Sprungnavigation

Betriebsvereinbarung
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Die Betriebs-Vereinbarung ist ein Vertrag.
Der Vertrag ist zwischen dem Betriebs-Rat und dem Arbeit-Geber.
In dem Vertrag steht:
- Was darf der Betriebs-Rat?
- Was darf der Arbeit-Geber?
- Was müssen die Mitarbeiter machen?
- Wie sind die Arbeits-Bedingungen von den Mitarbeitern?

Man muss die Vereinbarung aufschreiben.
Und beide Parteien müssen die Vereinbarung unterschreiben.

Betriebs-Vereinbarungen sind Regeln für die Arbeit.
Die Regeln sind zum Beispiel:
- Was darf man bei der Arbeit anziehen?
- Darf man bei der Arbeit rauchen?
- Wie lange muss man arbeiten?
- Wann darf man Urlaub machen?
- Wie kann man sicher arbeiten?
- Wie darf man das Internet benutzen?
- Wie darf man soziale Medien benutzen?

Es gibt verschiedene Sachen.
Bei manchen Sachen muss der Betriebs-Rat mitbestimmen.
Bei anderen Sachen kann der Betriebs-Rat freiwillig mitbestimmen.
Bei den ersten Sachen hat der Betriebs-Rat ein Initiativrecht.

Es gibt auch eine besondere Vereinbarung.
Die Vereinbarung heißt: Inklusions-Vereinbarung.
Die Inklusions-Vereinbarung ist für Menschen mit Behinderung.
Die Inklusions-Vereinbarung ist für die Schwerbehinderten-Vertretung.
Die Schwerbehinderten-Vertretung hilft Menschen mit Behinderung in einer Firma.
Menschen mit Behinderung sollen in der Firma gut arbeiten können.

Die Betriebsvereinbarung ist das zentrale Regelungsinstrument des Betriebsrats. Sie ist eine Art Vertrag, in dem Rechte und Pflichten sowohl für die Arbeitgebenden als auch für die Arbeitnehmenden vereinbart sind. Es handelt sich um eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgebenden, die (genauso wie Gesetze oder Tarifverträge) das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten gestaltet. Betriebsvereinbarungen müssen von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat gemeinsam beschlossen und schriftlich fixiert werden.

Themen einer Betriebsvereinbarung

Zahlreiche Angelegenheiten werden in Betriebsvereinbarungen geregelt. Beispiele sind die Kleiderordnung im Betrieb, Rauchverbote, alle denkbaren Arbeitszeitmodelle wie beispielsweise Gleit- und Vertrauensarbeitszeit, Details zu Urlaub, Arbeitsschutz, Bildschirmarbeit und Betrieblichem Eingliederungsmanagement bis hin zum Umgang mit Internet, E-Mail und Sozialen Medien.

Mitbestimmungspflichtige versus freiwillige Angelegenheiten

Der Betriebsrat darf mit einer Betriebsvereinbarung nicht seine Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz aufgeben und keine Verschlechterung einzelvertraglicher Abreden zwischen den Arbeitgebenden sowie den Arbeitnehmenden bewirken.

Die meisten Regelungsgegenstände betreffen die mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG). Wollen Arbeitgebende mitbestimmungspflichtige Maßnahmen ergreifen, für die sie eine positive Zustimmung des Betriebsrats benötigen, so wird zumeist empfohlen, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu treffen.

Bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der Betriebsrat aber auch ein Initiativrecht, das heißt: er kann Maßnahmen selbst anstoßen und daher den Abschluss einer Betriebsvereinbarung auch gegen den Willen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers durch einen Spruch der Einigungsstelle erzwingen.

Anders verhält es sich bei den freiwilligen Betriebsvereinbarungen. Diese regeln Angelegenheiten, die nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen und somit nur im beiderseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Betriebsrat beschlossen werden können.

Sonderfall Inklusionsvereinbarung

Ein Sonderfall der Betriebsvereinbarung ist die Inklusionsvereinbarung. An der Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung ist zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. Die Inklusionsvereinbarung ist eine Zielvereinbarung zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber auf der einen Seite sowie Schwerbehindertenvertretung und  Betriebsrat auf der anderen Seite mit dem Ziel, die Inklusion schwerbehinderter Menschen im Betrieb zu fördern.

(ml) 2022