern
Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.
Sie wissen zum Beispiel viele Sachen über das Thema: Behinderung.
Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle
- bei Problemen am Arbeits-Platz
- Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren
Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:
Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt
- Oder wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann
Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:
Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.
Rehabilitations-Träger
Reha ist das kurze Wort für Rehabilitation.
Rehabilitation bedeutet Wieder-Herstellung.
Die Rehabilitation ist eine Hilfe für kranke
Oder behinderte Menschen.
Die Menschen sollen wieder arbeiten können.
Verschiedene Ämter bezahlen Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Diese Ämter sind die Rehabilitations-Träger.
Zum Beispiel:
- die Bundes-Agentur für Arbeit
- die deutsche Renten-Versicherung
- die gesetzliche Kranken-Versicherung
- Oder die gesetzliche Unfall-Versicherung
Sozial-Gesetz-Buch 9
Die Abkürzung dafür ist: SGB 9
Das ist ein Gesetz.
In dem Gesetz steht zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen können Geld bekommen.
Oder sie können Hilfen bekommen.
Damit sie überall mit-machen können.
Technische Hilfen
Technische Hilfen sind Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz.
Sie werden am Arbeits-Platz angebracht
Und nur dort benutzt.
Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse
von den Beschäftigten mit Behinderungen abgestimmt.
Sie sollen die behinderungs-bedingten Nachteile
bei der Tätigkeit ausgleichen.
Beispiele sind:
- Sprach-Computer für blinde Menschen
- Einhand-Tastaturen
- Oder besondere Werkzeuge
Damit Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, ist es entscheidend, dass sie auf einem geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Im Betrieb sollten Arbeitsplätze ermittelt werden, auf denen Mitarbeitende mit Behinderungen ihre Fähigkeiten einsetzen können. Mit Rücksicht auf vorhandene Funktionseinschränkungen sind Arbeitsplätze so zu gestalten, dass möglichst die geforderte Leistung erzielt werden kann.
Anpassung der Arbeit
Dabei werden technische Arbeitshilfen, Maschinen und die Arbeitsumwelt an die Bedürfnisse der oder des Einzelnen angepasst. Dies kann auch die Anpassung von Arbeitsorganisation, Arbeitsplänen, Arbeitsabläufen und das Zerlegen von Aufgaben in grundlegende Elemente einschließen. Auch die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen oder Telearbeitsplätzen kann erwogen werden.
Gesetzliche Verpflichtung
Die Verpflichtung der Arbeitgebenden zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes in organisatorischer und technischer Hinsicht ergibt sich aus § 164 Absatz 4 SGB IX. Die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung im Sinne des Sozialrechts verfolgt abgesehen vom Ziel der Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben auch das Ziel der Prävention: Durch behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung werden Belastungen sowie gesundheitliche Folgeschäden abgebaut und somit wird dem Entstehen von Behinderungen entgegengewirkt.
Unterstützung für Unternehmen
Für die Beratung von Arbeitgebenden stehen die Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes zur Verfügung. Die Ermittlung des für die schwerbehinderte Person geeigneten Arbeitsplatzes erfolgt oftmals nach der Profilmethode.
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