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Urteil
Gewährung von Berufshilfe durch den Träger der Unfallversicherung für einen Verletzten

Gericht:

BSG


Aktenzeichen:

2 RU 27/82


Urteil vom:

31.08.1983


Grundlage:

  • RVO § 567 |
  • RVO § 556

Leitsatz:

1. Berufshilfe hat der Träger der Unfallversicherung auch einem Verletzten zu gewähren, der den im Unfallzeitpunkt erlernten und danach ausgeübten Beruf nicht aus unfallbedingten, sondern aus arbeitsmarktpolitischen Gründen gewechselt hat, den neuen Beruf jedoch später wegen der Folgen des Unfalls nicht mehr verrichten kann.

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE029291105


Informationsstand: 01.01.1990