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Chancengleichheit
Zusammenfassung

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Chancen-Gleichheit heißt:
Alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten haben.
Zum Beispiel:

  • bei der Arbeit
  • bei der Ausbildung
  • bei der Berufs-Wahl.

Dabei ist egal:
  • aus welcher Familie ein Mensch kommt
  • ob ein Mensch eine Frau oder ein Mann ist
  • ob ein Mensch eine Behinderung hat.

Man kann das durch gleiches Recht erreichen.
Oder man kann die Ausgangs-Bedingungen gleich machen.

Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Gesetz.
Die EU-Staaten haben das Gesetz unterschrieben.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen.
Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.

Der Begriff der Chancengleichheit wird in Verbindung mit der Arbeitsmarktsituation, Ausbildung und Berufswahl oft benutzt. Chancengleichheit besteht, wenn jeder Mensch, unabhängig von beispielsweise seiner sozialer Herkunft oder seinem Geschlecht, die gleichen Möglichkeiten und Startbedingungen hat, sich beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.

So dürfen Menschen mit Behinderungen etwa bei einer Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden. Diese Gleichheit kann zum einen durch gleiche Behandlung (wie beim Recht auf kostenlose Schulbildung), zum anderen durch Angleichung der Ausgangsbedingungen (Nachteilsausgleiche) erreicht werden.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben sich alle Staaten der Europäischen Union zur Förderung der Chancengleichheit verpflichtet.

(ml) 2017
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