Beschäftigungssicherungszuschuss
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Beschäftigungs-Sicherungs-Zuschuss
Manche Menschen haben eine Schwer-Behinderung.
Das heißt:
Sie können vielleicht nicht so gut arbeiten wie andere Menschen.
Diese Menschen bekommen dann einen Lohnzuschuss.
Der Lohnzuschuss heißt: Beschäftigungssicherungszuschuss.
Das kurze Wort ist: BSZ.
Der BSZ ist eine Förderung vom Integrations-Amt.
Die Förderung ist nur für 3 Jahre.
Danach wird sie vielleicht weniger.
Unternehmen können einen Beschäftigungssicherungszuschuss (Lohnkostenzuschuss) (früher: „Minderleistungsausgleich“) als laufende finanzielle Unterstützung des Integrations- bzw. Inklusionsamts für Mitarbeitende mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung erhalten, deren Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten Gründen deutlich hinter dem Durchschnitt vergleichbarer Beschäftigter zurückbleibt (bei sogenannter Leistungseinschränkung).
Leistungen im Rahmen des Beschäftigungssicherungszuschusses werden auf Antrag (auch wiederholt) erbracht. Der Beschäftigungssicherungszuschuss wird aber zunächst für maximal drei Jahre bewilligt. Eine rückwirkende Bewilligung erfolgt nicht. Nach drei Jahren kann unter Umständen – auch bei unveränderter Leistung – eine Reduzierung des Zuschusses erfolgen.
Rechtsgrundlagen
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