Eingliederungsplan
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Eingliederungs-Plan
Das Sozial-Gesetz-Buch sagt:
Die Werkstätten für behinderte Menschen müssen einen Plan machen.
Der Plan heißt: Eingliederungs-Plan.
Der Plan zeigt:
Diese Hilfen brauchen die Menschen mit Behinderung.
In dem Eingliederungs-Plan steht, was man kann.
Es steht auch darin, was man
für die Arbeit noch lernen muss.
Im Sozialrecht gibt es verschiedene Planungsansätze zur Feststellung und Durchführung der einzelnen Leistungen zur Teilhabe. § 40 SGB IX verpflichtet die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) während der Durchführung des Eingangsverfahrens einen Eingliederungsplan zur Eignung der WfbM oder zu sonstigen erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu erstellen. Im Rahmen der Eingliederungshilfe kann der Eingliederungsplan Teilmenge des Gesamtplans sein.