Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS, SiFa oder FASi) ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine Person im Betrieb mit Beratungsfunktion (ohne Weisungsbefugnis), die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, unterstützt. In Deutschland wird diese Person von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber unter den gleichen Voraussetzungen wie eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt schriftlich bestellt.
Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen oder sie hat einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften oder eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder Meister erworben. Mit Zustimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der jeweiligen staatlichen Arbeitsschutzbehörde können auch meisterähnliche Tätigkeiten sowie gleichwertige Qualifikationen in nichttechnischen Berufen anerkannt werden.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in ihrem Berufsfeld ausgeübt.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat einen Lehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen, welcher beispielsweise von den Unfallversicherungsträgern angeboten wird.