Berufseignung
Zusammenfassung
Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.
Berufs-Eignung
Für eine Ausbildung braucht man bestimmte Fähigkeiten.
Diese Fähigkeiten nennt man auch: Berufs-Eignung.
Eine Person hat die Berufs-Eignung für einen Beruf,
wenn sie die Fähigkeiten für den Beruf hat.
Die Fähigkeiten sind zum Beispiel:
- Lesen und Schreiben
- Rechnen
- gut mit Menschen umgehen können
- gut mit Computern umgehen können
Manchmal kann eine Person keine Ausbildung machen.
Aber die Person kann trotzdem gut in einem Beruf arbeiten.
Das nennt man dann: Beschäftigungs-Fähigkeit.
Bei den Ausbildungsvoraussetzungen wird zwischen Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit unterschieden. Eine Person hat die erforderliche Berufseignung, wenn sie die fachbezogenen Eigenschaften mitbringt, die für die Ausübung der typischen Tätigkeiten eines Berufs Voraussetzung sind. Im Gegensatz zur Ausbildungsreife zieht man bei der Beurteilung der Berufseignung die konkreten Anforderungen ganz konkreter Berufe heran.
Rechtsgrundlagen
Mehr zum Thema bei REHADAT
-
Eignungsabklärung
Bildungsmaßnahme (Info im Maßnahmenfinder) -
Tests zur Berufsauswahl
REHADAT-Bildung