Berufsbegleitender Dienst
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Berufs-begleitender-Dienst
Der berufs-begleitende Dienst ist eine Abteilung vom Integrations-Fach-Dienst.
Der berufs-begleitende Dienst ist eine Beratungs-Stelle.
Die Beratungs-Stelle ist für Menschen mit Schwer-Behinderung
Und für Menschen mit einer psychischen Erkrankung.
Der berufs-begleitende Dienst arbeitet im Auftrag vom Integrations-Amt.
Der berufs-begleitende Dienst hilft Menschen mit Behinderungen bei der Arbeit.
Vielleicht gibt es Probleme bei der Arbeit.
Dann hilft der berufs-begleitende Dienst.
Die Menschen sollen ihre Arbeit behalten können.
Und die Menschen sollen gut arbeiten können.
Die Mitarbeiter vom berufs-begleitenden Fach-Dienst
wissen viel über Behinderungen.
Das machen die Mitarbeiter für Sie:
- Die Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie an ihrem Arbeits-Platz
- Die Mitarbeiter begleiten Sie zu Behörden und Ämtern
- Die Mitarbeiter beraten Sie bei Streit oder Problemen am Arbeits-Platz
- Die Mitarbeiter helfen Ihnen bei Krisen. Das heißt: Die Mitarbeiter unterstützen Sie, wenn Sie alleine nicht weiter wissen
Manche Menschen mit Behinderung brauchen
vielleicht viel Hilfe am Arbeits-Platz.
Dann kann eine Berufs-Begleitung sinnvoll sein.
Die Berufs-Begleitung ist eine Person.
Die Person besucht Sie am Arbeits-Platz.
Der berufs-begleitende Dienst berät auch Arbeit-Geber.
Er kann Arbeit-Geber zu folgenden Fragen beraten:
Zum Beispiel:
- Wie können Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderung gut zusammen arbeiten?
- Was brauchen Menschen mit Behinderungen bei der Arbeit?
- Was gibt es für Behinderungen?
- Was gibt es für Krankheiten?
- Wie kann ein Mensch mit Behinderung eine Arbeit gut lernen?
- Was kann man bei Streit von Kollegen machen?
- Wie können Arbeits-Plätze behinderungs-gerecht umgestaltet werden?
- Wie kann der Arbeit-Geber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen mit Geld unterstützt werden?
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Integrations-Amt
In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt: Inklusions-Amt
Zum Beispiel:
- In Nordrhein-Westfalen
- Und in Bayern
Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.
Sie wissen zum Beispiel viele Sachen
über das Thema: Behinderung.
Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle
- bei Problemen am Arbeits-Platz
- Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren.
Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:
Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt
- Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann
Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:
Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.
Integrations-Fach-Dienst
Der kurze Name vom Integration-Fach-Dienst ist IFD.
Der IFD hilft Menschen mit Behinderungen im Beruf.
Zum Beispiel bei Problemen am Arbeits-Platz.
Der IFD hat ein besonderes Angebot für Förder-Schüler
Und für Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Für sie sucht er gute Arbeit-Geber
- Für ein Praktikum
- Für eine Ausbildung
- Oder für eine feste Arbeit
Der IFD hilft auch dem Arbeit-Geber.
Er sagt ihm, auf was er achten muss,
wenn er Menschen mit Behinderungen beschäftigt.
Und welche Unterstützung er bekommt.
Der Berufsbegleitende Dienst ist eine Abteilung des Integrationsfachdienstes (IFD) und Fachberatungsstelle für Menschen mit Schwerbehinderung oder einer psychischen Erkrankung. Berufsbegleitende Dienste erfüllen ihre Aufgaben im Auftrag des Integrationsamtes im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§§ 185, 192 SGB IX).
Aufgaben der Berufsbegleitenden Dienste
Zu den Aufgaben der Berufsbegleitenden Dienste gehören:
- Beratung und Begleitung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderungen Probleme im Arbeitsleben haben.
- Beratung von Arbeitgebenden, betrieblichen Kooperationspersonen sowie Arbeitskolleginnen und -kollegen.
- Neutrale Vermittlung in schwierigen Situationen und bei Konflikten.
- Aufklärung über (psychische) Erkrankungen und deren Auswirkungen am Arbeitsplatz.
- Beratung zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung und gegebenenfalls zur betrieblichen Umsetzung.
- Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen.
- Unterstützung bei Antragsverfahren (Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung, Antrag auf Gleichstellung, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).
- Vermittlung von finanziellen Hilfen.
Ziel der Berufsbegleitenden Dienste ist es, bei auftretenden Schwierigkeiten am Arbeitsplatz entsprechende Hilfs- und Lösungsmöglichkeiten zu finden, um die Beschäftigung zu erhalten und zu stabilisieren.