Betriebsintegrierter Arbeitsplatz (BiAP)
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Es gibt Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung.
Die Arbeitsplätze heißen:
Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufs-Bildungs-Plätze.
Die kurze Form ist: BiAP.
Die Menschen mit Behinderung arbeiten in normalen Firmen.
Oder sie arbeiten in Verwaltungen oder Vereinen.
Aber die Menschen mit Behinderung gehören zu einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Die kurze Form ist:
WfbM.
Fach-Personen betreuen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bekommen Geld von der Werkstatt.
Und die Werkstatt versichert die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können.
Sie sollen eine Arbeit mit Sozial-Versicherung finden.
Und sie sollen die Arbeit lange machen können.
Die Arbeitsplätze können für einzelne Menschen sein.
Oder die Arbeitsplätze können für Gruppen sein.
Die Werkstatt und der Arbeit-Geber arbeiten zusammen.
Dafür gibt es einen Vertrag.
Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze (BiAP) sind Außenarbeitsplätze der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) für Werkstattbeschäftigte in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, Verwaltungen oder Organisationen. Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze sind nicht räumlich, jedoch organisatorisch an eine anerkannte WfbM gebunden. Die Beschäftigten werden vor und während ihrer Zeit im Betrieb von der Integrationsbegleitung (Fachkräften der Integrationsfachdienste) betreut. Auch die Entlohnung und Versicherung der Beschäftigten erfolgt weiterhin über die Werkstatt.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe der Betriebsintegrierten Arbeits- und Berufsbildungsplätze gehören Beschäftigte, die sich im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer WfbM befinden und sich eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt wünschen. Die betriebsintegrierten Arbeitsplätze bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erst einmal zu eproben – längerfristig wird damit aber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angestrebt.
Organisation
Die Betriebsintegrierten Arbeits- und Berufsbildungsplätze können als Einzel- oder auch als Gruppenarbeitsplätze eingerichtet werden. Die Kooperation zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie der jeweiligen Werkstatt wird vertraglich geregelt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen der Werkstatt für die erbrachte Dienstleistung des Beschäftigten ein vertraglich vereinbartes Entgelt.