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Urteil
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufshilfe - Kraftfahrzeughilfe

Gericht:

SG


Aktenzeichen:

S 7 U 160/89


Urteil vom:

11.04.1990


Grundlage:

Leitsatz:

1. Auch die Berufshilfe des Unfallversicherungsträgers darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

2. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist Kraftfahrzeughilfe schwerbehinderten Versicherten zu versagen, die durch die Unfallfolgen nicht daran gehindert werden, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE042193405


Informationsstand: 01.01.1990