Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)
Zusammenfassung
Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.
Einheitliche Ansprech-Stellen für Arbeit-Geber
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Teil-Habe-Stärkungs-Gesetz.
Das kurze Wort ist: TeilhStG.
Das Gesetz sagt:
Integrations-Ämter müssen Berater bestellen.
Die Berater helfen Arbeit-Gebern.
Die Berater sollen für alle Menschen da sein.
Mit Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes (TeilhStG) wurden die Integrations- und Inklusionsämter dazu verpflichtet, die Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger zu beauftragen, als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beratend und unterstützend tätig zu werden (rechtswirksam zum 01.01.2022).
Aufgabe der einheitlichen Ansprechstellen
Dazu wurde bestimmt: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie werden als Begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Die Ansprechstellen sollen
- auf Arbeitgeber zugehen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sensibilisieren,
- als trägerunabhängige Lotsen Arbeitgebern bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen und
- Arbeitgeber bei der Antragstellung bei den zuständigen Leistungsträgern unterstützen.
Weitere Merkmale der einheitlichen Ansprechstellen
Darüber hinaus sollen die Ansprechstellen
- für Arbeitgeber schnell zu erreichen sein,
- über fachlich qualifiziertes Personal verfügen, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist, sowie
- in der Region gut vernetzt sein.
Einrichtung im Auftrag der Integrationsämter
Die Integrationsämter/Inklusionsämter beauftragen die Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger damit, als einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber tätig zu werden. Sie wirken darauf hin, dass die einheitlichen Ansprechstellen bundesweit zur Verfügung stehen und mit Dritten, die aufgrund ihres fachlichen Hintergrunds über eine besondere Betriebsnähe verfügen, zusammenarbeiten.
Rechtsgrundlagen
Mehr zum Thema bei REHADAT
-
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Literatur -
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
REHADAT-kompakt, Ausgabe 09, PDF | 153 KB