Eingangsverfahren
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Eingangs-Verfahren
Die Werkstatt für behinderte Menschen macht eine Prüfung.
Die Prüfung heißt: Eingangs-Verfahren.
Die Prüfung dauert normalerweise 3 Monate.
Es kann aber auch 4 Wochen dauern.
Danach kommt der Berufs-Bildungs-Bereich.
Im Eingangsverfahren (EV) in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird erprobt, ob die WfbM oder der andere Leistungsanbieter die geeignete Einrichtung ist. Nach dem Eingangsverfahren schließt in der Regel der Berufsbildungsbereich (BBB) automatisch an.
Das Eingangsverfahren dauert üblicherweise drei Monate (je nach Ermessen der Werkstatt kann es aber auch auf eine Dauer von bis zu vier Wochen verkürzt werden). Nach dem Eingangsverfahren schließt in der Regel der Berufsbildungsbereich (BBB) automatisch an.