Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
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Die Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung ist eine Beratungs-Stelle.
Die kurze Form ist: EUTB.
Die EUTB gibt es seit 2018.
Die EUTB hilft Menschen mit Behinderung.
Und die EUTB hilft Menschen, die vielleicht bald eine Behinderung haben.
Die EUTB hilft auch den Familien von diesen Menschen.
Die EUTB berät diese Menschen kostenlos.
Zum Beispiel:
- Wie können diese Menschen wieder gesund werden?
- Wie können diese Menschen in der Gesellschaft mitmachen?
Die EUTB hilft Menschen mit Behinderung.
Die Menschen mit Behinderung können Leistungen bekommen.
Die EUTB hilft den Menschen mit Behinderung bei der Planung.
Und die EUTB hilft den Menschen mit Behinderung bei der Orientierung.
Und die EUTB hilft den Menschen mit Behinderung bei der Entscheidung.
Das macht die EUTB vor dem Antrag auf Leistungen.
Die Menschen sollen selbst bestimmen können.
Dabei hilft das personenzentrierte Leistungs-System.
Das personenzentrierte Leistungs-System ist ein Teil von der Eingliederungs-Hilfe.
Die Beratung ist auf Augen-Höhe.
Das heißt:
Die Berater und Beraterinnen sind gleich mit den Menschen.
Die Beratung ist unabhängig von Trägern.
Träger sind zum Beispiel:
- Vereine
- Firmen
- Behörden.
Die Träger geben die Leistungen.
Und die Träger machen die Leistungen.
Die Beratung ist auch eine Ergänzung zu anderen Beratungen.
Die EUTB-Beratungs-Stellen können ab 2023 Geld für Personal- und Sach-Kosten bekommen.
Das ist ein Recht.
Die Fach-Stelle Teilhabe-Beratung ist eine Beratungs-Stelle.
Die kurze Form ist: FTB.
Die FTB hilft den Beratungs-Stellen in den Regionen.
Die FTB hilft den Beratungs-Stellen bei der Arbeit.
Und die FTB hilft den Beratungs-Stellen bei der Organisation.
Die FTB bringt die EUTB zusammen.
Und die FTB bringt die EUTB mit anderen Beratungs-Stellen zusammen.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wurde mit der Reform des SGB IX zum 1. Januar 2018 aus Bundesmitteln als neue Form von Beratungsstellen gefördert und etabliert. Die Angebote der EUTB unterstützen und beraten Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Das heißt: zu den Rechten und Pflichten der Leistungsberechtigten, über mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.
Die EUTB ist ausschließlich den Leistungsberechtigten verpflichtet und soll noch vor der Beantragung von Leistungen eine umfassende Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten.
Mit der Einführung der EUTB wurden die bisherigen Gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger gestrichen. Die Rehabilitatonsträger bleiben aber weiterhin zur umfassenden Beratung der Leistungsberechtigten in miteinander vernetzten Ansprechstellen verpflichtet (vergleiche § 12 Absatz 1 Satz 3 SGB IX).
Hintergrund und Ziele
Das Ziel der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ist die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sowie der von Behinderung bedrohten Menschen. Die Einrichtung dieser Form der Beratung wurde als notwendig angesehen, damit die Leistungsberechtigten in dem vom Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu geschaffenen personenzentrierten Leistungssystem der Eingliederungshilfe ihren Weg durch die verschiedenen Leistungsangebote finden.
Die Beratung soll Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in die Lage versetzen, bei der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX ihren Unterstützungsbedarf selbstständig und klar formulieren und ihre Interessen selbst vertreten zu können.
Kernelemente der Teilhabeberatung – die EUTB berät
- im Vorfeld der Beantragung von Leistungen;
- auf Augenhöhe, damit die Ratsuchenden selbstbestimmt Entscheidungen treffen können (die EUTB bieten Beratung „von Betroffenen für Betroffene“, das heißt Peer Counseling);
- unabhängig von Trägern, die Leistungen bewilligen und erbringen;
- ergänzend zur Beratung anderer Stellen;
- ganz nach den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden.
Förderung der Beratungsstellen ab 2023
Statt der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung haben die EUTB-Beratungsstellen ab dem 1. Januar 2023 einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Dafür stehen jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung (§ 32 SGB IX).
Geregelt ist dies in der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV), die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist (siehe unten, Link unter Rechtsgrundlagen).
Um eine flächendeckende Beratung sicherzustellen, können Leistungserbringer weiterhin Träger von EUTB-Stellen sein. In diesem Fall ist wie bisher eine organisatorische, finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit der ergänzenden Teilhabeberatung nachzuweisen.
Die zentrale Fachstelle Teilhabeberatung (FTB)
- unterstützt die regionalen Beratungsangebote fachlich und organisatorisch,
- fördert die Vernetzung der EUTB untereinander und mit anderen Beratungsangeboten,
- bietet allen Beraterinnen und Beratern der neuen EUTB eine verpflichtende Grundqualifizierung an,
- fördert das allen Beratungsangeboten zugrundeliegende Prinzip „Eine für alle“ (eine Ansprechstelle für alle Fragen der Teilhabe),
- baut das Peer Counseling über die Grundqualifizierung, weitere Qualifizierungsangebote und strukturelle Maßnahmen aus.
- unterstützt die EUTB dabei, die Qualität der Beratung sicherzustellen.
Dieser Text im Wörterbuch der Teilhabe
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Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung
erklärt in Leichter Sprache -
Peer Counseling
erklärt in Leichter Sprache -
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
übersetzt in Deutsche Gebärdensprache (DGS) -
Peer Counseling
übersetzt in Deutsche Gebärdensprache (DGS)
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Literatur -
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