Benachteiligungsverbot
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Benachteiligungs-Verbot
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Im Grund-Gesetz steht:
Niemand darf benachteiligt werden.
Das heißt:
Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Das steht in Artikel 3 Absatz 3 vom Grund-Gesetz.
Es gibt noch ein anderes Gesetz zu diesem Thema.
Das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz
Die Abkürzung dafür heißt: AGG.
Ein wichtiges Ziel vom Allgemeinen Gleich-Behandlungs-Gesetz ist:
Benachteiligung bei der Arbeit und im Alltag abschaffen
Arbeit-Geber müssen die Regeln
aus dem Allgemeinen Gleich-Behandlungs-Gesetz beachten.
Arbeit⸱Geber dürfen keine Bewerber benachteiligen.
Weil sie zum Beispiel
- aus einem anderen Land kommen
- einen anderen Glauben haben
- eine andere Haut-Farbe haben
- eine Behinderung haben
- zu alt oder zu jung sind
- eine Frau oder ein Mann sind
Menschen mit Behinderungen werden oft nicht
zu Bewerbungs-Gesprächen eingeladen.
Sie werden häufig bei der Suche nach einem Arbeits-Platz benachteiligt.
Arbeit-Nehmer werden
vom Allgemeinen Gleich-Behandlungs⸱Gesetz geschützt.
Wenn ein Arbeit-Geber sich nicht an das Gesetz hält:
Dann kann kann ein Arbeit-Nehmer bei Benachteiligung
Schaden-Ersatz oder Entschädigung fordern.
Schaden⸱Ersatz und Entschädigung ist Geld.
Eine Firma will eine Stelle neu besetzen?
Das heißt:
Die Firma sucht eine neue Person für die Stelle.
Dann muss die Firma prüfen:
- Kann eine Person mit Schwer-Behinderung die Stelle bekommen?
- Die Firma muss früh mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen.
- Die Agentur für Arbeit kann für die freie Stelle geeignete Bewerber mit Schwer-Behinderung vorschlagen.
- Diese Menschen können sich dann bewerben.
- Die Schwerbehinderten-Vertretung von der Firma muss über die Bewerbungen Bescheid wissen.
- Die Bewerber dürfen nicht benachteiligt werden, nur weil sie eine Schwer-Behinderung haben.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Grund-Gesetz
Das Grund-Gesetz ist die Verfassung von Deutschland.
Dort stehen die Grund-Rechte
für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Das Grund-Gesetz regelt die wichtigsten Rechte
Und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern.
Zum Beispiel:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Und Männer und Frauen werden gleich behandelt.
Die Grund-Rechte stehen über allen Gesetzen in Deutschland.
Der Staat schützt die Grund-Rechte von allen Menschen,
die in Deutschland leben.
Für Beschäftigte (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Stellenbewerberinnen und -bewerber) wird das grundgesetzlich verankerte Benachteiligungsverbot (Artikel 3 Absatz 3 GG) durch die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und weiteren Vorschriften konkretisiert.
So dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beschäftigte insbesondere nicht aufgrund einer Behinderung benachteiligen (§ 7 AGG; § 164 Absatz 2 Satz 1 SGB IX).
Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot können benachteiligte Arbeitnehmende Schadensersatz verlangen (laut § 164 Absatz 2 SGB IX in Verbindung mit § 15 Absatz 2 AGG).
Neubesetzung einer Stelle
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Neubesetzung einer Stelle planen, sind gesetzlich verpflichtet,
- zu prüfen, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann,
- frühzeitig mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen, um geeignete schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber herauszufinden,
- die Schwerbehindertenvertretung über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen unmittelbar nach deren Eingang zu unterrichten,
- alles zu vermeiden, was zu einer Benachteiligung von Bewerberinnen und Bewerber aus Gründen der Behinderung führt.
Rechtsgrundlagen
-
§ 164 SGB IX Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
Gesetz -
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
AGG Inhaltsübersicht -
§ 15 AGG Entschädigung und Schadensersatz
Gesetz