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Budget für Ausbildung (BfAus)

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Budget für Ausbildung (BfAus)

Das Budget für Ausbildung gibt es seit dem 1. Januar 2020.

Budget ist ein französisches Wort

So spricht man es aus: Bü-dschee.

Ein Budget ist ein Geld-Betrag.

Das Geld ist für einen bestimmten Zweck.

Die Abkürzung für Budget für Ausbildung ist: BfAus


Das Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen

eine Berufs-Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeits-Markt ermöglichen.

Ziel-Gruppe sind

  • Schul-Abgänger
  • Und Menschen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen

Die Abkürzung dafür ist: WfbM

 

Das Budget für Ausbildung kann beanspruchen,

wer einen Anspruch auf Leistungen

  • im Eingangs-Verfahren
  • im Berufs-Bildungs-Bereich
  • Oder im Arbeits-Bereich

in einer WfbM hat.

Der oder die Auszubildende darf noch keine Ausbildung

abgeschlossen haben.

Das Budget für Ausbildung gibt es also nur für Erst-Ausbildungen.


Das Budget für Ausbildung funktioniert so ähnlich

wie das Budget für Arbeit.

Arbeit-Geber bekommen hier Geld,

wenn sie Menschen mit Behinderungen ausbilden.

Mit dem Geld können sie den Ausbildungs-Lohn

von den Auszubildenden bezahlen.


Die Auszubildenden können Geld

für ihre Unterstützung am Ausbildungs-Platz beantragen.

Wenn die Auszubildenden am Arbeits-Platz

eine besondere Anleitung und Begleitung brauchen,

kann ihnen eine unterstützende Person helfen.

Das Budget für Ausbildung wird so lange gewährt,

wie es erforderlich ist.

Längstens jedoch bis zum erfolgreichen Ausbildungs-Abschluss.


Voraussetzung für das Budget für Ausbildung

ist ein vorhandener Ausbildungs-Vertrag mit einem Arbeit-Geber.

Erst dann können Sie einen Antrag auf das Budget für Ausbildung stellen.

 

So finden Sie eine Ausbildungs-Platz:

Sie suchen einen Ausbildungs-Platz auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Dabei kann Ihnen zum Beispiel helfen:

  • die WfbM
  • die Agentur für Arbeit
  • Fach-Dienste, zum Beispiel ein Integrations-Fach-Dienst
  • Beratungs-Stellen für behinderte Menschen: Zum Beispiel eine Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung

 

Sie können auch selbst nach einer Ausbildungs-Stelle suchen.

Ihre Familie, Freundinnen und Freunde können auch helfen.


Antrag stellen

Das Budget für Ausbildung ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

Sind Sie

  • im Eingangs-Verfahren
  • Oder im Berufs-Bildungs-Bereich

in einer WfbM?

Oder Sie sind es noch nicht, aber haben das Recht dazu? 

Dann müssen Sie den Antrag zum Budget für Ausbildung

in der Regel bei der Agentur für Arbeit stellen.

Die Mitarbeiter von der Agentur für Arbeit helfen Ihnen beim Ausfüllen.


Sind Sie im Arbeits-Bereich in einer WfbM beschäftigt?

Oder Sie sind es noch nicht, aber Sie haben das Recht dazu?

Dann stellen Sie den Antrag dort,

wo man sich um die Eingliederungs-Hilfe kümmert.


Vielleicht ist die Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeits-Markt

doch nichts für Sie.

Oder es gibt ein anderes Problem.

Vielleicht brechen Sie die Ausbildung ab.

Oder Sie finden nach der Ausbildung keine Arbeit.

Dann können Sie wieder in die WfbM zurück-kehren.

Sie haben weiter ein Recht auf einen WfbM-Platz.

Das wichtige Gesetz für das Budget für Ausbildung ist:

Paragraf 61a im Sozial-Gesetz-Buch 9.

 


Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,

wenn sie eine Arbeit suchen.

Und sie hilft Menschen,

damit sie ihre Arbeit behalten können.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.

Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle

Agenturen für Arbeit in Deutschland.

Die Agentur für Arbeit in ihrer Stadt ist für Sie zuständig.

Oder eine Agentur für Arbeit in ihrer Nähe.

 

Allgemeiner Arbeits-Markt

Der allgemeine Arbeits-Markt ist da,

wo auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten.

Man arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt,

wenn man

  • In einem großen oder kleinen Betrieb arbeitet
  • Bei einer Stadt oder Gemeinde arbeitet
  • Oder bei einem anderen Arbeit-Geber arbeitet

Wer auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeitet, hat zum Beispiel:

  • einen Arbeits-Vertrag mit einer Firma
  • Und einen festen Lohn

Menschen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt

können auch arbeits-los werden.


Budget für Arbeit

Budget ist ein französisches Wort

So spricht man es aus: Bü-dschee.

Ein Budget ist ein Geld-Betrag.

Das Geld ist für einen bestimmten Zweck.

Mehr Menschen mit Behinderungen sollen

auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können.

Wenn sie das möchten.

Und nicht in einer WfbM.

Das Budget für Arbeit hilft dabei.

Arbeit-Geber erhalten Geld,

um den Lohn für die Arbeit

von Menschen mit Behinderungen zu bezahlen.

Wenn ein Mensch mit Behinderungen

Unterstützung am Arbeits-Platz braucht,

wird von dem Budget für Arbeit auch eine Begleit-Person bezahlt.

Die Begleit-Person hilft dem Mensch mit Behinderungen

am Arbeits-Platz.


Eingliederungs-Hilfe

Eingliederungs-Hilfe ist eine Hilfe 

für Menschen mit Behinderungen.

Damit sie gut in dieser Gesellschaft leben können.

Und bei vielen Sachen mit-machen können.

 

Seit dem 1. Januar 2020 sind diese Hilfen

nicht mehr Teil von der Sozial-Hilfe.

Sie gehören jetzt zum Rehabilitations- und Teilhabe-Recht.

Das sind die Regeln für Hilfen zur besseren Teilhabe.

Die Regeln für die Eingliederungs-Hilfe

stehen im 9. Sozial-Gesetz-Buch.

Sie stehen im 2. Teil.

Man findet sie unter dieser Überschrift:

Besondere Leistungen zur selbstbestimmten

Lebensführung für Menschen mit Behinderungen

Das bedeutet:

Hilfen für ein selbst-bestimmtes Leben von

Menschen mit Behinderungen.

 

Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung

Seit 2018 gibt es ein besonderes Beratungs-Angebot

für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen:

die Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung - kurz EUTB.

Hier können Menschen mit Behinderungen ihre Fragen stellen

Und sich beraten lassen.

Die Berater haben oft selbst eine Behinderung.

Sie kennen viele Fragen und Probleme aus eigener Erfahrung.

Sie sagen Ihnen zum Beispiel,

welche Teilhabe-Leistungen ihnen zustehen.

Und sie können ihnen helfen,

diese Leistungen zu beantragen.

In Deutschland gibt es über 500 EUTB-Beratungs-Stellen.

Die Beratung ist kostenlos.


Integrations-Fach-Dienst

Der kurze Name vom Integration-Fach-Dienst ist IFD.

Der IFD hilft Menschen mit Behinderungen im Beruf.

Zum Beispiel bei Problemen am Arbeits-Platz.

Er hat ein besonderes Angebot für Förder-Schüler

Und Mitarbeiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Für sie sucht er gute Arbeit-Geber

  • für ein Praktikum
  • für eine Ausbildung
  • Oder für eine feste Arbeit
     

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben

Das sind zum Beispiel:

  • Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz
  • Eine Assistenz für die Arbeit. Eine Assistenz ist eine Person. Die Person hilft einem bei der Arbeit.
  • Leistungen damit ein neuer Beruf erlernt werden kann

Zum Bespiel:

  • Nach einer Krankheit
  • Oder nach einem Unfall

 

Sozial-Gesetz-Buch 9

Das Sozial-Gesetz-Buch 9 ist ein wichtiges Gesetz

für Menschen mit Behinderungen.

Die Abkürzung heißt: SGB 9

Im SGB 9 stehen Regeln für Menschen mit Behinderungen.

Dabei geht es um Hilfen für Menschen mit Behinderungen.

Ämter nennen diese Hilfen auch Leistungen.

Die Leistungen sind zum Beispiel Geld.

Ämter sind zum Beispiel das Sozial-Amt.

Hilfen für Menschen mit Behinderungen

nennen die Ämter Eingliederungs-Hilfe.

 

Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen ist: WfbM

Viele Menschen mit Behinderungen

bekommen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt

keinen Ausbildungs- oder Arbeits-Platz.

Deshalb arbeiten Sie in einer WfbM.

 

WfbM machen die Teilhabe am Arbeits-Leben möglich.

Das heißt:

Sie schaffen Arbeits-Plätze für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

In einer WfbM gibt es verschiedene Arbeits-Plätze.

Die Arbeits-Plätze sind behinderungs-gerecht gestaltet.

Menschen mit Behinderungen bekommen hier

viel Unterstützung bei der Arbeit.

Die WfbM sollen den Werkstatt-Beschäftigten zum Beispiel:

  • Passende Arbeits-Plätze anbieten
  • Eine gute berufliche Bildung anbieten
  • Helfen, ihre Persönlichkeit zu fördern
  • Oder den Übergang auf den allgemeinen Arbeits-Markt ermöglichen
     

Diese Bereiche gibt es in einer WfbM:

  • Eingangs-Verfahren
  • Berufs-Bildungs-Bereich
  • Arbeits-Bereich
  • Und Förder- und Betreuungs-Bereich
     

Das Eingangs-Verfahren

Wenn eine Person neu in die WfbM kommt,

dann macht sie zuerst beim Eingangs-Verfahren mit.

Hier kann sie viele verschiedene Arbeits-Bereiche ausprobieren.

Und sie lernt, wie in der WfbM gearbeitet wird.

Die WfbM prüft in Eingangs-Verfahren zum Beispiel:

  • Ob eine Person mit Behinderungen in der WfbM arbeiten kann
  • Und wo die Person in der WfbM arbeiten kann

In dem Eingangs-Verfahren bleibt die Person 1 bis 3 Monate.

Dann kommt sie in einen anderen Bereich.

 

Der Berufs-Bildungs-Bereich

Hier können Menschen mit Behinderungen

verschiedene Sachen lernen.

Dabei werden sie von Fach-Leuten unterstützt.

Denn sie sollen nach der Zeit im Berufs-Bildungs-Bereich

zum Beispiel:

  • Eine Ausbildung machen können
  • Einen Arbeits-Platz in der Werkstatt bekommen
  • Oder auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können

Im Berufs-Bildungs-Bereich

können Menschen mit Behinderungen auch lernen:

  • Dass sie pünktlich bei der Arbeit sein müssen
  • Wie sie mit Ihrem Geld umgehen sollen
  • Und worauf sie im Straßen-Verkehr achten müssen. Damit ihnen nichts passiert.

Der Berufs-Bildung-Bereich dauert 2 Jahre.

 

Der Arbeits-Bereich

Jeder Mensch mit Behinderungen soll die Arbeit machen,

die er am besten kann.

Dabei wird er in der WfbM von Fach-Leuten unterstützt.

Wenn ein Mensch im Arbeits-Bereich von der WfbM arbeitet,

dann hat er dort einen festen Arbeits-Platz.

Den Arbeits-Platz kann er so lange behalten,

wie er die Arbeit machen kann.

Und für die Arbeit bekommt er Geld.

 

Der Förder- und Betreuungs-Bereich

Manchmal können Menschen mit Behinderungen

nicht in der WfbM arbeiten.

Zum Beispiel:

Weil die Behinderung zu schwer ist.

Dann können sie in eine Förder-Gruppe gehen.

Oder sie gehen in die Tages-Förder-Stätte.

Das Budget für Ausbildung (BfAus) wurde Anfang 2020 mit dem „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) eingeführt, um voll erwerbsgeminderten Menschen, die Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine betriebliche Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss zu ermöglichen und Übergänge von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Somit bietet das Budget für Ausbildung werkstattberechtigten Menschen eine Alternative zur WfbM.

Wer darf das Budget für Ausbildung nutzen?

Das Budget für Ausbildung können alle Menschen nutzen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Und auch alle Menschen, die die Berechtigung für eine WfbM haben – also Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten könnten, es aber vielleicht nicht wollen, sondern stattdessen lieber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten.

Zielsetzung des Budgets für Ausbildung

Die Leistungen des Budgets für Ausbildung sollen Arbeitgebende dazu motivieren, Menschen mit Behinderungen auszubilden. Ziel der Förderung ist es, sowohl die Übergänge von Menschen mit Behinderungen von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt als auch die Übergänge von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu steigern (im Sinne der Artikel 24 UN-BRK Recht auf Bildung und Artikel 27 UN-BRK Recht auf Arbeit und Beschäftigung).

Art der Ausbildung und Ausbildungsorte

Mit dem Budget für Ausbildung soll die Hinführung zu einer (Erst)Ausbildung mit anerkanntem Ausbildungsabschluss nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder § 42r der Handwerksordnung (HwO) erreicht werden. Dies umfasst alle anerkannten Ausbildungsgänge, Fachpraktikerausbildungen eingeschlossen. (In einer anerkannten WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter ist dies in der Regel nicht möglich.)

Die Durchführung der Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Es sei denn, die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich. In diesem Fall kann der schulische Teil der Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erfolgen.

Fördervoraussetzungen des Budgets für Ausbildung

Förderleistungen des Budgets für Ausbildung

  • Erstattung der Ausbildungsvergütung einschließlich des Arbeitgebendenanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Unfallversicherungsbeitrags an Arbeitgebende, die ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis mit einem behinderten Menschen abschließen. 
  • Kostenübernahme für die die wegen der Behinderung erforderlichen Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule.
  • Kostenübernahme für den schulischen Teil in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, wenn der Besuch einer Berufsschule am Ort des Ausbildungsplatzes nicht möglich ist.
  • Übernahme der erforderlichen Fahrtkosten.

Das Budget für Ausbildung wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt. Der Umfang der Förderung orientiert sich am individuellen Bedarf und soll auch die betrieblichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Welcher Reha-Träger ist für das Budget für Ausbildung zuständig?

Finanziert wird das Budget für Ausbildung vom jeweils zuständigen Rehabilitationsträger gemäß § 63 SGB IX Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen.

Soll mit dem Budget für Ausbildung eine Erstausbildung für Menschen mit Behinderungen gefördert werden, die Anspruch auf Leistungen nach § 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich haben, ist demnach die Bundesagentur für Arbeit der vorrangig zuständige Träger. (Die Bundesagentur für Arbeit erbringt auch ansonsten die Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten WfbM).

Soll durch das Budget für Ausbildung eine Ausbildung für Menschen mit Behinderungen gefördert werden, die Anspruch auf Leistungen nach § 58 Leistungen im Arbeitsbereich haben, das heißt bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt sind, sind in den meisten Fällen die Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Das Budget wird bis zum erfolgreichen Abschluss der geförderten Ausbildung gewährt. Sollte die Ausbildung abgebrochen werden müssen, besteht ein Rückkehranspruch in die WfbM.

Faustregel: Für Leistungsberechtigte im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit zuständig, in Einzelfällen sind es die Rentenversicherung, Unfallversicherung oder die Träger der sozialen Entschädigung. Im Zuge der Erweiterung des Personenkreises auf Leistungsberechtigte für den Arbeitsbereich der WfbM kommen auch Träger der Eingliederungshilfe als zuständige Leistungsträger sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe hinzu (seit dem 01.01.2022). Zudem kann das Integrationsamt/Inklusionsamt an den Kosten beteiligt werden.

Wer unterstützt beim Budget für Ausbildung?

Das Budget für Ausbildung muss von der Person beantragt werden, die die Ausbildung absolvieren möchte. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) oder die Reha-Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit bieten Beratung zum Budget für Ausbildung und zur Klärung der individuellen Fragen an.

Auch soll die Bundesagentur für Arbeit Menschen mit Behinderungen, die ein Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen möchten, aber noch keinen Ausbildungsbetrieb gefunden haben, bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz und gegebenenfalls bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung der beruflichen Rehabilitation unterstützen.

Wurde ein Ausbildungsplatz gefunden, können die Auszubildenden weiterhin Unterstützung von der (ehemaligen) WfbM oder von einem Jobcoach bekommen – in der Berufsschule, bei den Hausaufgaben, bei Prüfungen oder im Betrieb.

Hinweis: Da das Budget für Ausbildung ein noch relativ junges, noch nicht sehr bekanntes und bislang nur selten eingesetztes Förderinstrument ist, sind noch nicht alle infrage kommenden Akteure gleich gut darüber informiert bzw. praxiserprobt. Daher hat sich das Projekt Budgetkompetenz zum Ziel gesetzt, die Nutzung der Budgets für Arbeit oder Ausbildung bundesweit zu verbessern. Es lädt alle Interessierten ein, sich darin zu vernetzen. Die Projektlaufzeit ist vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2027. (Link siehe unten, Externe Links)

(ml) 2025