Dienstvereinbarung
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Dienst-Vereinbarung
Die Dienst-Vereinbarung ist ein Vertrag.
Die Dienst-Vereinbarung ist für den öffentlichen Dienst.
Der öffentliche Dienst ist zum Beispiel:
- die Polizei
- die Feuerwehr
- Oder die Verwaltung von einer Stadt
Die Dienst-Vereinbarung soll die Arbeits-Bedingungen besser machen.
Die Dienst-Vereinbarung kann verschiedene Sachen regeln.
Zum Beispiel:
- wie die Arbeits-Zeiten sind
- welche Weiterbildungs-Möglichkeiten es gibt
- was für den Gesundheits-Schutz gemacht wird
- Oder ob Auszubildende übernommen werden
Der Personal-Rat und die Leitung von der Behörde
Oder von der Dienst-Stelle machen die Dienst-Vereinbarung zusammen.
Der Personal-Rat vertritt dabei die Interessen
von den Beschäftigten von der Behörde oder von der Dienst-Stelle.
Der Personal-Rat hat ein Mitbestimmungs-Recht.
In der freien Wirtschaft gibt es auch einen Vertrag.
Der Vertrag heißt: Betriebs-Vereinbarung.
Dienst-Vereinbarungen im öffentlichen Dienst sind so ähnlich
wie Betriebs-Vereinbarungen in der freien Wirtschaft.
Bei den Betriebs-Vereinbarungen setzt sich der Betriebs-Rat
für die Interessen von den Beschäftigten ein.
Bei der Erstellung von der Dienst-Vereinbarung müssen sich
- die Leitung von der Behörde oder von der Dienst-Stelle
- Und der Personal-Rat
an die Regeln halten.
Die Regeln stehen im Gesetz.
Die Regeln stehen auch im Tarif-Vertrag.
Die Dienst-Vereinbarung gilt nur für die bestimmte Behörde oder Dienst-Stelle.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Tarif-Vertrag
Ein Tarif-Vertrag ist eine Vereinbarung.
Zum Beispiel zwischen
- Arbeit-Gebern
- Und Arbeit-Nehmern
In einem Tarif-Vertrag steht zum Beispiel:
- So lange müssen die Mitarbeiter arbeiten
- So viel Geld bekommen die Mitarbeiter
- Oder so viel Urlaub haben die Mitarbeiter
An den Tarif-Vertrag müssen sich Arbeit-Geber
Und Arbeit-Nehmer halten.
Tarif-Verträge gibt es in vielen Bereichen.
Und für viele Berufe.
Zum Beispiel für
- Schorn-Stein-Feger
- Dach-Decker
- Oder für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Diese Mitarbeiter arbeiten zum Beispiel für eine Stadt oder eine Gemeinde.
Die Dienstvereinbarung des öffentlichen Dienstes entspricht der Betriebsvereinbarung der freien Wirtschaft. Ihre Regelungen sollen die Arbeitssituation der Beschäftigten verbessern. Dabei kann es um die Ausgestaltung der täglichen Arbeitszeit, Weiterbildung, Ausbildungsfragen oder die Übernahme von Auszubildenden gehen. Dienstvereinbarungen werden zwischen dem Personalrat und der Amts- oder Dienststellenleitung ausgehandelt und dürfen weder tarifliche, noch gesetzliche Regelungen unterlaufen. Sie gelten nur für die Dienststelle oder Verwaltung, für die sie abgeschlossen wurden.
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