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Bundesagentur für Arbeit
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Bundesagentur für Arbeit

Alle Menschen in Deutschland sollen eine Arbeit haben.

Darum gibt es die Bundes-Agentur für Arbeit.

Die Bundes-Agentur für Arbeit ist wichtig für den Arbeits-Markt in Deutschland.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft allen Menschen in Deutschland.

Zum Beispiel:

Wenn sie eine Arbeit suchen.

Oder wenn sie ihre Arbeit verlieren.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch den Arbeit-Gebern.

Die Bundesagentur für Arbeit ist Trägerin der Arbeitsförderung. Ihre Aufgaben ergeben sich vor allem aus dem SGB III. Die Förderung der beruflichen Rehabilitation ist durch das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt, dessen Teil 3 (Schwerbehindertenrecht) gilt speziell für schwerbehinderte Menschen.

Organisation der Bundesagentur für Arbeit

Die einzelnen Agenturen für Arbeit erledigen ihre Aufgaben im Kontakt mit den Ausbildungs- und Arbeitsuchenden sowie den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Der Sitz der Bundesagentur für Arbeit ist Nürnberg. Die Behörde untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und ist mit rund 100.000 Mitarbeitenden die größte Behörde in Deutschland.

Hierarchische Struktur der Bundesagentur für Arbeit:

  • Zentrale in Nürnberg
  • 10 Regionaldirektionen
  • rund 180 Agenturen für Arbeit mit rund 660 Geschäftsstellen (bis Ende 2003: „Arbeitsämter“);
  • besondere Dienststellen für zentrale und überbezirkliche Aufgaben – beispielsweise Bildungszentren oder die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV).

Die wichtigsten Organe der BA sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit. Die Regionaldirektionen und Agenturen werden von einer Geschäftsführung geleitet. Alle Organe setzen sich zu je einem Drittel aus Vertretern der Arbeitgebenden (Arbeitgeberverbände), der Arbeitnehmenden (Gewerkschaften) sowie der öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) zusammen.

Bei der Zentrale der Bundesagentur besteht ein Beratender Ausschuss für Menschen mit Behinderungen aus elf Vertretenden der Arbeitnehmenden sowie der privaten und öffentlichen Arbeitgebenden, der Organisationen behinderter Menschen, der Integrationsämter und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

  • Berufsberatung
  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der Berufsausbildung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen
    Die BA soll schwerbehinderte Menschen in Ausbildung und Arbeit vermitteln und bei Bedarf fördern. Die Unterstützungsleistungen richten sich sowohl an Arbeitnehmende als auch an Arbeitgebende. In jeder Agentur für Arbeit sowie in den Jobcentern arbeiten geschulte Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler, die auf die Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen spezialisiert sind.
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Gewährung von Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld)

Außerdem unternimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie im Auftrag des Bundes Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und – als Familienkasse – das Kindergeld. Desweiteren sind ihr auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.

Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit

Finanziert wird die Bundesagentur für Arbeit vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (anteilig von Arbeitnehmenden sowie Arbeitgebenden). Aus den Beitragsmitteln werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit getragen.

(ml) 2024