Benachteiligtenförderung
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Benachteiligten-Förderung
Manche Jugendliche haben Probleme.
Zum Beispiel:
- weil sie nicht gut in der Schule sind.
- weil sie keinen Ausbildungs-Platz bekommen.
Diese Jugendlichen sollen Hilfen bekommen.
Die Hilfen heißen: Benachteiligten-Förderung.
Die Förderung ist für Jugendliche mit Problemen.
Sie sollen eine Ausbildung finden.
Oder eine Arbeit.
Das Gesetz dafür heißt: SGB 3.
Das steht für: Sozial-Gesetz-Buch 3.
Die Benachteiligtenförderung umfasst Förderangebote für benachteiligte Jugendliche, die beim Übergang von der Schule in den Beruf besonderer Förderung bedürfen. Bildungs-, Qualifizierungs- und Förderangebote der Benachteiligtenförderung (Berufsorientierung, Berufs(ausbildungs)vorbereitung) sind denkbar, um überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Ausgangsbedingungen für Angebote der Benachteiligtenförderung
Angebote der Benachteiligungsförderung richten sich an Jugendliche, die ohne diese Förderangebote
- eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können,
- nach einem vorzeitigen Ausbildungsabbruch eine weitere Berufsausbildung nicht beginnen können oder
- nach erfolgreicher Beendigung einer Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können,
- trotz der Hilfen der Assistierten Ausbildung (AsA) ihre Ausbildung vorzeitig abzubrechen drohen oder
- die nach dem vorzeitigen Ausbildungsabbruch eine Berufsausbildung außerbetrieblich fortsetzen.
Finanzierung der Angebote
Die Förderangebote werden öffentlich finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe sowie Träger der Grundsicherung. Umgesetzt werden sie durch Auftragnehmende wie beispielsweise Bildungsträger, Berufsschulen und allgemeinbildende Schulen. Grundlage dafür sind verschiedene Gesetze auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene (SGB III, SGB VIII, Länder-Schulgesetze, SGB II).