Beschäftigungsfähigkeit
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Beschäftigungs-Fähigkeit
Eine Person ist arbeitsfähig,
wenn:
- Sie gesund ist.
- Sie die richtigen Fähigkeiten hat.
- Sie motiviert ist für die Arbeit.
Das Konzept der Beschäftigungs-Fähigkeit ist ähnlich wie das Konzept der Arbeits-Fähigkeit.
Aber es geht noch einen Schritt weiter:
Eine Person soll immer arbeitsfähig sein.
Die Arbeits-Welt ändert sich immer mehr.
Die Arbeit ist immer anders.
Deshalb muss man immer wieder neu über die Arbeits-Fähigkeit nachdenken.
Als arbeitsfähig gilt, wer die gesundheitlichen Voraussetzungen, die erforderliche Qualifikation und Motivation bezogen auf eine konrete Arbeitsstelle mitbringt. Der Begriff der Beschäftigungsfähigkeit steht in einem engen Zusammenhang zum Begriff der Arbeitsfähigkeit, geht aber noch einen Schritt darüber hinaus: Beschäftigungsfähigkeit ist die andauernde Arbeitsfähigkeit, die sich (vor dem Hintergrund der zunehmenden Dynamik und Flexibilisierung der Arbeitswelt) in sich verändernden Arbeitsmärkten und somit in immer wieder verschiedenen Person-Situation-Konstellationen beweist.
Das heißt, beschäftigungsfähig ist, wer in der Lage ist, auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden und damit in das Erwerbsleben einzutreten, in Beschäftigung zu bleiben oder, wenn nötig, eine neue Erwerbsarbeit zu suchen. Die (auch überfachlichen) Kompetenzen, Fähigkeiten, Einstellungen und Eigenschaften einer Person werden somit ins Verhältnis zu den Anforderungen und Möglichkeiten von Unternehmen und Arbeitsmarkt gesetzt.
Statt „Beschäftigungsfähigkeit“ werden auch häufig die Begriffe „Arbeitsmarktfitness“, „Arbeitsmarktfähigkeit“ oder „Jobility“ verwendet.