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Berichtsheft
Zusammenfassung

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Auszubildende müssen ein Berichts-Heft schreiben.
In dem Berichts-Heft steht:
- Was haben die Auszubildenden in der Ausbildung gemacht?
- Was haben die Auszubildenden in der Berufs-Schule gemacht?
Das Berichts-Heft ist ein Ausbildungs-Nachweis.

Das kann während der Ausbildung passieren.
Der Betrieb kann das Berichts-Heft auf Papier geben.
Oder der Betrieb kann das Berichts-Heft als Software geben.

Die Inhalte vom Berichts-Heft werden immer wieder geprüft.
Das Berichts-Heft ist wichtig für die Abschluss-Prüfung.
Nur mit dem Berichts-Heft kann man die Abschluss-Prüfung machen.

Sie schreiben das Berichts-Heft nicht?
Dann kann das Probleme geben.
Sie können eine Abmahnung bekommen.
Oder Sie können gekündigt werden.

Manche Auszubildende haben eine Behinderung.
Dann müssen sie vielleicht nicht mitmachen.

Auszubildende müssen ein Berichtsheft über die Inhalte ihrer Ausbildung und des Berufsschulunterrichts führen, das als Ausbildungsnachweis dient. Das dürfen sie in der Regel auch während der Ausbildungszeit tun. Das Berichtsheft wird vom Betrieb in Papierform oder als Software zur Verfügung gestellt. Die Ausbildungsnachweise im Berichtsheft werden regelmäßig von den Ausbildenden kontrolliert.

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung

Das Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Prüferinnen und Prüfer können zum Beispiel in einer mündlichen Prüfung auch Fragen zum Inhalt des Berichtsheftes stellen.

Wenn Auszubildende ihr Berichtsheft nicht führen, kann das ein Grund für eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar für eine fristlose Kündigung sein. Eine Ausnahme gilt für Auszubildende mit Behinderung – je nach Art und Schwere einer Behinderung können sie von der Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes befreit werden.

(ml) 2018