Sprungnavigation

Ergänzende Leistungen
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Andere Hilfen

Es gibt auch andere Hilfen.

Die anderen Hilfen sind zum Beispiel:

  • Geld
  • Medikamente

Menschen mit Behinderungen können die Hilfen bekommen.

Menschen mit Behinderungen können dann besser in der Gesellschaft mitmachen.

Menschen mit Behinderungen bekommen das Geld zum Leben.

Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 2.

Menschen mit Behinderungen bekommen auch Geld von der Renten-Versicherung.

Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 6.

Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe. Es sind finanzielle oder medizinische Leistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen von den Rehabilitationsträgern begleitend zu einer bewilligten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zu einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden.

Beispiele für unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Beispiele für unterhaltssichernde Leistungen:

Beispiele für andere ergänzende Leistungen:

  • Übernahme der Beiträge bzw. Beitragszuschüsse zu Sozialversicherungen
  • ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder Funktionstraining
  • Reisekosten, Betriebshilfe oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten

Die Bundesagentur für Arbeit leistet im Rahmen der beruflichen Erstausbildung junger Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsgeld.

Erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen mit Behinderungen erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Bestimmungen des SGB II.

Sonstige Leistungen

Sonstige Leistungen zur Teilhabe sind Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach § 31 SGB VI erbracht werden.

Sonstige Leistungen umfassen

  • Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben – insbesondere nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges der Leistungen zur Teilhabe;
  • stationäre medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben;
  • Leistungen zur onkologischen Rehabilitation für Versicherte, Rentenbezieher/innen sowie ihre Angehörigen;
  • Leistungen zur Kinderrehabilitation für Kinder von Versicherten oder Rentenbeziehern oder Bezieher einer Waisenrente;
  • Leistungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern.
(ml) 2018