Chronische Erkrankung
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Chronische Erkrankung
Eine Krankheit ist chronisch,
wenn sie mindestens ein Jahr lang besteht.
Und wenn die Krankheit mindestens einmal im Quartal behandelt werden muss.
Dann muss der Mensch immer noch oft zum Arzt gehen.
Sonst wird die Krankheit noch schlimmer.
Oder der Mensch stirbt früher.
Oder der Mensch hat dann immer noch Schmerzen und kann nicht mehr so gut arbeiten.
Menschen mit einer chronischen Krankheit bekommen dann eine Ermäßigung bei den Zuzahlungen.
Das heißt: Sie müssen weniger Geld für Ärzte und Medikamente bezahlen.
Eine Krankheit gilt laut den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses als chronische Erkrankung, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufe 2 oder 3;
- Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 60;
- Erwerbsminderung um mindestens 60 Prozent;
- die betroffene Person muss kontinuierlich medizinisch versorgt werden, um zu vermeiden, dass sich die Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung vermindert oder die Lebensqualität durch die gesundheitliche Beeinträchtigung dauerhaft eingeschränkt wird.
Menschen mit chronischer Erkrankung haben Anspruch auf eine günstigere Regelung bei den Zuzahlungen im Gesundheitssystem bei Arztbesuchen, Arznei- oder Heilmitteln.