Besonderer Förderbedarf
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Besonderer Förder-Bedarf
Manche Jugendliche brauchen besondere Hilfe,
um nach der Schule einen Ausbildungs-Platz zu bekommen.
Man sagt in Schwerer Sprache:
Die Jugendlichen haben einen besonderen Förder-Bedarf.
Sie haben ein Recht auf mehr Hilfe.
Für die Jugendlichen gibt es verschiedene Hilfs-Angebote.
Zum Beispiel:
- Man kann mit der Ausbildung anfangen
- Man kann die Ausbildung weiter-machen
- Man kann die Ausbildung gut beenden
- Vielleicht hat man die Ausbildung abgebrochen. Dann kann man wieder anfangen.
- Man kann nach der Ausbildung einen Job finden und den Job behalten
Wann hat ein Jugendlicher einen besonderen Förder-Bedarf?
Das heißt:
Wann braucht ein Jugendlicher besondere Hilfe?
Das steht in den Schul-Gesetzen von den einzelnen Bundes-Ländern.
Und das steht in verschiedenen Gesetzen.
Die Gesetze heißen Sozial-Gesetz-Bücher.
Wer braucht besondere Hilfe?
Das prüft eine bestimmte Stelle.
Zum Beispiel:
- die Schule
- das Jugend-Amt
- Oder die Agentur für Arbeit
Die Hilfs-Angebote sind Förder-Leistungen vom Staat.
Die Hilfen heißen auch: Benachteiligten-Förderung
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,
die eine Arbeit suchen.
Und sie hilft Menschen,
damit sie ihre Arbeit behalten können.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.
Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle
Agenturen für Arbeit in Deutschland.
Die Agentur für Arbeit in ihrer Stadt ist für Sie zuständig.
Oder eine Agentur für Arbeit in ihrer Nähe.
Jugendliche mit besonderem Förderbedarf haben beim Übergang von der Schule in den Beruf Anspruch auf besondere Unterstützung und Hilfen, um in allgemein bildenden und beruflichen Schulen ausreichend gefördert zu werden.
Mögliche Angebote helfen,
- eine Berufsausbildung überhaupt erst beginnen, fortsetzen und erfolgreich beenden zu können,
- nach dem Abbruch einer Berufsausbildung wieder Fuß fassen zu können bzw.
- nach der Beendigung einer Ausbildung ein Arbeitsverhältnis beginnen und festigen zu können.
Unter welchen Bedingungen ein "besonderer Förderbedarf" vorliegt, ist in den Schulgesetzen der Länder, im SGB III, SGB VIII, SGB IX und SGB XII geregelt.
Feststellung des besonderen Förderbedarfs
Festgestellt wird ein besonderer Förderbedarf jeweils in einem ganz bestimmten Bereich wie der Schule oder der Jugendberufshilfe von der jeweils zuständigen Institution – also beispielsweise von der Schule, dem Jugendamt oder der Agentur für Arbeit. Je nach Bereich kommen ganz bestimmte Förderinstrumente in Frage.
Wird der besondere Förderbedarf beispielsweise für den Bereich der Schule festgestellt, bedeutet dies nicht automatisch, dass in anderen Bereichen ebenfalls ein besonderer Förderbedarf besteht. So führt der von der Schule festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf von Jugendlichen nicht automatisch dazu, dass diesen Jugendlichen auch sozialpädagogische Hilfen der Jugendberufshilfe zustehen.
Die staatlichen Förderleistungen zur Unterstützung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf werden auch unter dem Sammelbegriff der sogenannten Benachteiligtenförderung zusammengefasst.