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Ergänzende Leistungen
Zusammenfassung

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Manche Menschen brauchen Hilfe.
Zum Beispiel:
- um wieder gesund zu werden
- um wieder arbeiten zu können.

Dafür gibt es verschiedene Hilfen.
Zum Beispiel:
- Geld
- Medikamente.

Zum Beispiel:
- Übergangs-Geld
- Kranken-Geld
- Beiträge zu Sozial-Versicherungen
- Rehabilitations-Sport
- Kosten für Reisen
- Kosten für Kinder-Betreuung.

Junge Menschen mit Behinderung können ein Ausbildungs-Geld bekommen.
Das Geld ist für die erste Ausbildung.
Das Geld kommt von der Bundes-Agentur für Arbeit.

Manche Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe.
Sie sollen genug Geld zum Leben haben.
Dafür gibt es Regeln im Gesetz.
Das Gesetz heißt: SGB II.

Die gesetzliche Renten-Versicherung bietet noch mehr Hilfen.
Die Hilfen sind für die Teilhabe.
Zum Beispiel:
- Eingliederungs-Leistungen
- stationäre medizinische Leistungen
- onkologische Rehabilitation
- Kinder-Rehabilitation.

Es gibt auch Hilfen für Einrichtungen.
Die Einrichtungen forschen in der Rehabilitation.
Oder die Einrichtungen fördern die Rehabilitation.

Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe. Es sind finanzielle oder medizinische Leistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen von den Rehabilitationsträgern begleitend zu einer bewilligten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zu einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden.

Beispiele für unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Beispiele für unterhaltssichernde Leistungen:

Beispiele für andere ergänzende Leistungen:

  • Übernahme der Beiträge bzw. Beitragszuschüsse zu Sozialversicherungen
  • ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder Funktionstraining
  • Reisekosten, Betriebshilfe oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten

Die Bundesagentur für Arbeit leistet im Rahmen der beruflichen Erstausbildung junger Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsgeld.

Erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen mit Behinderungen erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Bestimmungen des SGB II.

Sonstige Leistungen

Sonstige Leistungen zur Teilhabe sind Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach § 31 SGB VI erbracht werden.

Sonstige Leistungen umfassen

  • Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben – insbesondere nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges der Leistungen zur Teilhabe;
  • stationäre medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben;
  • Leistungen zur onkologischen Rehabilitation für Versicherte, Rentenbezieher/innen sowie ihre Angehörigen;
  • Leistungen zur Kinderrehabilitation für Kinder von Versicherten oder Rentenbeziehern oder Bezieher einer Waisenrente;
  • Leistungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern.
(ml) 2018