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Benachteiligtenförderung
Zusammenfassung

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Benachteiligten-Förderung

Manche Jugendliche haben Probleme.

Zum Beispiel:

  • weil sie nicht gut in der Schule sind.
  • weil sie keinen Ausbildungs-Platz bekommen.

Diese Jugendlichen sollen Hilfen bekommen.

Die Hilfen heißen: Benachteiligten-Förderung.

Die Förderung ist für Jugendliche mit Problemen.

Sie sollen eine Ausbildung finden.

Oder eine Arbeit.

Das Gesetz dafür heißt: SGB 3.

Das steht für: Sozial-Gesetz-Buch 3.

Die Benachteiligtenförderung umfasst Förderangebote für benachteiligte Jugendliche, die beim Übergang von der Schule in den Beruf besonderer Förderung bedürfen. Bildungs-, Qualifizierungs- und Förderangebote der Benachteiligtenförderung (Berufsorientierung, Berufs(ausbildungs)vorbereitung) sind denkbar, um überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Ausgangsbedingungen für Angebote der Benachteiligtenförderung

Angebote der Benachteiligungsförderung richten sich an Jugendliche, die ohne diese Förderangebote

  • eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können,
  • nach einem vorzeitigen Ausbildungsabbruch eine weitere Berufsausbildung nicht beginnen können oder
  • nach erfolgreicher Beendigung einer Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können,
  • trotz der Hilfen der Assistierten Ausbildung (AsA) ihre Ausbildung vorzeitig abzubrechen drohen oder
  • die nach dem vorzeitigen Ausbildungsabbruch eine Berufsausbildung außerbetrieblich fortsetzen.

Finanzierung der Angebote

Die Förderangebote werden öffentlich finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe sowie Träger der Grundsicherung. Umgesetzt werden sie durch Auftragnehmende wie beispielsweise BildungsträgerBerufsschulen und allgemeinbildende Schulen. Grundlage dafür sind verschiedene Gesetze auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene (SGB III, SGB VIII, Länder-Schulgesetze, SGB II).

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(ml) 2018