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Benachteiligungsverbot
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Benachteiligungs-Verbot

Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.

Im Grund-Gesetz steht:

Niemand darf benachteiligt werden.

Das heißt:

Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.

Auch Menschen mit Behinderungen.

Das steht in Artikel 3 Absatz 3 vom Grund-Gesetz.

 

Es gibt noch ein anderes Gesetz zu diesem Thema.

Das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz

Die Abkürzung dafür heißt: AGG.

Ein wichtiges Ziel vom Allgemeinen Gleich-Behandlungs-Gesetz ist:

Benachteiligung bei der Arbeit und im Alltag abschaffen

 

Arbeit-Geber müssen die Regeln

aus dem Allgemeinen Gleich-Behandlungs-Gesetz beachten.

Arbeit⸱Geber dürfen keine Bewerber benachteiligen.

Weil sie zum Beispiel

  • aus einem anderen Land kommen
  • einen anderen Glauben haben
  • eine andere Haut-Farbe haben
  • eine Behinderung haben
  • zu alt oder zu jung sind
  • eine Frau oder ein Mann sind

Menschen mit Behinderungen werden oft nicht

zu Bewerbungs-Gesprächen eingeladen.

Sie werden häufig bei der Suche nach einem Arbeits-Platz benachteiligt.

Arbeit-Nehmer werden

vom Allgemeinen Gleich-Behandlungs⸱Gesetz geschützt.

Wenn ein Arbeit-Geber sich nicht an das Gesetz hält:

Dann kann kann ein Arbeit-Nehmer bei Benachteiligung

Schaden-Ersatz oder Entschädigung fordern.

Schaden⸱Ersatz und Entschädigung ist Geld.


Eine Firma will eine Stelle neu besetzen?

Das heißt:

Die Firma sucht eine neue Person für die Stelle.

Dann muss die Firma prüfen:

  • Kann eine Person mit Schwer-Behinderung die Stelle bekommen?
  • Die Firma muss früh mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen.
  • Die Agentur für Arbeit kann für die freie Stelle geeignete Bewerber mit Schwer-Behinderung vorschlagen. 
  • Diese Menschen können sich dann bewerben.
  • Die Schwerbehinderten-Vertretung von der Firma muss über die Bewerbungen Bescheid wissen.
  • Die Bewerber dürfen nicht benachteiligt werden, nur weil sie eine Schwer-Behinderung haben.

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Grund-Gesetz

Das Grund-Gesetz ist die Verfassung von Deutschland.

Dort stehen die Grund-Rechte

für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. 

Das Grund-Gesetz regelt die wichtigsten Rechte

Und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern. 

Zum Beispiel: 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 

Und Männer und Frauen werden gleich behandelt.

Die Grund-Rechte stehen über allen Gesetzen in Deutschland. 

Der Staat schützt die Grund-Rechte von allen Menschen, 

die in Deutschland leben.

 

Für Beschäftigte (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Stellenbewerberinnen und -bewerber) wird das grundgesetzlich verankerte Benachteiligungsverbot (Artikel 3 Absatz 3 GG) durch die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und weiteren Vorschriften konkretisiert.

So dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beschäftigte insbesondere nicht aufgrund einer Behinderung benachteiligen (§ 7 AGG; § 164 Absatz 2 Satz 1 SGB IX).

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot können benachteiligte Arbeitnehmende Schadensersatz verlangen (laut § 164 Absatz 2 SGB IX in Verbindung mit § 15 Absatz 2 AGG).

Neubesetzung einer Stelle

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Neubesetzung einer Stelle planen, sind gesetzlich verpflichtet,

  • zu prüfen, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann,
  • frühzeitig mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen, um geeignete schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber herauszufinden,
  • die Schwerbehindertenvertretung über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen unmittelbar nach deren Eingang zu unterrichten,
  • alles zu vermeiden, was zu einer Benachteiligung von Bewerberinnen und Bewerber aus Gründen der Behinderung führt.
(ml) 2018