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Diskriminierungsverbot
Zusammenfassung

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Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Diskriminierungs-Verbot.
Das Gesetz sagt:
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Zum Beispiel:

  • egal woher sie kommen
  • egal welches Geschlecht sie haben
  • egal welche Religion sie haben
  • egal ob sie eine Behinderung haben
  • egal wie alt sie sind
  • egal welche sexuelle Identität sie haben.

Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
Das soll in jedem Bereich von ihrem Leben so sein.

In Deutschland darf es keine Diskriminierung geben.
Das steht in verschiedenen Gesetzen.
Zum Beispiel:

  • im Grund-Gesetz
  • im Bundes-Gleichstellungs-Gesetz
  • im Allgemeinen Gleich-Behandlungs-Gesetz
  • im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die EU-Staaten haben die UN-Behindertenrechts-Konvention unterschrieben.
Damit sagen die EU-Staaten:
Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
Dafür wollen wir uns einsetzen.

Das Diskriminierungsverbot untersagt die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion/Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Laut Gesetz dürfen Menschen nicht unterschiedlich behandelt werden, wenn es dafür keine sachlich gerechtfertigten Gründe gibt.

Das Diskriminierungsverbot bildet die rechtliche Grundlage für die Schaffung von Chancengleichheit für alle Menschen in jedem Lebensbereich und ist fest im europäischen und nationalen Recht verankert. In Deutschland sorgen neben dem Grundgesetz (GG) unter anderem das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für die Gleichbehandlung der Geschlechter, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Fairness im Arbeitsumfeld und das Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben sich die Staaten der Europäischen Union erneut zur Förderung der Chancengleichheit verpflichtet.

(ml) 2017