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Berufsorientierungsmaßnahmen
Zusammenfassung

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Berufs-Orientierungs-Maßnahmen

Die Schüler und Schülerinnen sollen gut vorbereitet sein auf die Berufs-Wahl.

Dafür gibt es eine besondere Maßnahme.

Die Maßnahme dauert 4 Wochen.

Die Schüler und Schülerinnen haben in der Zeit keinen Unterricht.

Die Maßnahme denkt auch daran:

  • Schüler und Schülerinnen mit einer Behinderung haben besondere Bedürfnisse.
  • Schüler und Schülerinnen mit einem Sonderpädagogischen Förder-Bedarf haben besondere Bedürfnisse.
  • Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung haben besondere Bedürfnisse.
  • Jugendliche mit schweren körperlichen Behinderungen haben besondere Bedürfnisse.

Diese Menschen können auch an der Maßnahme teilnehmen.

Sie können dann Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen finden.

Berufsorientierungsmaßnahmen sind ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit nach § 48 SGB III. Berufsorientierungsmaßnahmen verbessern die Berufswahlvorbereitung von Schülerinnen und Schülern. Sie werden in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt und dauern bis zu vier Wochen. Die besonderen Bedürfnisse schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler sowie von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden bei der Ausgestaltung der Maßnahmen ausdrücklich berücksichtigt (siehe unten).

Schwerpunkte der Berufsorientierungsmaßnahmen

Zu den Schwerpunkten der Berufsorientierungsmaßnahmen gehören neben einer Potenzialanalyse berufliche Praktika, in denen Berufswünsche, Bedürfnisse und Stärken abgeklärt werden. Die Praktika sollen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt, begleitet und für den anschließenden Orientierungsprozess ausgewertet werden. Neben den Schülern und Schüllerinnen selbst sind Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und die zuständigen Leistungsträger – insbesondere die Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe – daran beteiligt

Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Regelung der Berufsorientierungsmaßnahmen berücksichtigt ausdrücklich junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und schwerbehinderte Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen bzw. Förderschulen. Diese benötigen unter Umständen besondere Unterstützung während der Schulzeit bei der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. Die Jugendlichen sollen intensiv und umfassend bei der Entwicklung ihrer beruflichen Möglichkeiten unterstützt werden.

Ziel ist der Übergang in eine Berufsausbildung oder – falls dies nicht in Betracht kommt – eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und/oder mit schwereren körperlichen Behinderungen können mit Berufsorientierungsmaßnahmen auch Alternativen zum Übergang in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erarbeiten. Die Zugänge in die WfbM sollen dadurch sinken.

Für Schülerinnen und Schüller mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es ein breites Angebot an Berufsorientierungsmaßnahmen.

(ml) 2020