Budget für Ausbildung (BfAus)
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Budget für Ausbildung
Das Budget für Ausbildung ist eine neue Leistung.
Die Leistung gibt es seit dem 1. Januar 2020.
Die Leistung hilft Menschen mit Behinderungen.
Sie können damit eine Ausbildung machen.
Die Ausbildung muss gut ausgehen.
Danach bekommen sie die Leistung nicht mehr.
Die Agentur für Arbeit und die Renten-Versicherung geben die Leistung aus.
Das Budget für Ausbildung (BfAus) wurde Anfang 2020 mit dem „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) eingeführt, um voll erwerbsgeminderten Menschen, die Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine betriebliche Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss zu ermöglichen und Übergänge von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Somit bietet das Budget für Ausbildung werkstattberechtigten Menschen eine Alternative zur WfbM.
Wer darf das Budget für Ausbildung nutzen?
Das Budget für Ausbildung können alle Menschen nutzen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Und auch alle Menschen, die die Berechtigung für eine WfbM haben – also Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten könnten, es aber vielleicht nicht wollen, sondern stattdessen lieber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten.
Zielsetzung des Budgets für Ausbildung
Die Leistungen des Budgets für Ausbildung sollen Arbeitgebende dazu motivieren, Menschen mit Behinderungen auszubilden. Ziel der Förderung ist es, sowohl die Übergänge von Menschen mit Behinderungen von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt als auch die Übergänge von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu steigern (im Sinne der Artikel 24 UN-BRK Recht auf Bildung und Artikel 27 UN-BRK Recht auf Arbeit und Beschäftigung).
Art der Ausbildung und Ausbildungsorte
Mit dem Budget für Ausbildung soll die Hinführung zu einer (Erst)Ausbildung mit anerkanntem Ausbildungsabschluss nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder § 42r der Handwerksordnung (HwO) erreicht werden. Dies umfasst alle anerkannten Ausbildungsägnge, Fachpraktikerausbildungen eingeschlossen. (In einer anerkannten WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter ist dies in der Regel nicht möglich.)
Die Durchführung der Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Es sei denn, die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich. In diesem Fall kann der schulische Teil der Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erfolgen.
Fördervoraussetzungen des Budgets für Ausbildung
- Vorliegen einer wesentlichen Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe;
- Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bzw. bei einem anderen Leistungsanbieter;
- Angebot eines sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf – einschließlich Ausbildungsgang nach § 66 BBiG oder § 42r HWO.
Förderleistungen des Budgets für Ausbildung
- Erstattung der Ausbildungsvergütung einschließlich des Arbeitgebendenanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Unfallversicherungsbeitrags an Arbeitgebende, die ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis mit einem behinderten Menschen abschließen.
- Kostenübernahme für die die wegen der Behinderung erforderlichen Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule.
- Kostenübernahme für den schulischen Teil in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, wenn der Besuch einer Berufsschule am Ort des Ausbildungsplatzes nicht möglich ist.
- Übernahme der erforderlichen Fahrtkosten.
Das Budget für Ausbildung wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt. Der Umfang der Förderung orientiert sich am individuellen Bedarf und soll auch die betrieblichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Welcher Reha-Träger ist für das Budget für Ausbildung zuständig?
Finanziert wird das Budget für Ausbildung vom jeweils zuständigen Rehabilitationsträger gemäß § 63 SGB IX Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen.
Soll mit dem Budget für Ausbildung eine Erstausbildung für Menschen mit Behinderungen gefördert werden, die Anspruch auf Leistungen nach § 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich haben, ist demnach die Bundesagentur für Arbeit der vorrangig zuständige Träger. (Die Bundesagentur für Arbeit erbringt auch ansonsten die Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten WfbM).
Soll durch das Budget für Ausbildung eine Ausbildung für Menschen mit Behinderungen gefördert werden, die Anspruch auf Leistungen nach § 58 Leistungen im Arbeitsbereich haben, das heißt bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt sind, sind in den meisten Fällen die Träger der Eingliederungshilfe zuständig.
Das Budget wird bis zum erfolgreichen Abschluss der geförderten Ausbildung gewährt. Sollte die Ausbildung abgebrochen werden müssen, besteht ein Rückkehranspruch in die WfbM.
Faustregel: Für Leistungsberechtigte im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit zuständig, in Einzelfällen sind es die Rentenversicherung, Unfallversicherung oder die Träger der sozialen Entschädigung. Im Zuge der Erweiterung des Personenkreises auf Leistungsberechtigte für den Arbeitsbereich der WfbM kommen auch Träger der Eingliederungshilfe als zuständige Leistungsträger sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe hinzu (seit dem 01.01.2022). Zudem kann das Integrationsamt/Inklusionsamt an den Kosten beteiligt werden.
Wer unterstützt beim Budget für Ausbildung?
Das Budget für Ausbildung muss von der Person beantragt werden, die die Ausbildung absolvieren möchte. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) oder die Reha-Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit bieten Beratung zum Budget für Ausbildung und zur Klärung der individuellen Fragen an.
Auch soll die Bundesagentur für Arbeit Menschen mit Behinderungen, die ein Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen möchten, aber noch keinen Ausbildungsbetrieb gefunden haben, bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz und gegebenenfalls bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung der beruflichen Rehabilitation unterstützen.
Wurde ein Ausbildungsplatz gefunden, können die Auszubildenden weiterhin Unterstützung von der (ehemaligen) WfbM oder von einem Jobcoach bekommen – in der Berufsschule, bei den Hausaufgaben, bei Prüfungen oder im Betrieb.
Hinweis: Da das Budget für Ausbildung ein noch relativ junges, noch nicht sehr bekanntes und bislang nur selten eingesetztes Förderinstrument ist, sind noch nicht alle infrage kommenden Akteure gleich gut darüber informiert bzw. praxiserprobt. Daher hat sich das Projekt Budgetkompetenz zum Ziel gesetzt, die Nutzung der Budgets für Arbeit oder Ausbildung bundesweit zu verbessern. Es lädt alle Interessierten ein, sich darin zu vernetzen. Die Projektlaufzeit ist vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2027. (Link siehe unten, Externe Links)
Rechtsgrundlagen
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Literatur -
Budgets für Teilhabe
REHADAT-Talentplus