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Berichtsheft
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Berichts-Heft

Die Auszubildenden müssen ein Berichts-Heft führen.

Das Berichts-Heft ist ein Ausbildungs-Nachweis.

Die Auszubildenden schreiben in das Berichts-Heft:

  • was sie in der Ausbildung lernen.
  • was sie in der Berufs-Schule lernen.

Die Auszubildenden können das Berichts-Heft schreiben:

  • während der Ausbildung.
  • während der Berufs-Schule.

Das Heft gibt es als Papier oder als Computer-Programm.

Die Chefs von den Betrieben kontrollieren die Ausbildungs-Nachweise im Heft.

Auszubildende müssen ein Berichtsheft über die Inhalte ihrer Ausbildung und des Berufsschulunterrichts führen, das als Ausbildungsnachweis dient. Das dürfen sie in der Regel auch während der Ausbildungszeit tun. Das Berichtsheft wird vom Betrieb in Papierform oder als Software zur Verfügung gestellt. Die Ausbildungsnachweise im Berichtsheft werden regelmäßig von den Ausbildenden kontrolliert.

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung

Das Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Prüferinnen und Prüfer können zum Beispiel in einer mündlichen Prüfung auch Fragen zum Inhalt des Berichtsheftes stellen.

Wenn Auszubildende ihr Berichtsheft nicht führen, kann das ein Grund für eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar für eine fristlose Kündigung sein. Eine Ausnahme gilt für Auszubildende mit Behinderung – je nach Art und Schwere einer Behinderung können sie von der Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes befreit werden.

(ml) 2018