Ergänzende Leistungen
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Andere Hilfen
Es gibt auch andere Hilfen.
Die anderen Hilfen sind zum Beispiel:
- Geld
- Medikamente
Menschen mit Behinderungen können die Hilfen bekommen.
Menschen mit Behinderungen können dann besser in der Gesellschaft mitmachen.
Menschen mit Behinderungen bekommen das Geld zum Leben.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 2.
Menschen mit Behinderungen bekommen auch Geld von der Renten-Versicherung.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 6.
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe. Es sind finanzielle oder medizinische Leistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen von den Rehabilitationsträgern begleitend zu einer bewilligten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zu einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden.
Beispiele für unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Beispiele für unterhaltssichernde Leistungen:
- Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung
- Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Unfallversicherung
Beispiele für andere ergänzende Leistungen:
- Übernahme der Beiträge bzw. Beitragszuschüsse zu Sozialversicherungen
- ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder Funktionstraining
- Reisekosten, Betriebshilfe oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten
Die Bundesagentur für Arbeit leistet im Rahmen der beruflichen Erstausbildung junger Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsgeld.
Erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen mit Behinderungen erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Bestimmungen des SGB II.
Sonstige Leistungen
Sonstige Leistungen zur Teilhabe sind Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach § 31 SGB VI erbracht werden.
Sonstige Leistungen umfassen
- Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben – insbesondere nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges der Leistungen zur Teilhabe;
- stationäre medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben;
- Leistungen zur onkologischen Rehabilitation für Versicherte, Rentenbezieher/innen sowie ihre Angehörigen;
- Leistungen zur Kinderrehabilitation für Kinder von Versicherten oder Rentenbeziehern oder Bezieher einer Waisenrente;
- Leistungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern.
Rechtsgrundlagen
-
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Gesetze -
§ 43 SGB V Ergänzende Leistungen
gesetze-im-internet.de -
§ 28 SGB VI Ergänzende Leistungen
gesetze-im-internet.de -
§ 31 SGB VI Sonstige Leistungen
gesetze-im-internet.de -
§§ 39 ff. SGB VII Vierter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
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§§ 19 ff. SGB II Abschnitt 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
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Die Leistungen zur Teilhabe werden gemäß § 5 SGB IX in unterschiedlichen Leistungsgruppen erbracht:
-
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
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2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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3. Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (siehe oben)
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4. Leistungen zur Teilhabe an Bildung
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5. Leistungen zur Sozialen Teilhabe
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