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Berufsbildungswerk (BBW)
Zusammenfassung

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Berufs-Bildungs-Werke sind Einrichtungen.
Die kurze Form ist: BBW.
In den Berufs-Bildungs-Werken können junge Menschen mit Behinderung eine Ausbildung machen.
Oder sie können sich auf einen Beruf vorbereiten.

Die Ausbildung ist barrierefrei.
Das heißt:
Alle Menschen können mitmachen.
Es gibt Hilfe von:

  • Ausbildern
  • Ärzten
  • Psychologen
  • Sozial-Pädagogen.

Die Bundes-Agentur für Arbeit bezahlt die Ausbildung.
Die Bundes-Agentur für Arbeit bezahlt auch das Essen und das Wohnen.
Aber die Bundes-Agentur für Arbeit bezahlt nicht alles.

Das BBW bietet verschiedene Sachen an.
Zum Beispiel:

  • Eignungs-Abklärung
  • Arbeits-Erprobung
  • Berufs-Vorbereitung
  • Berufs-Ausbildung
  • Inklusion.

Die Ausbildung soll mit Unternehmen zusammen arbeiten.
Die Unternehmen sind aus der Wirtschaft.
Und die Ausbildung soll mit öffentlichen Dienst-Stellen zusammen arbeiten.

Die BBW arbeiten mit verschiedenen Einrichtungen zusammen.
Zum Beispiel:

  • Kranken-Versicherungen
  • Pflege-Versicherungen
  • Schulen
  • Hochschulen.

Sie machen auch bei verschiedenen Projekten mit.
Die Projekte sind für junge Menschen mit Behinderungen.
Die Projekte sollen helfen:

  • die richtigen Sachen für die jungen Menschen zu finden
  • die jungen Menschen auszubilden
  • die jungen Menschen in die Gesellschaft zu bringen.

Berufsbildungswerke (BBW) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 51 SGB IX. In Berufsbildungswerken können junge Menschen mit Behinderungen eine berufliche Erstausbildung oder Berufsvorbereitung absolvieren – dabei handelt es sich um eine sogenannte außerbetriebliche Ausbildung. Angestrebt wird ein Ausbildungsabschluss. Im BBW werden auch Maßnahmen zur Erprobung und Förderung der Ausbildungsreife oder Berufsreife angeboten.

Der Weg ins Berufsbildungswerk (BBW)

Der Weg ins Berufsbildungswerk (BBW) führt in der Regel über die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die zuständigen Reha-Beratungsfachkräfte entscheiden gemeinsam mit den jungen Menschen, welches Bildungsangebot passend ist.

Auch Jugendlichen ohne Schulabschluss steht der Weg ins BBW offen. Informationen halten die Reha-Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit, der Integrationsämter sowie der Integrationsfachdienste (IFD) bereit.  Zudem beraten die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) unter anderem über Wege in die Ausbildung für Menschen mit Behinderungen.

Jugendliche, denen eine Ausbildung im BBW von der Agentur für Arbeit empfohlen wird, können sich anhand ihrer besonderen Bedürfnisse das für sie passende BBW in Absprache mit der Beratungskraft aussuchen.

Das Leistungsspektrum der Berufsbildungswerke (BBW)

Das Leistungsspektrum der Berufsbildungswerke umfasst die

Die Auszubildenden erhalten ein Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit. Übernommen werden unter anderem Kosten für die Berufsausbildung, die Verpflegung und das Wohnen im Internat. Des Weiteren wird ein Zuschuss zu Familienheimfahrten gewährt.

Zur Sicherstellung von weiteren erforderlichen Leistungen wie beispielsweise der Alltagspflege kooperieren Berufsbildungswerke eng mit den Pflegeversicherungs-, Krankenversicherungs- und Eingliederungshilfeträgern. Das heißt, zur Realisierung einer inklusiven Gesellschaft und nahtloser Versorgungsketten wird die geförderte Bildungsmaßnahme mit weiteren Leistungen zur sozialen Teilhabe vernetzt: mit den Leistungen zur Akutversorgung, medizinischen Rehabilitation, der Suchthilfe, der Jugendhilfe, der Schulen und Hochschulen und anderen mehr.

Praktischer und theoretischer Unterricht und interdisziplinäre Ausbildungs-Teams

Der praktische und theoretische Unterricht im BBW erfolgt durch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder, Meisterinnen und Meister sowie sonderpädagogisch ausgebildetete Berufsschullehrerinnen und -lehrer in einem barrierefreien Umfeld. Die Jugendlichen können ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Unterstützung erhalten. Darüber hinaus gibt es Freizeit- und Sportangebote.

Bei der Ausführung der Leistungen der beruflichen Rehabilitation arbeiten Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Pädagoginnen und Pädagogen sowie viele andere Fachkräfte mit den Ausbilderinnen und Ausbildern eng zusammen. Der Gesamtpersonalschlüssel für jede/n einzelne/n Auszubildende/n liegt bei mindestens eins zu fünf. Die verschiedenen Fachkräfte arbeiten miteinander vernetzt in einem qualifizierten Reha-Management, das auf jeden einzelnen Jugendlichen zugeschnitten ist.

Verzahnte Ausbildung in Berufsbildungswerken mit Betrieben

Die berufliche Ausbildung findet – soweit möglich – verzahnt mit Unternehmen der Wirtschaft und öffentlichen Dienststellen statt. Das ist die sogenannte Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken nach § 51 Absatz 2 SGB IX. Bei der verzahnten Ausbildung werden mindestens sechs Monate der Ausbildung in Betriebe verlagert. Dabei werden die jungen Menschen eng  und je nach individuellem Bedarf von ihrem Berufsbildungswerk unterstützt. Ein Übergang in eine betriebliche Ausbildung ist jederzeit möglich. Für junge Menschen, denen eine verzahnte Ausbildung noch nicht gelingt, werden mindestens 26 Wochen Betriebspraktika sichergestellt.

Zielgruppe der Berufsbildungswerke (BBW)

Zielgruppe der Berufsbildungswerke (BBW) sind junge Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderungen oder zur Sicherung des Ausbildungserfolges die Leistungen eines BBW benötigen. Die Leistungen werden überwiegend finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit auf der Grundlage des § 117 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a SGB III in Verbindung mit § 51 SGB IX. Darüber hinaus kommen auch Rentenversicherung und Unfallversicherung als Leistungsträger in Betracht.

Mit den jungen Menschen wird ein Teilnahmevertrag geschlossen, der ihnen umfassende Rechte und Pflichten gegenüber den Berufsbildungswerken einräumt. Ihre Mitwirkung an der Leistungsgestaltung wird darüber hinaus durch eine Teilnehmervertretung in den Berufsbildungswerken sichergestellt.

Mit der Ausbildung durch ein BBW wird ein Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) inklusive Hauptschulabschluss realisiert. Berufsbildungswerke arbeiten eng verzahnt mit zuständigen Stellen und unterstützen diese bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen.

Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA)

Mit der Entwicklung eines Rahmencurriculums für die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) auf der Grundlage der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses stellen die Berufsbildungswerke (BBW) ihr Erfahrungswissen für andere außerbetriebliche Anbieterinnen und Anbieter sowie ausbildende Unternehmen zur Verfügung.

(ml) 2024