Eignung
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Eignung
Eignungs-Feststellungen sind meistens für junge Menschen mit Behinderungen
ohne feste Berufs-Vorstellung gedacht.
Manchmal sind Eignungs-Feststellungen
auch für erwachsene Menschen mit Behinderungen sinnvoll:
Wenn Sie
- wegen einem Unfall
- Oder einer Erkrankung
in ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten können
Und sich beruflich neu orientieren müssen.
Die Arbeits-Agenturen sind für die Eignungs-Feststellung zuständig.
Dabei finden verschiedene Trainings-Maßnahmen statt.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Schulungen
- Betriebs-Praktika
- Bewerber-Training
- Und gezielte Beratung
Die Agenturen für Arbeit helfen bei der Berufs-Wahl.
Sie beraten die Menschen.
Und bieten viele Informationen zur Berufs-Wahl
auf ihren Internet-Seiten an.
Bei der Eignungs-Feststellung findet man heraus:
- Welche beruflichen Interessen eine Person hat
- Welche Stärken und Schwächen eine Person hat
- In welchem Gesundheits-Zustand sich eine Person befindet
- Welche Einschränkungen eine Person hat
Es finden auch verschiedene Tests statt.
Zum Beispiel: ein Berufs-Wahl-Test
Die Test-Ergebnisse helfen dabei,
den richtigen Beruf zu finden.
Bei der Eignungs-Feststellung kann man
auch verschiedene Berufe aus-probieren.
Danach wissen Sie:
- Ob der Beruf zu Ihnen passt
- Ob Ihnen die Arbeit Spaß macht
- Und ob Sie die Arbeit mit ihren Einschränkungen schaffen
Eignungs-Feststellungen dauern bis zu 3 Monaten
Und finden meistens in Rehabilitations-Einrichtungen statt.
Zum Beispiel:
- in einem Berufs-Bildungs-Werk
- Oder in einem Berufs-Förderungs-Werk
Eignungs-Feststellungen werden in der Regel vor Beginn
- von einer Bildungs-Maßnahme
- Oder vor einer Umschulung
angeboten.
Das Ergebnis von der Eignungs-Feststellung bei einer Person
soll zum Beispiel verhindern:
- Die Ausbildung oder Umschulung ist für die Person zu schwer oder zu leicht
- Die Person bricht die Ausbildung oder Umschulung ab
Die Ausbildung oder Umschulung sollen gut laufen.
Und die Menschen sollen mit ihrem Beruf zufrieden sein.
Eignungs-Feststellungen werden meistens
von den Agenturen für Arbeit bezahlt.
Bei Erwachsenen bezahlen manchmal auch
- die Renten-Versicherung
- Oder die Unfall-Versicherung
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,
die eine Arbeit suchen.
Und sie hilft Menschen,
damit sie ihre Arbeit behalten können.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.
Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle
Agenturen für Arbeit in Deutschland.
Die Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt ist für Sie zuständig.
Oder eine Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.
Berufs-Bildungs-Werk
In einem Berufs-Bildungs-Werk können junge Menschen mit Behinderungen
eine Ausbildung machen.
Wenn sie besondere Unterstützung brauchen.
Und wenn sie keinen Ausbildungs-Platz
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen haben.
Oft gibt es für Auszubildende auch ein Internat,
wo sie wohnen können.
In den Werkstätten von den Berufs-Bildungs-Werken
lernen die Auszubildenden die praktische Arbeit.
In der Berufs-Schule lernen sie die Theorie.
Außerdem gibt es besondere Unterstützung.
Zum Beispiel:
- Nachhilfe
- besondere Übungen vor Prüfungen
- Und Beratung
Die Agenturen für Arbeit schlagen Jugendliche für so eine Ausbildung vor.
Berufs-Förderungs-Werk
Ein Berufs-Förderungs-Werk ist eine Einrichtung
zur beruflichen Wieder-Eingliederung von Erwachsenen.
Die Angebote nutzen erwachsene Menschen,
wenn sie aus gesundheitlichen Gründen
ihren bisherigen Beruf aufgeben mussten
Und nun eine neue berufliche Perspektive suchen.
In einem Berufs-Förderungs-Werk kann man
eine Umschulung in einem neuen Beruf machen.
Renten-Versicherung
Die Renten-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.
Zur Sozial-Versicherung gehören
- die Renten-Versicherung
- die Kranken-Versicherung
- die Pflege-Versicherung
- die Arbeitslosen-Versicherung
- Und die Unfall-Versicherung
Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:
Wenn sie wegen Krankheit
Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.
Oder gar nicht mehr arbeiten können.
Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Oder Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.
Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen Sie dann Rente.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.
Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.
Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.
Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.
Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.
Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:
Die Beratung
- von versicherten Personen
- von Rentnern
- Und von Arbeit-Gebern
Unfall-Versicherung
Die gesetzliche Unfall-Versicherung
gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.
Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:
- Die Arbeitslosen-Versicherung
- Die gesetzliche Kranken-Versicherung
- Die Pflege-Versicherung
- Und die Deutsche Renten-Versicherung
Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.
Auch wenn er krank ist.
Oder arbeitslos.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall
finanzielle Unterstützung und schnelle Hilfe.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um Menschen,
die einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder die einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder die eine Berufs-Krankheit haben.
Die Einschätzung der beruflichen Eignung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufswahl und für die Findung eines neuen Berufs, wenn sich erweist, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen sind nach SGB III Aufgabe der Agentur für Arbeit und gehören zu den Leistungen der Arbeitsförderung.
Darunter fallen
- Schulungen,
- Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen,
- Betriebspraktika,
- Bewerbertraining,
- gezielte Beratung und anderes mehr.
Die Eignungsfeststellungsmaßnahmen können dazu eingesetzt werden, zu überprüfen, ob Interesse an einer Arbeitsaufnahme besteht oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt sowie um die Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung zu erleichtern. Die Maßnahmen dauern zwischen zwei und maximal zwölf Wochen.
Eignung und Berufswahl
Die Beurteilung der Eignung für einen bestimmten Beruf geschieht immer im Vorhinein, die Eignung selbst erweist sich letztlich erst im Verlauf von Ausbildung und Berufstätigkeit. Mit einer fundierten Einschätzung sollen Fehlentwicklungen vermieden werden (beispielsweise Abbruch der Ausbildung, berufliche Über- oder Unterforderung) und ein erfolgreicher Ausbildungsverlauf sowie Zufriedenheit im Beruf gewährleistet werden.
Zur Beurteilung der beruflichen Eignung ist es notwendig, individuelle Neigungen, Interessen und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und zu den beruflichen Anforderungen ins Verhältnis zu setzen (in die Einschätzung der Eignung gehen sowohl die Selbsteinschätzung der Betroffenen als auch die Fremdeinschätzung anderer ein).
Bei der Berufswahl junger Menschen sind Eltern, Geschwister, Freunde, Lehrerinnen und Lehrer sowie Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit wichtige Bezugspersonen. Bei der Berufswahl Erwachsener spielen neben den Einflüssen aus dem sozialen Umfeld bisherige berufliche Erfahrungen und erworbene Kenntnisse eine wichtige Rolle. Zur Beurteilung der Eignung sind daher auch Arbeitszeugnisse, Zertifikate oder Bescheinigungen über bisherige Weiterbildungen entscheidend.
Die Agenturen für Arbeit bieten neben persönlicher Beratung die Möglichkeit, sich anhand verschiedener Medien zur Berufswahl zu informieren. Auch steht ein Berufswahltest (BWT) zur Verfügung, der zur Einschätzung der Eignung dienen kann.
Behinderung und berufliche Eignung
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird in jedem Einzelfall eine vorliegende oder drohende Behinderung und die spezifische berufliche Eignung festgestellt. Dabei soll den individuellen Besonderheiten des behinderten Menschen und seines Umfelds Rechnung getragen werden.
Hierzu können die Beratungskräfte in den Agenturen für Arbeit ihre besonderen Fachdienste wie den Ärztlichen Dienst bzw. den Psychologischen Dienst hinzuziehen. Berücksichtigung finden bereits vorliegende ärztliche und psychologische Gutachten sowie bei Jugendlichen auch Stellungnahmen der Schulen. Die Abklärung der beruflichen Eignung wird unter anderem auch in Berufsförderungswerken und in Berufsbildungswerken durchgeführt.
Eine Arbeitserprobung oder Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung kommt in Betracht, wenn sich die Eignung nur durch eine zusätzliche praktische Erprobung klären lässt. In Fragen der technischen Hilfen und der behinderungsgerechten Gestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen stehen Technische Berater zur Verfügung. Untersuchungen erfolgen nur mit Einverständnis der betreffenden Personen.
Förderung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung
Die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung erfolgt auf Vorschlag bzw. mit Einwilligung der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit. Die finanzielle Förderung umfasst die Übernahme von Maßnahmekosten, bei Arbeitslosen außerdem die Leistung von Arbeitslosengeld.