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Berufsorientierungsmaßnahmen
Zusammenfassung

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Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Schülern.
Die Schüler sollen einen Beruf finden.
Dafür gibt es die Berufs-Orientierungs-Maßnahmen.

Die Kurse sind in der unterrichtsfreien Zeit.
Die Kurse können bis zu 4 Wochen dauern.

Die Maßnahmen sind besonders für Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen.
Und die Maßnahmen sind für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förder-Bedarf.

Wichtige Themen sind:

  • Potenzial-Analysen

Bei einer Potenzial-Analyse prüft man:
Was kann ein Schüler oder eine Schülerin gut?
  • Praktika

Bei einem Praktikum arbeitet man in einer Firma.
So kann man einen Beruf kennenlernen.
Und man kann sehen:
Was kann ich gut?
Und was will ich später machen?

Dabei machen auch Eltern mit.
Und Lehrer machen mit.
Und Behörden machen mit.

Manche Jugendliche brauchen besondere Hilfe beim Lernen.
Diese Jugendlichen sollen eine Ausbildung machen können.
Oder sie sollen einen Job auf dem Arbeits-Markt finden können.
Dafür sollen sie sich gut vorbereiten können.
Und sie sollen wissen:
Was will ich später einmal machen?
Dabei will man den Jugendlichen helfen.

Sie wollen nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten?
Dann können Sie auch Hilfe bekommen.
Sie können dann nach anderen Arbeitsplätzen suchen.

Berufsorientierungsmaßnahmen sind ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit nach § 48 SGB III. Berufsorientierungsmaßnahmen verbessern die Berufswahlvorbereitung von Schülerinnen und Schülern. Sie werden in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt und dauern bis zu vier Wochen. Die besonderen Bedürfnisse schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler sowie von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden bei der Ausgestaltung der Maßnahmen ausdrücklich berücksichtigt (siehe unten).

Schwerpunkte der Berufsorientierungsmaßnahmen

Zu den Schwerpunkten der Berufsorientierungsmaßnahmen gehören neben einer Potenzialanalyse berufliche Praktika, in denen Berufswünsche, Bedürfnisse und Stärken abgeklärt werden. Die Praktika sollen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt, begleitet und für den anschließenden Orientierungsprozess ausgewertet werden. Neben den Schülern und Schüllerinnen selbst sind Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und die zuständigen Leistungsträger – insbesondere die Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe – daran beteiligt

Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Regelung der Berufsorientierungsmaßnahmen berücksichtigt ausdrücklich junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und schwerbehinderte Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen bzw. Förderschulen. Diese benötigen unter Umständen besondere Unterstützung während der Schulzeit bei der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. Die Jugendlichen sollen intensiv und umfassend bei der Entwicklung ihrer beruflichen Möglichkeiten unterstützt werden.

Ziel ist der Übergang in eine Berufsausbildung oder – falls dies nicht in Betracht kommt – eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und/oder mit schwereren körperlichen Behinderungen können mit Berufsorientierungsmaßnahmen auch Alternativen zum Übergang in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erarbeiten. Die Zugänge in die WfbM sollen dadurch sinken.

Für Schülerinnen und Schüller mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es ein breites Angebot an Berufsorientierungsmaßnahmen.

(ml) 2020