Budget für Arbeit
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Das Budget für Arbeit ist eine Hilfe.
Die Hilfe ist für Menschen mit Behinderung.
Die Menschen sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Sie sollen arbeiten können.
1.
2018 hat man damit angefangen.
Es soll eine Alternative zur Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.
Die kurze Form ist: WfbM.
Die Arbeit-Geber bekommen Geld für das Gehalt von den Budget-Nehmern.
Und die Budget-Nehmer bekommen Hilfe bei der Arbeit.
Wer hat ein Recht auf das Budget für Ausbildung?
Das sind Menschen mit Behinderung.
Die Menschen mit Behinderung müssen in einer WfbM arbeiten.
Oder sie arbeiten bei einem anderen Leistungs-Anbieter.
Wie viel Geld gibt es für die Arbeit?
Das kommt auf das Angebot an.
Manche Menschen können arbeiten.
Diese Menschen bekommen das Geld.
Die geförderten Arbeits-Verhältnisse sind sozialversicherungspflichtig.
Das heißt:
Sie müssen Geld für die Sozial-Versicherung bezahlen.
Wer bekommt das Budget?
Das entscheiden die Träger von der Eingliederungs-Hilfe.
Sie wollen das Budget für Arbeit benutzen?
Dann können Sie auch wieder in die WfbM zurück.
Das ist Ihr Recht.
Das Budget für Arbeit ist eine (zum 1.1.2018 eingeführte) Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) mit dem Ziel, werkstattberechtigten Menschen eine Beschäftigungsalternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bei Unternehmen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es umfasst einen unbefristeten Lohnkostenzuschuss an Arbeitgebende (auch: Beschäftigungssicherungszuschuss oder Minderleistungsausgleich) sowie die kontinuierliche notwendige Assistenz der Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer (personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung) am Arbeitsplatz.
Hinweis: Ab dem Anzeigejahr 2024 können Unternehmen bei der Schwerbehindertenanzeige Beschäftigte, die ein Budget für Arbeit erhalten, in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze anrechnen.
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Das Budget für Arbeit soll insbesondere Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind daher laut § 61 Absatz 1 SGB IX Menschen mit Behinderungen, die grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten WfbM haben (vergleiche auch § 53 SGB XII).
Dieser Anspruch schließt auch Menschen mit Behinderungen ein, die bei einem Anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX beschäftigt sind. Das Budget für Arbeit wird von dem Nachweis eines Beschäftigungsangebotes abhängig gemacht. Es kommt Personen zugute, die eine zur Aufnahme der Arbeit erforderliche Beschäftigungsfähigkeit vorweisen können und eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit zur WfbM suchen.
Das Budget für Arbeit ist Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Grundsätzlich handelt es sich beim Budget für Arbeit um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die geförderten Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig, allerdings ohne den Einbezug in die Arbeitslosenversicherung. Zuständig für das Budget für Arbeit sind in der Regel die Träger der Eingliederungshilfe (im Einzelfall auch die Träger der Unfallversicherung, der Kriegsopferfürsorge oder öffentlichen Jugendhilfe) (vergleiche § 63 SGB IX), das heißt je nach Bundesland Landesbehörden oder kommunale Körperschaften.
Diese führen ein Gesamtplanverfahren durch, an dem die Leistungsberechtigten beteiligt sind und bei dem die Wünsche der Leistungsberechtigten zu Ziel und Art der Leistungen dokumentiert werden – darunter auch ggf. das Budget für Arbeit. Das Integrationsamt/Inklusionsamt kann sich nachrangig am Budget für Arbeit beteiligen.
Modellhafte Erprobung und flächendeckende Einführung
Das Budget für Arbeit wurde zunächst in verschiedenen Bundesländern (unter anderem in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen) als Konzept zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben erprobt und eingeführt. Seit dem 01.01.2018 ist das Budget für Arbeit durch Bundesteilhabegesetz (BTHG) als bundesweite Regelleistung in allen Bundesländern möglich. Die rechtliche Grundlage des Budgets für Arbeit bildet § 61 SGB IX.
Rückkehrrecht zur WfbM
Wer sich für eine Förderung durch das Budget für Arbeit entscheidet, hat ein Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – das heißt, Menschen mit Behinderungen werden bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses nicht arbeitslos, sondern wechseln zurück in die WfbM. Das Budget steht aber auch denjenigen offen, die zuvor noch nicht in einer WfbM oder bei einem Anderen Leistungsanbieter beschäftigt waren.
Dieser Text im Wörterbuch der Teilhabe
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