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Berufseignung
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Berufs-Eignung

Es müssen 3 Voraussetzungen erfüllt sein,

um eine Ausbildung machen zu können.

Dazu zählen:

  • Berufs-Eignung
  • Ausbildungs-Reife
  • Und Vermittelbarkeit

Berufs-Eignung bedeutet:

Eine Person muss für einen Beruf geeignet sein.

Die Person muss bestimmte Sachen können.

Dann kann die Person die Aufgaben in dem Beruf machen.

Die Berufs-Eignung ist für jeden Beruf anders.


Ausbildungs-Reife bedeutet:

Die Ausbildungs-Reife ist für alle Berufe wichtig.

Für die Ausbildungs-Reife muss man bestimmte Grund-Kenntnisse haben.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Schreiben
  • Lesen
  • Sprechen
  • Rechnen
  • die Fähigkeit zur Aufmerksamkeit
  • Team-Fähigkeit
  • angemessene Umgangs-Formen
  • Selbstständigkeit
  • Und Durchhalte-Vermögen

Bei der Ausbildungs-Reife geht es um die Frage:

Ist eine Person bereit für eine Ausbildung?

Bei der Berufs-Eignung geht es um die Frage:

Kann eine Person einen bestimmten Beruf machen?

 

Vermittelbarkeit bedeutet:

Eine Person ist vermittelbar, 

wenn sie die erforderliche Berufs-Eignung mitbringt.

Dabei darf die Vermittlung in die Berufs-Ausbildung

aber nicht durch Einschränkungen erschwert werden.

Solche Einschränkungen können

  • markt-abhängig
  • betriebs-bedingt
  • Oder branchen-bezogen

sein.

Die Einschränkungen können aber auch

  • an der Person selbst
  • Oder an dem Umfeld von der Person

liegen.

Bei den Ausbildungsvoraussetzungen wird zwischen Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit unterschieden. Eine Person hat die erforderliche Berufseignung, wenn sie die fachbezogenen Eigenschaften mitbringt, die für die Ausübung der typischen Tätigkeiten eines Berufs Voraussetzung sind. Im Gegensatz zur Ausbildungsreife zieht man bei der Beurteilung der Berufseignung die konkreten Anforderungen ganz konkreter Berufe heran.

(ml) 2018