Direkt zum Inhalt

Entgeltfortzahlung
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Entgelt-Fortzahlung

Sie sind krank?

Und Sie können deshalb nicht arbeiten?

Dann bekommen Sie trotzdem Geld von Ihrem Arbeit-Geber.

Das Fach-Wort dafür ist: Entgelt-Fortzahlung.

Entgelt ist ein anderes Wort für: Lohn

Sie bekommen das Geld für 6 Wochen.

Dafür müssen Sie schon 4 Wochen bei dem Arbeit-Geber arbeiten.

Das gilt für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Das gilt auch für Teil-Zeit-Beschäftigte.

Auch wenn sie weniger als 10 Stunden in der Woche arbeiten.

Das steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt: Entgelt-Fortzahlungs-Gesetz

Das Gesetz soll Menschen mit einer chronischen Krankheit helfen.

Chronisch heißt:

Die Krankheit geht nicht mehr weg.

 

Sie bekommen eine medizinische Vorsorge

Oder sie machen eine medizinische Rehabilitation?

Das heißt:

Sie bekommen Hilfe von einem Arzt oder einer Ärztin.

Sie können deshalb nicht arbeiten.

Dann bekommen Sie trotzdem 6 Wochen lang Geld von Ihrem Arbeit-Geber.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Medizinische Rehabilitation

Rehabilitation bedeutet Wieder-Herstellung.

Medizinische Rehabilitation bedeutet:

Herr Schmitz hatte einen Auto-Unfall

Und wurde schwer verletzt.

Nach dem Kranken-Haus soll Herr Schmitz

Kranken-Gymnastik machen.

Damit er wieder so laufen kann wie früher.

Die Entgeltfortzahlung ist eine arbeitsrechtliche Regelung mit dem Ziel, soziale Härten zu vermeiden, indem insbesondere chronisch kranke Menschen im Krankheitsfall durch ihre Arbeitgebenden abgesichert werden. Beschäftigte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen bei ihrem Arbeitgebenden, wenn sie aufgrund einer nicht selbst verschuldeten Krankheit arbeitsunfähig sind (und ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens 4 Wochen besteht). Dies gilt für alle Beschäftigten im Sinne des § 1 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), also auch für Teilzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von weniger als zehn Stunden wöchentlich.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Beschäftigte auch dann Anspruch auf Arbeitsentgelt von bis zu 6 Wochen, wenn sie infolge einer Leistung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder eines sonstigen Sozialleistungsträgers an ihrer Arbeitsleistung verhindert sind und diese in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird.

(ml) 2017