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Beschäftigungssicherungszuschuss
Zusammenfassung

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Der Beschäftigungssicherungszuschuss ist ein Geld.
Das Geld ist für Firmen.
Die Firmen bekommen das Geld vom Integrations-Amt oder Inklusions-Amt.
Die Firmen müssen dafür Menschen mit Behinderung einstellen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderung arbeiten weniger als andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?
Dann bekommen die Arbeit-Geber  und Arbeit-Geberinnen Geld.
Das Geld heißt: Zuschuss.

Sie können den Zuschuss für 3 Jahre bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag machen.
Sie können den Antrag nicht rückwirkend machen.

Nach diesen 3 Jahren kann der Zuschuss weniger werden.
Das kann auch passieren:

  • wenn die Leistung gleich bleibt
  • wenn sich sonst nichts ändert.

Unternehmen können einen Beschäftigungssicherungszuschuss (Lohnkostenzuschuss) (früher: „Minderleistungsausgleich“) als laufende finanzielle Unterstützung des Integrations- bzw. Inklusionsamts für Mitarbeitende mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung erhalten, deren Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten Gründen deutlich hinter dem Durchschnitt vergleichbarer Beschäftigter zurückbleibt (bei sogenannter Leistungseinschränkung).

Leistungen im Rahmen des Beschäftigungssicherungszuschusses werden auf Antrag (auch wiederholt) erbracht. Der Beschäftigungssicherungszuschuss wird aber zunächst für maximal drei Jahre bewilligt. Eine rückwirkende Bewilligung erfolgt nicht. Nach drei Jahren kann unter Umständen – auch bei unveränderter Leistung – eine Reduzierung des Zuschusses erfolgen.

(ml) 2022
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