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Betriebliche Prävention
Zusammenfassung

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Betriebliche Prävention bedeutet:
Ein Betrieb tut etwas für die Gesundheit der Mitarbeitenden.

Der Betrieb möchte Krankheiten und Unfälle verhindern.

Zum Beispiel:

  • Arbeits-Unfälle
  • Berufs-Krankheiten
  • Oder andere Gefahren bei der Arbeit

Der Betrieb möchte auch verhindern:
Dass bestehende Krankheiten schlimmer werden.

Es gibt drei Arten von Prävention.

Die erste Art heißt: Primär-Prävention.

Primär-Prävention bedeutet:
Gesundheits-Probleme sollen gar nicht erst entstehen.

Zum Beispiel durch:

  • Arbeits-Schutz
  • Sichere Arbeits-Plätze

Die zweite Art heißt: Sekundär-Prävention.

Sekundär-Prävention bedeutet:
Krankheiten werden früh erkannt.

Dann kann schnell geholfen werden.

So sollen größere Probleme verhindert werden.

Die dritte Art heißt: Tertiär-Prävention.

Tertiär-Prävention bedeutet:
Ein Mensch ist schon krank oder hat eine Behinderung.

Der Mensch soll trotzdem weiter arbeiten können.

Dabei können verschiedene Hilfen helfen.

Zum Beispiel:

  • Medizinische Reha

Reha ist die Abkürzung für Rehabilitation.

Rehabilitation bedeutet:
Ein Mensch bekommt Unterstützung für seine Gesundheit.

Oder:
Der Mensch kommt Schritt für Schritt wieder zur Arbeit zurück.

Betriebliche Prävention wird immer wichtiger.

Ein Grund ist:
Viele Menschen haben heute mehr Arbeit in kürzerer Zeit.

Ein anderer Grund ist:
Die Menschen in Betrieben werden älter.

Darum ist es wichtig:
Menschen sollen lange arbeiten können.

Es gibt auch besondere Verfahren.

Zum Beispiel für Menschen mit Schwer-Behinderung.

Oder für Menschen mit Gleichstellung.

Diese Menschen haben einen besonderen Schutz im Arbeits-Leben.

Wenn es Probleme bei der Arbeit gibt, wird gemeinsam gesprochen.

Zum Beispiel mit:

  • Der betroffenen Person
  • Der Arbeit-Geberin oder dem Arbeit-Geber
  • Der Interessen-Vertretung im Betrieb
  • Und manchmal auch mit dem Integrations-Amt
    Heute sagt man oft: Inklusions-Amt

Gemeinsam wird über Lösungen gesprochen.

Das Ziel ist:
Der Arbeits-Platz soll erhalten bleiben.

Betriebliche Prävention hat auch eine Verbindung zu einem anderen Verfahren.

Dieses Verfahren heißt:
Betriebliches Eingliederungs-Management.

Die Abkürzung ist: BEM.

Zur betrieblichen Prävention als Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung gehören alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Falls gesundheitliche Probleme bereits aufgetreten sind, geht es bei der Prävention darum, diese durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen oder mindestens eine Verschlimmerung zu verhindern.

Betriebliche Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention

Differenzierung der betrieblichen Prävention:

  • Primärprävention
    Maßnahmen, die vor Eintritt einer gesundheitlichen Schädigung, Krankheit bzw. Behinderung ergriffen werden mit dem Ziel, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden und die Erkrankungswahrscheinlichkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu senken. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind dies vor allem Maßnahmen des Arbeitsschutzes "zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit" (§§ 1, 2 ArbSchG).
  • Sekundärprävention
    Maßnahmen, die ergriffen werden, sobald Leistungsveränderungen und/oder Vor-/Frühstadien von Erkrankungen deutlich werden (Indikator: Mehrfacherkrankungen).
  • Tertiärprävention/Rehabilitation
    Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich Stufenweiser Wiedereingliederung. Bei vorhandener gesundheitlicher Schädigung, Erkrankung und/oder Behinderung sollten die Maßnahmen dazu dienen, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit weitmöglichst zu erhalten bzw. einer Verschlimmerung vorzubeugen und weitere Folgeerkrankungen zu vermeiden.

Stellenwert betrieblicher Prävention

Die Aufgabe der Prävention ist nicht neu, erhält jedoch vor dem Hintergrund aktueller Veränderungen in der Arbeitswelt neue Bedeutung. Dabei geht es vor allem um die zunehmende Arbeitsverdichtung mit ihren möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten und um die demografische Entwicklung.

Im Jahr 2005 hat es in Deutschlands Betrieben und Dienststellen erstmals mehr über 50-jährige als unter 30-jährige Beschäftigte gegeben. Im Jahr 2015 war jede/r dritte Beschäftigte in Deutschland älter als 50 Jahre alt. Das bedeutet: Die Belegschaften altern bei gleichzeitig intensiverer Nutzung ihrer Arbeitskraft. Vor diesem Hintegrund kommt dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und der Ressource Gesundheit ein immer größerer Stellenwert zu.

Präventionsverfahren gemäß § 167 Absatz 1 SGB IX

Während sich betriebliche Prävention auf alle Beschäftigten bezieht, ist das Präventionsverfahren ausschließlich für Mitarbeitende mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte bestimmt. Treten im Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis von schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten Schwierigkeiten auf, die den Arbeitsplatz gefährden, sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ein Präventionsverfahren durchzuführen.

Arbeitgebende leiten möglichst frühzeitig ein Präventionsverfahren ein und laden den schwerbehinderten Menschen sowie die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebsrat bzw. Personalrat, die Mitarbeitendenvertretung und das Inklusionsamt / Integrationsamt ein.

In einem gemeinsamen Gespräch werden geeignete Maßnahmen erörtert und vereinbart. Zu festgelegten Zeitpunkten wird der Erfolg der Maßnahmen überprüft. Bei Bedarf werden sie angepasst oder erweitert.

Ziele sind die Überwindung der Schwierigkeiten und die Sicherung des Arbeitsplatzes. Das Integrations-/Inklusionsamt kann Arbeitgebende beim Präventionsverfahren beraten. Bei Bedarf begleiten beispielsweise die Integrationsfachdienste den Prozess.

Auch die Pflicht zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Absatz 2) ist in die betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention eingebettet.

Quelle: Der obige Absatz ist den Seiten der BIH Integrationsämter zum Thema Betriebliche Prävention entnommen.

(ml) 2026