Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
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Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung ist eine neue Beratungs-Stelle.
Die kurze Form ist: EUTB.
Die Beratungs-Stelle gibt es seit dem 1. Januar 2018.
Die EUTB hilft Menschen mit Behinderungen.
Oder Menschen, die eine Behinderung bekommen könnten.
Oder den Familien von diesen Menschen.
Die Beratungs-Stelle gibt es überall in Deutschland.
Die EUTB bekommt Geld vom Bund.
Die EUTB hilft Menschen mit Behinderungen:
- Wenn sie einen Antrag auf Leistungen machen wollen.
- Wenn sie schon Leistungen bekommen haben und weiter Leistungen brauchen.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wurde mit der Reform des SGB IX zum 1. Januar 2018 aus Bundesmitteln als neue Form von Beratungsstellen gefördert und etabliert. Die Angebote der EUTB unterstützen und beraten Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Das heißt: zu den Rechten und Pflichten der Leistungsberechtigten, über mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.
Die EUTB ist ausschließlich den Leistungsberechtigten verpflichtet und soll noch vor der Beantragung von Leistungen eine umfassende Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten.
Mit der Einführung der EUTB wurden die bisherigen Gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger gestrichen. Die Rehabilitatonsträger bleiben aber weiterhin zur umfassenden Beratung der Leistungsberechtigten in miteinander vernetzten Ansprechstellen verpflichtet (vergleiche § 12 Absatz 1 Satz 3 SGB IX).
Hintergrund und Ziele
Das Ziel der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ist die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sowie der von Behinderung bedrohten Menschen. Die Einrichtung dieser Form der Beratung wurde als notwendig angesehen, damit die Leistungsberechtigten in dem vom Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu geschaffenen personenzentrierten Leistungssystem der Eingliederungshilfe ihren Weg durch die verschiedenen Leistungsangebote finden.
Die Beratung soll Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in die Lage versetzen, bei der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX ihren Unterstützungsbedarf selbstständig und klar formulieren und ihre Interessen selbst vertreten zu können.
Kernelemente der Teilhabeberatung – die EUTB berät
- im Vorfeld der Beantragung von Leistungen;
- auf Augenhöhe, damit die Ratsuchenden selbstbestimmt Entscheidungen treffen können (die EUTB bieten Beratung „von Betroffenen für Betroffene“, das heißt Peer Counseling);
- unabhängig von Trägern, die Leistungen bewilligen und erbringen;
- ergänzend zur Beratung anderer Stellen;
- ganz nach den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden.
Förderung der Beratungsstellen ab 2023
Statt der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung haben die EUTB-Beratungsstellen ab dem 1. Januar 2023 einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Dafür stehen jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung (§ 32 SGB IX).
Geregelt ist dies in der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV), die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist (siehe unten, Link unter Rechtsgrundlagen).
Um eine flächendeckende Beratung sicherzustellen, können Leistungserbringer weiterhin Träger von EUTB-Stellen sein. In diesem Fall ist wie bisher eine organisatorische, finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit der ergänzenden Teilhabeberatung nachzuweisen.
Die zentrale Fachstelle Teilhabeberatung (FTB)
- unterstützt die regionalen Beratungsangebote fachlich und organisatorisch,
- fördert die Vernetzung der EUTB untereinander und mit anderen Beratungsangeboten,
- bietet allen Beraterinnen und Beratern der neuen EUTB eine verpflichtende Grundqualifizierung an,
- fördert das allen Beratungsangeboten zugrundeliegende Prinzip „Eine für alle“ (eine Ansprechstelle für alle Fragen der Teilhabe),
- baut das Peer Counseling über die Grundqualifizierung, weitere Qualifizierungsangebote und strukturelle Maßnahmen aus.
- unterstützt die EUTB dabei, die Qualität der Beratung sicherzustellen.
Rechtsgrundlagen
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erklärt im Wörter-Buch Teilhabe von der Fach-Stelle Teilhabe-Beratung -
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erklärt im Wörter-Buch Teilhabe von der Fach-Stelle Teilhabe-Beratung
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