Erwerbsminderung ist ein Begriff aus der Renten-Versicherung in Deutschland.
Erwerbsminderung bedeutet:
Ein Mensch kann wegen einer Krankheit weniger arbeiten.
Oder der Mensch kann gar nicht mehr arbeiten.
Die Person hat das Problem vor dem normalen Renten-Alter.
Manche Menschen können dann eine Rente bekommen.
Diese Rente heißt: Erwerbsminderungs-Rente.
Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Zum Beispiel:
- Der Mensch war lange genug versichert.
- Und der Mensch kann nur noch wenig arbeiten.
Die Arbeits-Zeit pro Tag ist dann weniger als sechs Stunden.
Es gibt zwei Formen von Erwerbsminderung.
Die erste Form heißt: volle Erwerbsminderung.
Das bedeutet:
Der Mensch kann weniger als drei Stunden am Tag arbeiten.
Die zweite Form heißt: teilweise Erwerbsminderung.
Das bedeutet:
Der Mensch kann drei bis unter sechs Stunden am Tag arbeiten.
Die Rente wird oft nur für eine bestimmte Zeit bewilligt.
Später wird neu geprüft.
Manchmal kann die Rente auch ohne Zeit-Limit gelten.
Für manche Situationen gibt es besondere Regeln.
Zum Beispiel:
- Wenn ein Mensch den Arbeits-Ort nicht erreichen kann.
- Oder wenn es keine passenden Arbeits-Stellen gibt.
Oder wenn ein Mensch eine Behinderung hat.
Und deshalb nicht auf dem normalen Arbeits-Markt arbeiten kann.
Menschen mit Erwerbsminderungs-Rente dürfen etwas dazu verdienen.
Aber es gibt dafür feste Grenzen.
Diese Grenzen stehen im Gesetz.
Menschen mit dieser Rente dürfen auch etwas ausprobieren.
Sie können testen, ob sie wieder arbeiten können.
Das dürfen sie bis zu sechs Monate lang.
Dabei verlieren sie ihre Rente nicht sofort.