Einstiegsqualifizierung (EQ)
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Einstiegs-Qualifizierung
Die Einstiegs-Qualifizierung ist ein Programm.
Die kurze Form ist: EQ.Manche Firmen wollen junge Menschen einstellen.
Aber die jungen Menschen haben noch keine-Ausbildung gemacht.
Die Firmen können dann ein Langzeit-Praktikum anbieten.
Das Praktikum ist bezahlt.
Die Firmen bekommen dafür Geld vom Bund.
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Langzeitpraktikum von mindestens vier bis maximal zwölf Monaten und wird durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter finanziell gefördert*. Mit der Einstiegsqualifizierung unterstützt der Gesetzgeber Unternehmen, die jungen Menschen ein bezahltes Langzeitpraktikum anbieten und somit die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung ermöglichen.
Das Instrument richtet sich an junge Menschen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ebenso richtet es sich an junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.
*Stand 01.08.2024: Die Höhe des Zuschusses zur Vergütung beträgt maximal monatlich 276,00 Euro zuzüglich des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Einstiegsqualifizierung unterliegt dabei nicht der gesetzlichen Regelung zum Mindestlohn.
Neuregelung der Einstiegsqualifizierung 2024
Unter anderem durch das Aus- und Weiterbildungsgesetz haben sich für die Einstiegsqualifizierung im Jahre 2024 folgende Änderungen ergeben (§ 54a SGB III):
- Die Mindestlaufzeit wurde von sechs auf vier Monate reduziert.
- Die Einstiegsqualifizierung ist als Vorbereitung einer Ausbildung nach den Ausbildungsregelungen des § 66 BBiG/§ 42r HwO für Menschen mit Behinderungen zugelassen.
- Teilzeit ist ohne zusätzliche Begründung möglich.
- Die Durchführung ist auch im Unternehmen möglich, indem zuvor eine vorzeitige Lösung des Ausbildungsverhältnisses erfolgte.
- Wegfall der Altersbegrenzung.
Was müssen Unternehmen tun, um Fördermittel für die Einstiegsqualifizierung zu beantragen?
- Fördermittelantrag vor Beginn der Einstiegsqualifizierung (EQ) bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter stellen;
- Vertrag über die EQ mit dem jungen Menschen (ggf. mit gesetzlichen Vertretern bei Minderjährigen) schließen;
- Kopie des EQ- Vertrags bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen (auch per E-Mail möglich);
- nach Beendigung der EQ betriebliches Zeugnis erstellen und bei der (IHK) einreichen.
EQ+
Neben der allgemeinen Einstiegsqualifizierung (EQ) gibt es auch die EQPlus (EQ+). Während der EQ+ sind die jungen Menschen vier Tage im Praktikum und besuchen an einem Tag die Berufsschule. Dort werden in der Regel allgemeinbildende Kenntnisse vermittelt. Über die Form der EQ entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Nähere Informationen zur Einstiegsqualifizierung erhalten Sie beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) (Adressen siehe Linkbox unten).
Rechtsgrundlagen
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Bildungsmaßnahme (Info im Maßnahmenfinder) -
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Fördermaßnahme (Info im Förderfinder) -
Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adressen -
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Adressen -
Einstiegsqualifizierung
Literatur -
Fachliche Weisungen zu § 54a SGB III: Einstiegsqualifizierung (EQ)
Literatur