Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
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Berufs-Vorbereitende Bildungs-Maßnahme (BvB)
Berufs-Vorbereitende Bildungs-Maßnahme ist ein schweres Wort.
Das kurze Wort ist: BvB
Die BvB ist eine Förderung von der Agentur für Arbeit.
Die BvB hilft jungen Menschen bei der Berufs-Wahl.
Oder bei der Wieder-Eingliederung in den Beruf nach einer Pause.
Die Förderung kostet Geld.
Manche Menschen bekommen auch noch andere Förderungen.
Zum Beispiel:
- Berufs-Ausbildungs-Beihilfe
- Ausbildungs-Geld
- Übergangs-Geld
Die Teilnehmer müssen auch zur Berufs-Schule gehen.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) gehören zu den ausbildungsfördernden Leistungen der Bundesagentur für Arbeit mit dem Ziel, die Berufswahl, die Aufnahme einer Erstausbildung oder die berufliche Wiedereingliederung – differenziert abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf – zu unterstützen. Die finanzielle Förderung der BvB umfasst die Maßnahmekosten für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld erhalten können.
Inhalte Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen
BvB umfassen die Vermittlung bzw. Auffrischung von Schlüsselqualifikationen und Grundkenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern, Stützunterricht und eine intensive sozialpädagogische Betreuung. Betriebspraktika sind integrierter Bestandteil der Maßnahmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnahmer besuchen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung auch die Berufsschule. Zielsetzung und Konzeption der Maßnahmen richten sich nach der spezifischen Situation und den Bildungsbedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe.
Es werden verschiedene Bausteine bereitgehalten und je nach Förderbedarf flexibel kombiniert und gewichtet, zum Beispiel:
- fachtheoretische und fachpraktische Schlüsselqualifikationen,
- allgemeinbildende Inhalte,
- Einblick in verschiedene Berufsfelder,
- sozialpädagogische Betreuung zur Stabilisierung der Persönlichkeit,
- Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss (Externenprüfung),
- Spracherwerb für ausländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
- Hilfen bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. Die Betreuung erfolgt durch Ausbilderinnen und Ausbilder (in Werkstätten oder Übungsbüros), Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen.
In der ersten Phase der Berufsvorbereitung steht in der Regel eine Analyse der Stärken und Schwächen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Vordergrund. Daraufhin folgen Unterrichtsphasen mit theoretischen und allgemeinbildenden Inhalten. Der Unterricht wechselt sich mit Betriebspraktika ab, bei denen erste Berufserfahrungen gesammelt werden.
Für einen nachträglichen Schulabschluss beträgt die Regelförderdauer zwölf Monate. Andere BvB dauern je nach Maßnahme ebenfalls bis zu einem Jahr und können auf maximal 18 Monate verlängert werden. Der Urlaubsanspruch während einer BvB beträgt 2,5 Tage pro Monat.
Vielfalt Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen
Es gibt viele unterschiedliche Qualifizierungsmaßnahmen, die unter Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) fallen. Das liegt daran, dass für BvB sowohl Bund und Länder als auch die Gemeinden zuständig sind, die jeweils eigene Angebote entwickelt haben. Am besten lässt man sich von der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit oder von einer Lehrkraft beraten. Auch die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter der Bundesagentur für Arbeit sind Ansprechpersonen, die Jugendliche auf ihrem Weg in den Beruf begleiten und unterstützen.
Auswahl von Qualifizierungsangeboten im Rahmen von BvB:
- Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
- Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Produktionsschule
- Arbeit und Qualifizierung für noch nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche (AQJ)
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
- Berufsausbildungsvorbereitung (BAV)
- Förderlehrgang (F-Lehrgang)
- ...
Berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche mit speziellem Förderbedarf
Neben den BvB, die je nach Voraussetzung allen Jugendlichen gleichermaßen zur Verfügung stehen, gibt es Fördermaßnahmen, die den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen. Bei der Auswahl der entsprechenden Bildungsmaßnahme gilt der Grundsatz: So normal wie möglich, so speziell wie nötig. Wenn Art oder Schwere der Behinderung eine umfassende Betreuung erfordern, finden BvB in Rehabilitationseinrichtungen statt, die über die erforderliche personelle, räumliche und technische Ausstattung verfügen (beispielsweise Begleitung durch Fachdienste, technische Hilfen, Wohnbetreuung in einem Internat, integrierte Berufsschule).
Rechtsgrundlagen
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§ 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung
siehe § 49 Absatz 3 Satz 2 SGB IX -
§ 51 SGB III Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Gesetz
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