Berufliche Rehabilitation
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Berufliche Rehabilitation
Berufliche Reha ist das kurze Wort für:
Berufliche Rehabilitation
Rehabilitation bedeutet Wieder-Herstellung.
Berufliche Rehabilitation bedeutet zum Beispiel:
Frau Müller war lange krank.
Jetzt will Frau Müller wieder arbeiten gehen.
Damit das klappt, muss sie eine Weiter-Bildung machen.
Nach der erfolg-reichen Weiter-Bildung
kann sie bei ihrem alten Arbeit-Geber weiter arbeiten.
Manche Menschen können wegen
- einer Krankheit
- einer Behinderung
- Oder einem Unfall
nicht mehr gut arbeiten.
Dann bekommen sie Hilfe,
damit sie wieder gut arbeiten können.
Die Hilfen heißen in Schwerer Sprache:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
Das kurze Wort dafür ist: LTA
Zu den LTA gehören zum Beispiel:
- Hilfe bei der Suche nach einem Arbeits-Platz
- berufs-vorbereitende Bildungs-Maßnahmen
- eine berufliche Weiter-Bildung
- eine Ausbildung
- Oder eine Umschulung in einem neuen Beruf
Vielleicht haben die Menschen auch noch keine Behinderung.
Aber sie könnten eine Behinderung bekommen.
Dann können sie auch diese Hilfen bekommen.
Manche Menschen brauchen wegen ihrer Erkrankung
Oder Behinderung besondere Unterstützung.
Diese Menschen können ihre
- Ausbildung
- Weiterbildung
- Oder Umschulung
in besonderen Einrichtungen machen.
In Schwerer Sprache heißen diese Einrichtungen:
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Berufs-Bildungs-Werke
- Und Berufs-Förderungs-Werke
Verschiedene Rehabilitations-Träger sind für die
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben zuständig.
Rehabilitations-Träger sind zum Beispiel:
- die Agentur für Arbeit
- die Renten-Versicherung
- Oder die Unfall-Versicherung
Welcher Rehabilitations-Träger zuständig ist,
hängt vom Grund für die Krankheit oder Behinderung ab.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,
wenn sie eine Arbeit suchen.
Und sie hilft Menschen,
damit sie ihre Arbeit behalten können.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.
Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle
Agenturen für Arbeit in Deutschland.
Die Agentur für Arbeit in ihrer Stadt ist für Sie zuständig.
Oder eine Agentur für Arbeit in ihrer Nähe.
Berufs-Bildungs-Werk
In einem Berufs-Bildungs-Werk können
junge Menschen mit Behinderungen eine Ausbildung machen.
Wenn sie besondere Unterstützung brauchen.
Und wenn sie keinen Ausbildungs-Platz
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen haben.
Oft gibt es für Auszubildende auch ein Internat,
wo sie wohnen können.
In den Werkstätten von den Berufs-Bildungs-Werken
lernen die Auszubildenden die praktische Arbeit.
In der Berufs-Schule lernen sie die Theorie.
Außerdem gibt es besondere Unterstützung.
Zum Beispiel:
- Nach-Hilfe
- besondere Übungen vor Prüfungen
- Und Beratung
Die Agenturen für Arbeit
schlagen Jugendliche für so eine Ausbildung vor.
Berufs-Förderungs-Werk
Ein Berufs-Förderungs-Werk ist eine Einrichtung
zur beruflichen Wieder-Eingliederung von Erwachsenen.
Die Angebote nutzen erwachsene Menschen,
wenn sie aus gesundheitlichen Gründen
ihren bisherigen Beruf aufgeben mussten
Und nun eine neue berufliche Perspektive suchen.
In einem Berufs-Förderungs-Werk kann man
eine Umschulung in einem neuen Beruf machen.
Berufs-vorbereitende Bildungs-Maßnahme
Berufs-vorbereitende Bildungs-Maßnahme ist ein Schweres Wort.
Das kurze Wort ist: BvB
Die BvB ist eine Maßnahme von der Agentur für Arbeit.
Die Schule ist vorbei,
aber Sie haben noch keine Ausbildungs-Stelle gefunden?
Sie sind sich noch nicht ganz sicher,
welcher Beruf zu Ihnen passt?
Sie möchten Ihren Haupt-Schul-Abschluss nachholen?
Dann ist eine BvB das Richtige für Sie.
Durch eine BvB verbessern Sie Ihre Chancen auf eine Ausbildungs-Stelle
Und finden einen Beruf, der zu Ihnen passt.
Bei einer BvB lernen Sie,
was Sie für eine Berufs-Ausbildung wissen müssen.
Das bietet Ihnen eine BvB:
- Sie können Ihren Schul-Abschluss nachholen
- Sie entdecken Ihre Stärken und Talente
- Sie überprüfen Ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen in Bezug auf Ihre Berufs-Wahl
- Sie erhalten theoretisches Wissen im Unterricht
- Sie erhalten praktische Fähigkeiten in unterschiedlichen Berufen in den Räumen von einer Bildungs-Einrichtung
- Sie lernen durch Praktika in Betrieben verschiedene Berufe kennen
Für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen
gibt es spezielle BvB-Angebote.
Die BvB kann dann auch
in speziellen beruflichen Reha-Einrichtungen statt-finden.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
Das sind zum Beispiel:
- Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz
- Eine Assistenz für die Arbeit. Eine Assistenz hilft einem bei der Arbeit.
- Leistungen damit ein neuer Beruf erlernt werden kann
Zum Bespiel:
- Nach einer Krankheit
- Oder nach einem Unfall
Renten-Versicherung
Die Renten-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.
Zur Sozial-Versicherung gehören
- die Renten-Versicherung
- die Kranken-Versicherung
- die Pflege-Versicherung
- die Arbeitslosen-Versicherung
- Und die Unfall-Versicherung
Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:
Wenn sie wegen Krankheit
Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.
Oder gar nicht mehr arbeiten können.
Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Oder Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.
Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Wenn Sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen Sie dann Rente.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.
Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.
Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.
Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.
Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.
Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:
Die Beratung
- von versicherten Personen
- von Rentnern
- Und von Arbeit-Gebern
Unfall-Versicherung
Die gesetzliche Unfall-Versicherung
gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.
Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:
- Die Arbeitslosen-Versicherung
- Die gesetzliche Kranken-Versicherung
- Die Pflege-Versicherung
- Und die Deutsche Renten-Versicherung.
Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.
Auch wenn er krank ist.
Oder arbeitslos.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall finanzielle Unterstützung
Und schnelle Hilfe.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um die Menschen,
wenn sie
- einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
- einen Unfall bei der Arbeit haben
- Oder eine Berufs-Krankheit haben
Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Das bedeutet:
Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.
Sie kümmern sich um die Menschen,
- wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben
- Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
- Oder in der Schule oder im Kindergarten
- Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden
Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.
Eine Unfall-Kasse
ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,
die im öffentlichen Dienst arbeiten.
Öffentlicher Dienst bedeutet:
Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.
Zum Beispiel:
- In einer Schule
- In einem Kranken-Haus
- Oder bei der Müll-Abfuhr
Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:
- Kinder in Kinder-Tages-Einrichtungen
- Schülerinnen und Schüler
- Studentinnen und Studenten
- Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet
Ehren-Amt bedeutet:
Jemand macht die Arbeit freiwillig
Und bekommt kein Geld.
Er arbeitet ehren-amtlich.
Unter Beruflicher Rehabilitation versteht man Leistungen, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben (wieder) ermöglichen bzw. vereinfachen sollen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gemäß §§ 49 SGB IX in Verbindung mit den jeweiligen Leistungsgesetzen der Rehabitationsträger).
Dazu gehören beispielsweise auch Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, eine berufliche Aus- oder Weiterbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme wie der Erwerb einer Grundausbildung. Neben Menschen mit Behinderungen können in Deutschland auch von Behinderung bedrohte Menschen Anspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation haben.
Voraussetzungen für Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
Voraussetzung ist eine unfall- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit, die besondere Hilfen zur dauerhaften Teilhabe an Arbeit und Beruf erfordert.
Eine Ausbildung der beruflichen Rehabilitation erfolgt hauptsächlich als berufliche Erstausbildung behinderter Jugendlicher in Berufsbildungswerken oder als berufliche Weiterbildung beziehungsweise Umschulung behinderter Erwachsener in Berufsförderungswerken (unter Einbeziehung unterstützender sozialer, psychologischer und medizinischer Maßnahmen). Für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind je nach Ursache der Beeinträchtigung unterschiedliche Rehabilitationsträger zuständig.
Körperlich, geistig oder psychisch behinderte Menschen können auch außerhalb der Ausbildungsordnungen anerkannter Ausbildungsberufe ausgebildet werden, um die besonderen Bedingungen dieser Personengruppen zu berücksichtigen (Berufsbildungsgesetz – BBiG).
Rechtsgrundlagen
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Externe Links
-
Info-Portal „Welche Reha passt zu mir?“
reha-passt.de -
Schritt für Schritt berufliche Reha beantragen bei der Agentur für Arbeit
arbeitsagentur.de -
Berufliche Rehabilitation: Onlineanträge für Arbeitgeber
arbeitsagentur.de -
wir.Neustarter – BFW: In vier Schritten zur beruflichen Rehabilitation
wir-neustarter.de -
Checkliste LTA-Antrag
wir-neustarter.de, PDF | 42 KB