Dienstvereinbarung
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Dienst-Vereinbarung
Dienst-Vereinbarungen sind besondere Verträge.
Die Dienst-Vereinbarungen sind nur für eine bestimmte Abteilung oder eine bestimmte Verwaltung.
Die Dienst-Vereinbarung soll den Arbeit-Nehmern helfen.
Zum Beispiel:
- Die Arbeits-Zeit können die Arbeit-Nehmer selbst bestimmen.
- Die Arbeit-Nehmer können sich weiterbilden.
- Die Arbeit-Nehmer haben Fragen zur Ausbildung.
Die Dienstvereinbarung des öffentlichen Dienstes entspricht der Betriebsvereinbarung der freien Wirtschaft. Ihre Regelungen sollen die Arbeitssituation der Beschäftigten verbessern. Dabei kann es um die Ausgestaltung der täglichen Arbeitszeit, Weiterbildung, Ausbildungsfragen oder die Übernahme von Auszubildenden gehen. Dienstvereinbarungen werden zwischen dem Personalrat und der Amts- oder Dienststellenleitung ausgehandelt und dürfen weder tarifliche, noch gesetzliche Regelungen unterlaufen. Sie gelten nur für die Dienststelle oder Verwaltung, für die sie abgeschlossen wurden.
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