Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zudem muss sie eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in ihrem Berufsfeld ausgeübt haben und einen Lehrgang für sicherheitstechnische Fachkunde erfolgreich abgeschlossen haben.
Alternativ können auch meisterähnliche Tätigkeiten und gleichwertige Qualifikationen in nichttechnischen Berufen anerkannt werden.
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Zusammenfassung
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Die Fach-Kraft für Arbeits-Sicherheit ist eine Person.
Die kurze Form ist: FAS.
Andere kurze Formen sind: SiFa oder FASi.
Die Fach-Kraft für Arbeits-Sicherheit hilft den Arbeit-Gebern.
Die Fach-Kraft für Arbeits-Sicherheit berät die Arbeit-Geber .
Zum Beispiel:
- Wie können die Mitarbeiter sicher arbeiten?
- Wie können Unfälle bei der Arbeit verhindert werden?
- Wie kann die Arbeit gut für Menschen sein?
In Deutschland bestellt der Arbeit-Geber diese Person.
Das heißt:
Der Arbeit-Geber sagt:
Diese Person soll die Arbeit machen.
Das ist so ähnlich wie bei einem Betriebs-Arzt.
Eine Person will FAS werden?
Dann muss die Person:
- Ingenieur sein
- einen Bachelor oder Master in Ingenieur-Wissenschaften haben
- eine Prüfung als Techniker oder Meister gemacht haben.
Sie muss mindestens 2 Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben.
Und sie muss einen Kurs gemacht haben.
Der Kurs ist für Sicherheits-Technik.
Sie muss den Kurs gut gemacht haben.
Es gibt auch Berufe ohne Technik.
In diesen Berufen kann man auch wie ein Meister arbeiten.
Oder man hat eine Ausbildung wie ein Meister.
Das kann man auch anerkennen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS, SiFa oder FASi) ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine Person im Betrieb mit Beratungsfunktion (ohne Weisungsbefugnis), die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, unterstützt. In Deutschland wird diese Person von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber unter den gleichen Voraussetzungen wie eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt schriftlich bestellt.
Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen oder sie hat einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften oder eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder Meister erworben. Mit Zustimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der jeweiligen staatlichen Arbeitsschutzbehörde können auch meisterähnliche Tätigkeiten sowie gleichwertige Qualifikationen in nichttechnischen Berufen anerkannt werden.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in ihrem Berufsfeld ausgeübt.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat einen Lehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen, welcher beispielsweise von den Unfallversicherungsträgern angeboten wird.