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Digitale Transformation

0" und "Industrie 4.

0" bezeichnet wird.

Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt sind vielfältig und umfassen sowohl Chancen als auch Risiken.

Menschen mit Behinderungen können durch digitale Technologien bessere Teilhabemöglichkeiten erhalten, gleichzeitig können sich aber auch Ausgrenzungsrisiken ergeben.

Um die berufliche Inklusion zu fördern, wird die Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumgebung gefordert.

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Zusammenfassung

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Die digitale Trans-Formation ist ein Fach-Wort.
Das heißt:
Die Wirtschaft, die Arbeits-Welt und die Gesellschaft ändern sich.
Früher war vieles analog.
Das heißt:
Man hat Sachen auf Papier gemacht.
Jetzt ist vieles digital.
Das heißt:
Man macht Sachen am Computer.

Die Menschen wollen immer neue Sachen.
Und die Technik wird immer besser.
Deshalb ändert sich die Welt.

Es gibt neue Produkte.
Und es gibt neue Dienst-Leistungen.
Und es gibt neue Geschäfts-Modelle.
Die Menschen reden anders miteinander.
Und die Menschen benutzen die Medien anders.

Es gibt viele Beispiele für den digitalen Wandel.
Zum Beispiel:
- Internet of Things
- Künstliche Intelligenz
- Augmented Reality
- E-Commerce
- E-Health.

Seit dem 21.

Die Arbeits-Welt wird immer mehr vernetzt.
Und die Arbeits-Welt wird immer digitaler.
Das heißt:
Die Menschen arbeiten immer mehr mit Computern.
Das nennt man auch:
Arbeiten 4.0.

0‚ und ‘Industrie 4.

0' heißt.

Die Digitalisierung ändert die Arbeits-Welt.
Das hat gute und schlechte Seiten.

Menschen mit Behinderungen können durch digitale Technologien besser mitmachen.
Aber es gibt auch Probleme.
Vielleicht können Menschen mit Behinderungen nicht mitmachen.

Menschen mit Behinderung sollen besser arbeiten können.
Dafür soll es barrierefreie Arbeits-Plätze geben.

Die Umwandlung analoger Werte in digitale Formate, die mit Hilfe von Informationstechnologie gespeichert, verarbeitet und verteilt werden können, wird als Digitalisierung bezeichnet. Der Begriff Digitale Transformation geht darüber hinaus und beschreibt einen tiefgreifenden und nachhaltigen Wandel von Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft, der sich kontinuierlich weiterentwickelt.

Treiber des digitalen Wandels

Wesentliche Treiber des Wandels sind innovative Technologien sowie die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten. Digitale Technologien sind leistungsfähiger und schneller, wodurch neue Produkte, Dienstleistungen, Produktionsprozesse sowie Organisations- und Geschäftsmodelle entstehen. Gleichzeitig verändern sich die Kommunikationswege und die Mediennutzung, was sich auf das Konsumverhalten und die Arbeitsweise auswirkt. Konkret manifestiert sich der digitale Wandel beispielsweise in Begriffen wie Internet of Things, Künstliche Intelligenz, Augmented Reality, E-Commerce, E-Health, Cloud Computing oder Crowd-Working.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Werkheft 01: Digitalisierung der Arbeitswelt, 2016

Arbeiten 4.0 – Digitalisierung der Arbeitswelt

Seit Beginn des 21. Jahrhunderts wird die Arbeitswelt vernetzter, digitaler und flexibler. Neue Produkte und Dienstleistungen entstehen durch eine verstärkte Mensch-Maschine-Kooperation und das zunehmende Zusammenwirken verschiedener Technologien. Aufgrund dieser grundlegenden Auswirkungen wird das digitale Zeitalter als digitale Revolution bezeichnet.

Der Begriff „Arbeiten 4.0“ knüpft damit an die bisherigen tiefgreifenden Umwälzungen der Gesellschafts-, Arbeits- und Wirtschaftsstrukturen an. Im Fokus von „Arbeiten 4.0“ stehen dabei neue Arbeitszeiten, Arbeitsorte, Arbeitsformen oder Arbeitsbeziehungen in der gesamten Arbeitswelt.

Arbeiten 1.0: Ende des 18. Jahrhunderts beginnt die Industriegesellschaft durch die Errichtung mechanischer Produktionsanlagen mit Wasser- und Dampfkraft und der Bildung erster Arbeiterorganisationen.

Arbeiten 2.0: Ende des 19. Jahrhunderts wird die Elektrizität eingeführt, die arbeitsteilige Massenproduktion mit Akkord- und Fließbandarbeit beginnt und es entwickeln sich Ansätze des Wohlfahrtsstaates und erste Sozialversicherungen.

Arbeiten 3.0: Ab den 1970er Jahren schreitet die Automatisierung durch Mikroelektronik und Informationstechnologie zur Steuerung von Maschinen voran. Die ersten Personalcomputer entstehen, Robotik und Internet halten Einzug, der Dienstleistungssektor wächst, die Globalisierung erschließt neue Märkte und erhöht den Wettbewerbsdruck. Sozialstaat und die Arbeitnehmerrechte festigen sich auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft.

Industrie 4.0

Der Begriff „Industrie 4.0“ fokussiert im Gegensatz zum weiter gefassten Begriff „Arbeiten 4.0“ auf die Verzahnung von industrieller Produktion und Logistik durch intelligente, digital vernetzte Systeme und zielt vor allem auf die Branchen Automobil-, Maschinen- und Anlagenbau. Virtuelle und reale Prozesse verschmelzen und ermöglichen eine weitgehend selbstorganisierte Produktion. Durch die Kommunikation zwischen Mensch, Maschine, Logistik und Produktion mittels IT und Sensoren können Daten kontinuierlich in Echtzeit generiert werden. Durch diese Bestimmung von Position, Prozesszustand oder Nutzungsverhalten werden stark individualisierte Produkte und eine hochflexible Wertschöpfungskette realisierbar.

Quelle: Forschungsunion Wirtschaft und Wissenschaft: Abschlussbericht des Arbeitskreises Industrie 4.0. Umsetzungsempfehlungen für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0, 2012

Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt

Im Zuge der Digitalisierung werden nicht nur die eingesetzten Technologien diskutiert, sondern auch die Chancen und Risiken der digitalen Transformation für die gesamte Arbeitswelt. Wie die Arbeitswelt in Zukunft aussehen wird, ist noch nicht absehbar.

Technische Innovationen können neue Handlungsspielräume eröffnen sowie die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Vernetzung von Wissen stärken. Herausforderungen können die zunehmende Leistungsverdichtung und -kontrolle, die zeitliche Entgrenzung von Privat- und Berufsleben sowie Ausgrenzungsrisiken aufgrund mangelnder digitaler Kompetenzen sein.

Diese noch offene Debatte rückt einige arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder in den Fokus. Strategien zur Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung sowie die Entwicklung von Konzepten und gesetzlichen Regelungen für neue Arbeitsformen und Arbeitsgestaltungsmaßnahmen gewinnen an Bedeutung. Ebenso werden an den digitalen Wandel angepasste Qualifizierungs- sowie Aus- und Weiterbildungsformate zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit diskutiert. Darüber hinaus werden die Gewährleistung des Datenschutzes sowie die Entwicklung ethischer Leitlinien mit Blick auf den Menschen im digitalen Prozess gefordert.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Werkheft 01: Digitalisierung der Arbeitswelt, 2016

Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Inwieweit ein Mensch mit Behinderung am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, hängt von den individuellen Voraussetzungen sowie den länderspezifischen technischen, sozialen und politischen Rahmenbedingungen ab.

Digitale Technologien können dabei vielfältige Einsatzmöglichkeiten für eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung bieten, um funktionale Einschränkungen zu kompensieren oder vorhandene Fähigkeiten zu unterstützen. Intelligente Assistenzsysteme und KI-gestützte Software (z. B. Texterkennung, Spracheingabe, Augensteuerung) sowie kollaborierende Leichtbauroboter (sog. Cobots) sind Anwendungsbeispiele bei motorischen oder sensorischen Beeinträchtigungen. Darüber hinaus ermöglicht die digitale Vernetzung flexible und mobile Arbeitsformen (z. B. Telearbeit, Crowdworking), von denen zum Beispiel Menschen mit chronischen Erkrankungen, motorischen oder sensorischen Einschränkungen profitieren können.

Ausgrenzungsrisiken können sich aus veränderten Arbeitsprozessen ergeben, die schneller, anspruchsvoller, abstrakter und stärker visualisiert sind. Einfache Routinetätigkeiten oder Nischenarbeitsplätze könnten dadurch vollständig ersetzt werden. Bleiben diese bestehen, könnte dies zu einer stärkeren Polarisierung der Arbeitswelt führen.

Demzufolge wird auch hier Handlungsbedarf gesehen, um die berufliche Inklusion im digitalen Zeitalter zu fördern. Als Grundvoraussetzung wird die Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumgebung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Dies umfasst den barrierefreien und souveränen Zugang zu IT-Technologien und Internet sowie die Schaffung kompatibler Schnittstellen zu Geräten und Software. Für den kompetenten Umgang mit IT sind Qualifizierungsmaßnahmen und unterstützende Beratung notwendig. Schließlich wird eine stärkere Kooperation zwischen Unternehmen, Entwicklung und Forschung im Bereich assistiver digitaler Technologien empfohlen.

Quelle: Forschungsberichte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Band 467: Chancen und Risiken der Digitalisierung der Arbeitswelt für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, 2016 (siehe unten)

(pt) 2019