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Beschäftigungssicherung
Zusammenfassung

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Beschäftigungs-Sicherung heißt:

Es soll keine Kündigungen geben.

Und es sollen keine Arbeits-Plätze abgebaut werden.

Das kann man durch verschiedene Maßnahmen erreichen.

Zum Beispiel:

durch gesetzliche Maßnahmen: Dazu zählt zum Beispiel die Kurz-Arbeit.
durch tarif-politische Maßnahmen
Oder durch betriebliche Maßnahmen: Hier werden als Beispiel Arbeits-Zeit-Konten genannt.

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Arbeits-Zeit-Konto

Dort können die Menschen zum Beispiel sehen:

Wie viele Stunden sie schon gearbeitet haben.

Auf dem Arbeits-Zeit-Konto

können die Menschen ihre Über-Stunden sparen.

Dann haben sie viele Über-Stunden.

Damit können die Menschen dann vielleicht

eine lange Zeit Urlaub machen.

Über-Stunden sind Mehr-Arbeit.

Ein Mensch arbeitet in der Regel 8 Stunden am Tag.

Manchmal muss er aber mehr arbeiten.

Dann macht er Über-Stunden.

Kurz-Arbeit

Manchmal hat eine Firma nur wenig Arbeit.

Sie hat zu wenig Arbeit für alle Mitarbeiter.

Aber die Firma möchte die Mitarbeiter nicht entlassen.

Denn:

Es gibt nur für kurze Zeit wenig Arbeit.

Bald hat die Firma wieder mehr Arbeit.

Dann kann der Arbeit-Geber Kurz-Arbeit beantragen.

Den Antrag stellt der Arbeit-Geber bei der Agentur für Arbeit.

Die Mitarbeiter können dann Kurz-Arbeiter-Geld bekommen.

Tarif-Politik

In Deutschland gibt es Gewerkschaften.

Eine Gewerkschaft ist eine Gruppe von Arbeit-Nehmern.

Die Arbeit-Nehmer setzen sich zusammen für ihre Rechte ein.

Sie können zusammen mehr erreichen.

Die Arbeit-Geber haben auch Gruppen.

Die Gruppen heißen Arbeit-Geber-Verbände.

Die Gewerkschaften und die Arbeit-Geber-Verbände

regeln zusammen für ihren Bereich viele Sachen in Verträgen.

Dann muss nicht jeder Arbeit-Geber und jeder Arbeit-Nehmer

alleine die Sachen regeln.

Die Verträge heißen in Schwerer Sprache: Tarif-Verträge.

In einem Tarif-Vertrag steht zum Beispiel:

Wie viel Lohn die Arbeit-Nehmer bekommen
Wie viele Stunden die Arbeit-Nehmer arbeiten müssen
Und wie viel Urlaub sie haben.

Beschäftigungssicherung umfasst alle Maßnahmen, die Kündigungen verhindern und die bestehende Zahl von Arbeitsplätzen erhalten. Das können gesetzliche Maßnahmen (zum Beispiel geförderte Kurzarbeit), tarifpolitische Maßnahmen oder betriebliche Maßnahmen (zum Beispiel Arbeitszeitkonten) sein.

(ml) 2017