Benachteiligtenförderung
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Manche Jugendlichen brauchen besondere Hilfe.
Zum Beispiel:
- wenn sie von der Schule in den Beruf wechseln
- wenn sie eine Ausbildung anfangen wollen
- wenn sie eine Arbeit anfangen wollen.
Die Benachteiligten-Förderung hilft diesen Jugendlichen.
Es gibt Angebote zur Berufs-Orientierung und Berufs-Vorbereitung.
Das heißt:
Man kann sich auf einen Beruf vorbereiten.
Und man kann einen Beruf finden.
Dafür gibt es:
- Bildungs-Angebote
- Qualifizierungs-Angebote
- Förderangebote.
Die Zielgruppe sind Jugendliche.
Die Jugendlichen wollen eine Einstiegs-Qualifizierung machen.
Oder die Jugendlichen wollen eine Ausbildung machen.
Oder die Jugendlichen wollen arbeiten.
Aber die Jugendlichen haben Probleme dabei.
Deshalb brauchen die Jugendlichen Hilfe.
Die Förderangebote werden mit Geld von der Regierung bezahlt.
Die Bundes-Agentur für Arbeit bezahlt die Förderangebote.
Und die Jugendsozialarbeit bezahlt die Förderangebote.
Die Jugendsozialarbeit hilft jungen Menschen.
Und die Träger der Grund-Sicherung bezahlen die Förderangebote.
Die Auftragnehmer sind zum Beispiel:
- Bildungs-Träger
- Berufs-Schulen
- allgemeinbildende Schulen.
Die Auftragnehmer machen die Gesetze.
Die Gesetze sind von:
- dem Bund
- dem Land
- der Stadt.
Die Benachteiligtenförderung umfasst Förderangebote für benachteiligte Jugendliche, die beim Übergang von der Schule in den Beruf besonderer Förderung bedürfen. Bildungs-, Qualifizierungs- und Förderangebote der Benachteiligtenförderung (Berufsorientierung, Berufs(ausbildungs)vorbereitung) sind denkbar, um überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Ausgangsbedingungen für Angebote der Benachteiligtenförderung
Angebote der Benachteiligungsförderung richten sich an Jugendliche, die ohne diese Förderangebote
- eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können,
- nach einem vorzeitigen Ausbildungsabbruch eine weitere Berufsausbildung nicht beginnen können oder
- nach erfolgreicher Beendigung einer Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können,
- trotz der Hilfen der Assistierten Ausbildung (AsA) ihre Ausbildung vorzeitig abzubrechen drohen oder
- die nach dem vorzeitigen Ausbildungsabbruch eine Berufsausbildung außerbetrieblich fortsetzen.
Finanzierung der Angebote
Die Förderangebote werden öffentlich finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe sowie Träger der Grundsicherung. Umgesetzt werden sie durch Auftragnehmende wie beispielsweise Bildungsträger, Berufsschulen und allgemeinbildende Schulen. Grundlage dafür sind verschiedene Gesetze auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene (SGB III, SGB VIII, Länder-Schulgesetze, SGB II).