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Erwerbsunfähigkeit
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Erwerbs-Unfähigkeit war bis zum 31. Dezember 2000

für das damalige Renten-Recht wichtig.

Personen waren erwerbs-unfähig, wenn sie

wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr regel-mäßig arbeiten
Oder nur bis zu 630 Deutsche Mark brutto im Monat verdienen
konnten.

Die Rente wegen Erwerbs-Unfähigkeit

können heute nur noch diese Personen bekommen:

Die Person hat die Erwerbs-Unfähigkeits-Rente

schon vor dem Jahr 2001 bekommen.


So ist das auch mit der Berufs-Unfähigkeits-Rente.

Berufs-unfähig sind Personen,

wenn sie in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen

voraussichtlich dauerhaft nicht mehr arbeiten können.

Die Rente wegen Berufs-Unfähigkeit

können heute nur noch diese Personen bekommen:

Die Person hat die Berufs-Unfähigkeits-Rente

schon vor dem Jahr 2001 bekommen.

Und die Person ist vor dem 2.1.1961 geboren.

Seit Juli 2017 gibt es neue Regeln für die Rente.

Es gibt keine Rente wegen Erwerbs-Unfähigkeit mehr.

Und es gibt keine Rente wegen Berufs-Unfähigkeit mehr.

Es gibt nur noch die Rente wegen Erwerbs-Minderung.

Erwerbs-Minderung bedeutet:

Sie können wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten.

Oder Sie können gar nicht mehr arbeiten.


Die Rente wegen Erwerbs-Minderung gibt es in 2 Arten:

die Rente wegen voller Erwerbs-Minderung
Und die Rente wegen teilweiser Erwerbs-Minderung
Wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können,

dann sind Sie voll erwerbs-gemindert.

Dann können Sie eine Rente wegen voller Erwerbs-Minderung bekommen.

Wenn Sie mehr als 3 Stunden

aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können,

dann sind Sie teil-weise erwerbs-gemindert.

Dann können Sie eine Rente wegen teil-weiser Erwerbs-Minderung bekommen.

Sie ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbs-Minderung.


Für die Erwerbs-Minderungs-Rente müssen Sie einen Antrag

bei der Renten-Versicherung stellen.

Die Erwerbs-Minderungs-Rente bezahlt die Renten-Versicherung.

Die Erwerbs-Minderungs-Rente können Sie bekommen,

wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbs-Minderung mindestens 3 Jahre lang Pflicht-Beiträge bezahlt haben
Und wenn Sie mindestens 5 Jahre lang in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind

Die Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen Sie

immer nur für höchstens 3 Jahre.

Sie kann verlängert werden,

wenn die Behinderung oder Krankheit gleich geblieben ist.

Oder schlimmer geworden ist.


Sie bekommen die Erwerbs-Minderungs-Rente

nur bis zu einem bestimmten Alter.

Wenn Sie das Renten-Alter erreicht haben,

bekommen Sie Alters-Rente.

Zum Beispiel wenn Sie 67 Jahre alt sind.

Dabei darf die Alters-Rente nicht weniger sein

als die Erwerbs-Minderungs-Rente.

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Pflicht-Beiträge

Pflicht bedeutet: Sie müssen etwas machen.

Versicherungs-Pflicht bedeutet:

Sie müssen in einer Versicherung versichert sein.

Arbeit-Nehmer sind zum Beispiel versicherungs-pflichtig.

Das bedeutet:

Sie müssen Geld an die Sozial-Versicherung bezahlen.

Das sind

die Renten-Versicherung
die Kranken-Versicherung
die Pflege-Versicherung
Und die Arbeitslosen-Versicherung
Das Geld für die Sozial-Versicherung nennt man Beiträge.

Von den Beiträgen an die Renten-Versicherung wird später die Rente gezahlt.

Renten-Versicherung

Die Renten-Versicherung ist ein Teil

von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Zur Sozial-Versicherung gehören

die Renten-Versicherung
die Kranken-Versicherung
die Pflege-Versicherung
die Arbeitslosen-Versicherung
Und die Unfall-Versicherung
Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:

Wenn sie wegen Krankheit

Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.

Oder gar nicht mehr arbeiten können.

Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.

Oder Erwerbs-Minderung.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.

Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.

Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.

Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.

Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.

Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.

Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.

Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.

Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:

Die Beratung

von versicherten Personen
von Rentnern
Und von Arbeit-Gebern

Die Erwerbsunfähigkeit war für das bis 31. Dezember 2000 geltende (Renten)Recht maßgebend. Danach waren diejenigen erwerbsunfähig, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung keine regelmäßige Erwerbstätigkeit ausüben oder damals nur bis 630 DM brutto monatlich verdienen konnten. Erwerbsunfähig war nicht, wer noch eine selbstständige Tätigkeit ausübte.

Erwerbsunfähigkeitsrente

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit besteht nur noch bei einem Rentenbeginn vor 2001. Neben dem Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit nach dem Recht bis 31. Dezember 2000 mussten in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsunfähigkeit für mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und außerdem die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt worden sein. Solange Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit abhängig vom Hinzuverdienst entweder in voller Höhe oder in Höhe der Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt.

Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsminderung seit Juli 2017

Seit dem 1. Juli 2017 können keine neuen Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, sondern nur noch auf Rente wegen Erwerbsminderung entstehen – die Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wurden abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Rente wegen voller Erwerbsminderung ersetzt (die Erwerbsunfähigkeitsrente ist nun die Rente wegen voller Erwerbsminderung). Es gilt eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro mit stufenloser Anrechnung des darüber hinausgehenden Hinzuverdienstes. Der Anspruch endet spätestens mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Danach besteht Anspruch auf Regelaltersrente.

(ml) 2017