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DORA (Digital Operational Resilience Act)

Verordnung zur digitalen operationalen Resilienz (EU) 2022/2554

Nach der Definition in Art. 3 Nr. 22 DORA gilt eine Funktion als "kritisch oder wichtig", wenn u. a. deren Ausfall die finanzielle Leistungsfähigkeit oder die Geschäftstätigkeit eines Finanzunternehmens erheblich beeinträchtigen würde.

Dies trifft auf unsere Anwendung "IW-Elan" nicht zu, da sie ausschließlich zur Berechnung der Ausgleichsabgabe und Abgabe der Anzeige nach § 163 SGB IX dient – in der Regel nur einmal im Jahr bis zum 31. März. Sie wird im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit und in Abstimmung mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen von uns zur Verfügung gestellt.

Deswegen fällt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) als Hersteller der Anwendung nicht unter die Richtlinien von DORA und es sind von uns keine Maßnahmen zu ergreifen.

Zudem besteht kein direkter Vertrag zwischen Anwender und dem IW bezüglich der Anwendung „IW-Elan“.